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Beschlussvorlage (Einrichtung der Stelle eines Fall-Managers in der Pflegeberatung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Einrichtung der Stelle eines Fall-Managers in der Pflegeberatung) Beschlussvorlage (Einrichtung der Stelle eines Fall-Managers in der Pflegeberatung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 2/2008 Az.: -51-Bt Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 02.01.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2008 Einrichtung der Stelle eines Fall-Managers in der Pflegeberatung Finanzielle Auswirkungen: Es sind keine Haushaltsmittel eingeplant. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.01.2008 Beschlussentwurf: Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Anläßlich der Beratung des Seniorenleitbildes im Sozialausschuss am 14.08.2007 beantragte StV. Kukla den Einsatz von Case- oder Fall-Managern in Verbindung mit anderen Rhein-Erft-KreisStädten zu prüfen. Folgendes wurde protokolliert: 9 Seniorenleitbild 178/2007 Alle Fraktionen bedanken sich bei der Verwaltung und insbesondere beim Seniorenbeirat für die geleistete Vorarbeit. SB Kolbe bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob seine Anregungen, die schriftlich vorliegen (Anlage zum Protokoll), aufgegriffen werden können. Beigeordneter Erner sagt eine Überprüfung in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat zu. StV Kukla beantragt, dass die Verwaltung die Einrichtung eines Case-Managers in Kooperation mit anderen Städten überprüfen soll. SE Keßler bittet, eine Information über das bestehende Sozialbüro in Liblar mit der Niederschrift zu versenden. Der Vorsitzende fasst die Diskussion zu folgendem Beschlussvorschlag zusammen : 1. die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung eines Case-Managers in Kooperation mit anderen Städten zu überprüfen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. Mit der Zusage der Verwaltung, die Anregungen des SB Kolbe zu überprüfen, wird das Seniorenleitbild dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Am 12.09.2007 hat Herr Erner in einem Schreiben an den Kreis darauf hingewiesen, dass die im Seniorenkonzept des Rhein-Erft-Kreises geforderte Einführung eines Case-Managers von Erftstadt unterstützt wird bzw. möglichst 2 Case-Manager eingestellt werden sollten (einer für den Nordkreis und einer für den Südkreis). Das Fall-Management war u. a. auch ein Thema der Sozialdezernentenkonferenz des Rhein-ErftKreises am 20.09.2007. Die Hintergründe des vg. Schreibens der Stadt Erftstadt wurden hier vom Sozialdezernenten nochmals eingehend erläutert. Die übrigen Vertreter der REK-Kommunen haben darauf hin ebenso bekräftigt, ein starkes Interesse an der Einführung eines CaseManagements und der Einrichtung entsprechender Stellen beim Kreis zu haben. Aus logistischen, personellen und finanziellen Gründen könne ein solcher Aufgabenbereich nicht von jeder Kommune in Eigenregie vorgehalten werden. Es wurde daher einvernehmlich festgehalten, dass grsl. eine Zentralisierung für die gesamte Gebietskörperschaft bei der Kreisverwaltung sinnvoll sei. Im Rahmen der kreisweiten Abstimmung eines Seniorenkonzeptes des Rhein-Erft-Kreises sollte der Kreis nunmehr das Konzept dem Kreissozialausschuss in seiner Sitzung im November 2007 vorlegen. In einem weiteren Schritt sollten dann Einzelkonzepte zu den Bereichen CaseManagement und Wohnraumberatung entwickelt werden. Endgültige Konzepte des Kreises stehen hierzu derzeit noch aus. Aus Sicht der Erftstädter Verwaltung ist Case-Management im Pflegebereich eine immer notwendiger werdende Aufgabe. Die Erfahrung der hiesigen Senioren- und Pflegebratung zeigt, dass in Teilen zwar ausreichend Hilfsmöglichkeiten für Senioren vorhanden sind, deren Organisation und Koordination aber im Einzelfall die älteren und vor allem die kranken Menschen überfordert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Familienangehörige nicht verlässlich vorhanden sind. Auch das neue Pflegeweiterbildungsgesetz fordert die Neuschaffung von unterstützendem Fallmanagement durch PflegeberaterInnern /Fallmanager und die Einrichtung von sog. Pflegestützpunkten. Hier ist aber vorgesehen, dass die Pflegestützpunkte und die neuen PflegeberaterInnen und Case-Manager bei den Pflegekassen angesiedelt werden. Das wirft nach Meinung der Verwaltung Fragen der Neutralität der Beratung auf. Die Pflege- und Krankenkassen werden ihr Fall-Management auch zwangsläufig von wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten lassen. Die Einrichtung von Case-Managern bei den Pflegekassen entbindet deshalb die kommunale Ebene nicht, diese Aufgabe neutral im Sinne der Betroffenen ebenfalls wahrzunehmen. I.V. (Erner) -2-