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Antrag (Antrag bzgl. Ganztagshauptschule Lechenich; Bericht und Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 5/2008 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 03.01.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 26.02.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Ganztagshauptschule Lechenich; Bericht und Bereitstellung von Haushaltsmitteln Finanzielle Auswirkungen: 30.000,00 € wurden für Investitionen im Küchenbereich angemeldet. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.01.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird bereits seit dem Schuljahr 1992/93 mit einem hohem Maß an schulischer Eigeninitiative im Ganztagsbetrieb geführt. Nach wiederholten Anträgen auf Umwandlung der Theodor-Heuss-Hauptschule in eine erweiterte Ganztagshauptschule hat nunmehr die Bezirksregierung Köln den Ganztagsbetrieb – beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 – zum 01.08.2008 genehmigt. Die neue Ganztagshauptschule ist eine gebundene, für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtende Ganztagsschule an fünf Tagen in der Woche. Nach dem zunächst schrittweisen Beginn mit den unteren Klassen wird die Theodor-Heuss-Hauptschule sukzessive bis zum Schuljahr 2012/13 auf einen kompletten Ganztagsbetrieb umgestellt. Eine Ganztagsschule setzt einen nach pädagogischen Gesichtspunkten organisierten Ganztagsbetrieb voraus. Deswegen erhalten die neuen Ganztagshauptschulen grundsätzlich bei Vollausbau einen 30%igen Zuschlag auf den Grundstellenbedarf. Ein Drittel des 30%igen Lehrerstellenzuschlags kann kapitalisiert werden. Damit können die Schulen zusätzliche Angebote außerschulischer Partner und Träger finanzieren. Die Theodor-Heuss-Hauptschule hat einen 20%igen Stellenzuschlag und einen 10%igen Kapitalisierungsanteil beantragt. Hinsichtlich der Bereitstellung des Ganztagszuschlags erhält die Schule durch das Schulamt für den Rhein-ErftKreis gesondert Bescheid. Die bisherige Landesförderung für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen des Projektes „Dreizehn plus“ entfällt grundsätzlich mit der Genehmigung des Ganztagsbetriebs. Da die zukünftige Jahrgangsstufe 6 im kommenden Schuljahr noch nicht verpflichtender Teil des Ganztagsbetriebs an der Theodor-Heuss-Hauptschule ist, wird für das Schuljahr 2008/09 letztmalig ein Antrag auf Restförderung der verbleibenden zwei Gruppen für die außerunterrichtlichen Angebote „Dreizehn plus“ i. H. v. insgesamt 15.000,00 € gestellt. Neben den personellen Notwendigkeiten für den Ganztagsbetrieb sind die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen von entscheidender Bedeutung. Die Möglichkeit, zusätzliche Schulbaumittel als Projektförderung aus den IZBB-Programm des Bundes für den Um- und Ausbau der Hauptschulen zu beantragen, besteht nicht mehr. Allerdings steht gem. Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2008 zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich eine erhöhte Schulpauschale/Bildungspauschale zur Verfügung, die u. a. für den Bau, die Modernisierung sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden kann. Dadurch soll insbesondere der Ausbau der Ganztagsschulen unterstützt werden. Die Theodor-Heuss-Hauptschule bestätigte, die pädagogische Ausgestaltung des Ganztagsbetriebs bei gleichbleibender Schülerzahl auch mit dem vorhandenen Raumbestand anbieten zu können. Zur optimierten Gewährleistung der Mittagsverpflegung muss allerdings die vorhandene Küche inkl. Essbereich neu eingerichtet und ausgestattet werden. Dafür ist ein Betrag von 30.000,00 € vorgesehen, der bereits im Entwurf des Haushaltsplans berücksichtigt wurde. Im Rahmen der langjährigen Ganztagspraxis hat sich die mittägliche Essensversorgung durch Catering bewährt. Die Schule hat sich wegen der positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Anbieter der Mittagsverpflegung ausdrücklich für eine weitere Inanspruchnahme dieses Angebotes ausgesprochen, da sowohl die Qualität als auch der Preis (2,60 €/Essen) überzeugen. Durch die Umwandlung der Theodor-Heuss-Hauptschule in eine gebundene Ganztagshauptschule ergibt sich auch eine weitere Fördermöglichkeit im Rahmen des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“. Danach können Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I anteilig aus Landesmitteln gefördert werden. Entsprechende Bedarfe werden beim kommenden Antragsverfahren berücksichtigt. Im Rahmen der Schulbetreuungsmaßnahme „Dreizehn plus“ im Sekundarbereich I partizipiert der Personenkreis der Erftstadt-Card-Inhaber auch derzeit schon von der kommunalen Vergünstigung. Um diesen Kindern und Jugendlichen bei Teilnahme an der Ganztagsbetreuung die Einnahme einer Mahlzeit finanziell zu ermöglichen, wird der hälftige Essenspreis für die schulische Mittagsverpflegung von der Stadt übernommen. Die Essensausgabe in der Theodor-Heuss-Hauptschule erfolgt wie bisher durch eine städtische Beschäftigte im Essraum der Schulküche, zeitlich nach Jahrgangsstufen getrennt. Durch steigende Mahlzeitennachfrage bei weiterem Ausbau des Ganztagsangebots ist von einer entsprechenden Aufstockung des Stundenkontingents für die Küchenkraft auszugehen. Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Getränken und kleinen Zwischenmahlzeiten ist vorerst durch den Kiosk des Hausmeisters gewährleistet und kann in Zukunft lt. Mitteilung der Schule evtl. durch eine eigene Schülerfirma ergänzt werden. Insoweit soll an die positiven Erfahrungen mit der bereits bestehenden Schülerfirma „Schreibshop Razzefummel“ angeknüpft werden. Zwar steht das Mensaangebot im Gymnasium Lechenich auch grundsätzlich den Schülerinnen und Schülern der Theodor-Heuss-Hauptschule zur Verfügung, jedoch schließt der Schulleiter, Herr Mucha, eine tatsächliche Nutzung aus. Es könne keine Aufsicht in der Mensa geführt werden bzw. die Schülerinnen und Schüler müssten das Schulgelände der Hauptschule verlassen, um in der Mensa essen zu können. Das Schulsekretariat der Theodor-Heuss-Hauptschule ist derzeit mit einer Kraft besetzt, die mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden beschäftigt ist. Das bisherige Arbeitszeitvolumen orientiert sich im Wesentlichen an der Schülerzahl bzw. der Klassenanzahl. Inwieweit der zukünftige Ganztagsbetrieb Auswirkungen auf den Umfang der Arbeitszeit im Schulsekretariat haben wird, ist noch zu prüfen. In Vertretung (Erner) -2-