Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 5/2008
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 03.01.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
26.02.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Ganztagshauptschule Lechenich; Bericht und Bereitstellung von
Haushaltsmitteln
Finanzielle Auswirkungen:
30.000,00 € wurden für Investitionen im Küchenbereich angemeldet.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.01.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Theodor-Heuss-Hauptschule wird bereits seit dem Schuljahr 1992/93 mit einem hohem Maß
an schulischer Eigeninitiative im Ganztagsbetrieb geführt. Nach wiederholten Anträgen auf
Umwandlung der Theodor-Heuss-Hauptschule in eine erweiterte Ganztagshauptschule hat
nunmehr die Bezirksregierung Köln den Ganztagsbetrieb – beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 –
zum 01.08.2008 genehmigt. Die neue Ganztagshauptschule ist eine gebundene, für alle
Schülerinnen und Schüler verpflichtende Ganztagsschule an fünf Tagen in der Woche. Nach dem
zunächst schrittweisen Beginn mit den unteren Klassen wird die Theodor-Heuss-Hauptschule
sukzessive bis zum Schuljahr 2012/13 auf einen kompletten Ganztagsbetrieb umgestellt.
Eine Ganztagsschule setzt einen nach pädagogischen Gesichtspunkten organisierten
Ganztagsbetrieb voraus. Deswegen erhalten die neuen Ganztagshauptschulen grundsätzlich bei
Vollausbau einen 30%igen Zuschlag auf den Grundstellenbedarf. Ein Drittel des 30%igen
Lehrerstellenzuschlags kann kapitalisiert werden. Damit können die Schulen zusätzliche Angebote
außerschulischer Partner und Träger finanzieren. Die Theodor-Heuss-Hauptschule hat einen
20%igen Stellenzuschlag und einen 10%igen Kapitalisierungsanteil beantragt. Hinsichtlich der
Bereitstellung des Ganztagszuschlags erhält die Schule durch das Schulamt für den Rhein-ErftKreis gesondert Bescheid.
Die bisherige Landesförderung für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen des Projektes
„Dreizehn plus“ entfällt grundsätzlich mit der Genehmigung des Ganztagsbetriebs. Da die
zukünftige Jahrgangsstufe 6 im kommenden Schuljahr noch nicht verpflichtender Teil des
Ganztagsbetriebs an der Theodor-Heuss-Hauptschule ist, wird für das Schuljahr 2008/09
letztmalig ein Antrag auf Restförderung der verbleibenden zwei Gruppen für die
außerunterrichtlichen Angebote „Dreizehn plus“ i. H. v. insgesamt 15.000,00 € gestellt.
Neben den personellen Notwendigkeiten für den Ganztagsbetrieb sind die räumlichen und
sächlichen Voraussetzungen von entscheidender Bedeutung. Die Möglichkeit, zusätzliche
Schulbaumittel als Projektförderung aus den IZBB-Programm des Bundes für den Um- und
Ausbau der Hauptschulen zu beantragen, besteht nicht mehr. Allerdings steht gem.
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2008 zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im
Schulbereich eine erhöhte Schulpauschale/Bildungspauschale zur Verfügung, die u. a. für den
Bau, die Modernisierung sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden kann. Dadurch soll insbesondere der Ausbau der Ganztagsschulen unterstützt werden.
Die
Theodor-Heuss-Hauptschule
bestätigte,
die
pädagogische
Ausgestaltung
des
Ganztagsbetriebs bei gleichbleibender Schülerzahl auch mit dem vorhandenen Raumbestand
anbieten zu können. Zur optimierten Gewährleistung der Mittagsverpflegung muss allerdings die
vorhandene Küche inkl. Essbereich neu eingerichtet und ausgestattet werden. Dafür ist ein Betrag
von 30.000,00 € vorgesehen, der bereits im Entwurf des Haushaltsplans berücksichtigt wurde.
Im Rahmen der langjährigen Ganztagspraxis hat sich die mittägliche Essensversorgung durch
Catering bewährt. Die Schule hat sich wegen der positiven Erfahrungen mit dem bisherigen
Anbieter der Mittagsverpflegung ausdrücklich für eine weitere Inanspruchnahme dieses Angebotes
ausgesprochen, da sowohl die Qualität als auch der Preis (2,60 €/Essen) überzeugen.
Durch die Umwandlung der Theodor-Heuss-Hauptschule in eine gebundene Ganztagshauptschule
ergibt sich auch eine weitere Fördermöglichkeit im Rahmen des Landesfonds „Kein Kind ohne
Mahlzeit“. Danach können Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus
finanziell bedürftigen Familien bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs
und der Sekundarstufe I anteilig aus Landesmitteln gefördert werden. Entsprechende Bedarfe
werden
beim
kommenden
Antragsverfahren
berücksichtigt.
Im
Rahmen
der
Schulbetreuungsmaßnahme „Dreizehn plus“ im Sekundarbereich I partizipiert der Personenkreis
der Erftstadt-Card-Inhaber auch derzeit schon von der kommunalen Vergünstigung. Um diesen
Kindern und Jugendlichen bei Teilnahme an der Ganztagsbetreuung die Einnahme einer Mahlzeit
finanziell zu ermöglichen, wird der hälftige Essenspreis für die schulische Mittagsverpflegung von
der Stadt übernommen.
Die Essensausgabe in der Theodor-Heuss-Hauptschule erfolgt wie bisher durch eine städtische
Beschäftigte im Essraum der Schulküche, zeitlich nach Jahrgangsstufen getrennt. Durch steigende
Mahlzeitennachfrage bei weiterem Ausbau des Ganztagsangebots ist von einer entsprechenden
Aufstockung des Stundenkontingents für die Küchenkraft auszugehen.
Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Getränken und kleinen Zwischenmahlzeiten ist
vorerst durch den Kiosk des Hausmeisters gewährleistet und kann in Zukunft lt. Mitteilung der
Schule evtl. durch eine eigene Schülerfirma ergänzt werden. Insoweit soll an die positiven
Erfahrungen mit der bereits bestehenden Schülerfirma „Schreibshop Razzefummel“ angeknüpft
werden. Zwar steht das Mensaangebot im Gymnasium Lechenich auch grundsätzlich den
Schülerinnen und Schülern der Theodor-Heuss-Hauptschule zur Verfügung, jedoch schließt der
Schulleiter, Herr Mucha, eine tatsächliche Nutzung aus. Es könne keine Aufsicht in der Mensa
geführt werden bzw. die Schülerinnen und Schüler müssten das Schulgelände der Hauptschule
verlassen, um in der Mensa essen zu können.
Das Schulsekretariat der Theodor-Heuss-Hauptschule ist derzeit mit einer Kraft besetzt, die mit
einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden beschäftigt ist. Das bisherige Arbeitszeitvolumen
orientiert sich im Wesentlichen an der Schülerzahl bzw. der Klassenanzahl. Inwieweit der
zukünftige Ganztagsbetrieb Auswirkungen auf den Umfang der Arbeitszeit im Schulsekretariat
haben wird, ist noch zu prüfen.
In Vertretung
(Erner)
-2-