Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
1.~.t
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GG
Ihr Erdgas.
Gasversorgungsgesellschaft
mbH Rhein-Erf!
.
Postfach
.
12 22 50329 Hürth
Michael Kordt
Netz-Management
..
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 2565
50359 Erftstadt
~
5J
02233 7909-74
02233 790938-020
michael.kordt@gvg.de
7. Februar 2008
Bebauungsplan ~ 119B, Erftstadt-Gymnich, Griesfeldj
Ihr Schreiben vom 02.01.2008 - Z 61 21-20/119B
Sehr geehrte Frau Meyer,
Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass seitens der GVG Rhein-Erft
Planungen bestehen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben genannten
Bereich von Bedeutung sind:
Die im beiliegenden Lageplan M 1: 1000 geplante, rot gestrichelte
Aufstellung des Bebauungsplanes
berücksichtigt werden.
Eine spätere Überbauung
sollte bei der
der Leitung ist nicht zulässig.
Dies gilt auch für die grün und blau gekennzeichneten
Freundliche
Erdgasleitung
bestehenden
Erdgasleitungen.
Grüße
GVG Rhein-Erft
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Anlage:
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L.-/
Übersichtsplan M 1:5000
Lageplan M 1:1000
GasversorgungsgesellschaftmbH Rhein-Erft
Max-Planck-Straße 11 . 50354 Hürth
Tel.: 02233 7909-0
Fax: 02233 790938-000
E-Mail: infa@gvg.de . www.gvg.de
8ankverbindung: Kreissparkasse Köln
BLZ 370 502 99 . Konto Nr. 387 68
Handelsregister: AG Köln HRB 43268
SteuerNr.224/5716/0258
USt-ldentNr. DE123494611
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dr,-Ing. Ralf Martin Schmitz
Geschöftsfühnung:
Dipl.-Ing" Dipl.-Wirt.-Ing. Axel Reuber
Dipl.-Ing. Volker Schröder
Partner
der
JO
07.02.08
16:32 Uhr
70
65
20
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung
Düsseldorf
21
-
Telefon: 0221 229 2595
Telefax: 0221 229 2599
Mobil: 0170-6323074
Hellmut.Bauer@brd.nrw.de
Postfach 30 08 65. 40408 Düsseldorf
-
Stadtverwaltung
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Auskunft erteilt:
Herr Bauer
Aktenzeichen
22.5 -3-5362020-012108BM
Ihr Zeichen
61.21-20/119B
Ihre Anfrage vom
02.01.2008
bei Antwort bitte angeben
Kampfmittelbeseitigung
hier:
Bebauungsplan Nr. 119B, Erftstadt-Gymnich,
'
Datum: 16.01.2008
Grisfeld
Bezug:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Auswertung der meinem Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD)
zur Verfugung stehenden Luftbildern ergeben im Umfeld Hinweise auf das
V orhandensein von Bombenblindgängern
/ Kampfmitteln.
Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein
von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen die
Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme.
Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt
werden.
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Kampfmittelbeseitigungsdienst
NRW - Rheinland
Außenstelle Köln
Gaedestraße 7
50968 Köln
Zahlungen
Landeskasse
Sind bei der Durchfiihrung des Bauvorhabens beim Aushub außergewöhnliche
Verfarbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind
die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD
oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen.
an:
Düsseldorf
Konto-Nr.: 4100012
BLZ: 300 500 00 West LB AG
IBAt"l:
DE4 13005000000041
000 12
Hinweis:
BIC: WELADEDD
Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer
Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahl gründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten) durchgefiihrt werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen.
Zwecks Abstimmung der Vorgehensweise bitte ich um Ihren Rückruf.
Siehe Merkblatt Sondierbohrun!!en
Telefon
(Zentral)
0211
- 474 -
Telefax:
(Zentral)
0211
- 475-2671
Hinweise bezügl. KampfmittelnfBombenblindgänger
in den textlichen
Festsetzungen von BPL / FNP nur unter Angabe des o.g. Aktenzeichen des
KBD - Rheinland.
0
http;//wVorw.bezreg-duesseldort:nrw.de
E-Mail:
poststelle@bezreg-duesseldon.nrw.de
~
1,VL
Straßen.NRW.
landesbetrieb
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
RegioDalnlederlauuDg VDJe..Eifei
20
Postfacb120161. 53874Euskirchen
21
R
.
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
nalniederlassung VilIe-Eifel
FrauHess
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Telefon:
02251-796-210,
Mobil: 015201594290
Fax:
02171-3995-1211
E-Mail:
rnarlis.hess@Strassen.nrw.de
Zeichen:
21000/40400.020/1.13.03.07(022/08)
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
18.01.2008
Bebauungsplan Nr. 119R, -Erftstsadt-Gymnich, Grisfeld; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB'
hier: Ihr Schreiben vom 02.01.08; Az.: 6121-20/119B
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich
. keine
Bedenken.
Bzgl. des Lärmschutzwalles sollte sichergestellt sein, dass sich die benötigten Flächen nicht im
Eigentum des Landesbetriebes befinden. Bei der Unterhaltung des Lärmschutzes entlang der L
162 ist eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs zu vermeiden.
Bzgl. der Anbindung des Wirtschaftsweges ist sicherzustellen, dass keine ungewollten Radfahrer-/
Fußgängerquerungen stattfinden.
Ich weise daraufhin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch Verkehr lauf der L 162/ L 495 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt Erftstadt.
In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist § 28 StrWG i. V. m. § 25 StrWG zu beachten.
Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom
äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden.
Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden.
Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Mit freundlichen Grüßen.
I~ AU ;.Lß/}
,
Jf/J
..
Marlis Hess
Straßen.NRW-Betriebssitz.
Postfach 10 1653.
45816 Gelsenkirchen
.
Regionalniederlassung
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de'
E-Mail: kontak..t@strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000. Konto-Nr 4005815
Steuernummer: 319/5972/0701
Jülicher
Ring
101
- 103
Ville-Eifel
. 53879
Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
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Straßen.NRW.
landesbetrieb
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Straßen bau Nordrhein-Westfalen
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zWr.
Lande.betrieb
Straßenbau
Autob.buaiecl
Postfach
Autobahnniederlassung
;
Nordrhein-Westfalen
l(refeld
DDC Krefeld
101352.47713
Krefeld
Stadt Erftstadt
- Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
-
Kontakt:
Frau Ute Tillmann
Telefon:
02151-819-347
Fax:
02151-819-420
E-Mail:
Ute.Tillmann@strassen.nrw.de
Zeichen:
4700140400.020/2.10.07.06_A61
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
Bebauungsplan Nr.1
~
18.02.2008
Erftstadt - Gymnich, Grisfeld
Ihr Schreibenvom 02.01.2008- Az.: 61 21 - 20 /119 B
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Meyer,
seitens des Landesbetriebes Straßen bau NRW, Niederlassung
sätzlichen Bedenken gegen o.a. Bauleitplanung.
Krefeld bestehen keine grund-
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der A 61 vom AK Kerpen bis zum AD Erfttal im
BedarfsplanfUf die Bundesfernstraßen als Maßnahme des weiteren Bedarfs enthalten ist.
Lärmschutzansprüche
den.
zu Lasten der Straßenbauverwaltung
können nicht geltend gemacht wer-
Zur Vermeidung von Planungskollisionen sind ggfls. geplante externe Kompensationsflächen
hiesigen Niederlassung anhand eines Obersichtsplanes mitzuteilen.
Für zukünftige Beteiligungen
bitte ich um Vorlage von detaillierteren
Planunterlagen,
Bauleitplanung in der Nähe von einer Bundesfernstraße liegt.
der
sofern die
.
In vorgelegtem Übersichtslageplan ist eine Lagebestimmung nicht möglich, da jegliche Straßenbezeichnungen fehlen. Im Internet findet man dann zwar einen Bebauungsplan mit Straßenangaben, jedoch fehlt auch hier die Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
, 'J
.
ßO~'
(Alexandra Böck )
Straßen.NRW-Betriebssitz.
Postfach 10 1653.
Telefon:0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de'
45816 Gelsenkirchen
.
E-Mail: konta1:t@strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000,
Steuernummer: 319/5972/0701
Konto-Nr 4005815
.
Autobahnniederlassung
Krefeld
Hansastraße 2 . 47799 Krefeld
Postfach 101352 . 47713 Krefeld
Telefon: 02151/819-0
3 Besucherparkplätze
befmden sich direk1 am Dienstgebäude; ansonsten bietet ein nahegelegenes Parkhaus weitere Parkmöglichkeiten
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1
und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21.12.2006 (BGBI. I S.3316) des Bebauungsplanes 119B, E. - Gymnich, Grisfeld
vorgebrachten Äußerungen wird wie folgt entschieden:
1.1
Gasversorgungsgesellschaft
(Stellungnahme vom 07.02.2008)
mbH Rhein-Erft,
Postfach
1222, 50329 Hürth
Die im Anlageplan gekennzeichneten (rot, grün und blau) vorhandenen und geplanten
Erdgasleitungen wurden bereits im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Alle Leitungen
liegen innerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen, sodass eine Überbauung nicht in
8etrachtkmnmt. ~~'A.
1.2
Bezirksregierung
Düsseldorf,
300865,
Postfach
40408
Düsseldorf
(Stellungnahme vom 16.01.2008)
Dem Hinweis, bei Erdarbeiten mit
erheblicher mechanischer Belastung (z.B.
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) eine
Tiefensondierung durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises
getragen.
(einschi. Aktenzeichen) im ~e~n~ng
1.3
Landesbetrieb
(Stellungnahme
Straßenbau
NRW, Jülicher
Ring 101
- 103,
53879 Euskirchen
vom 18.01.2008)
Dem Hinweis, dass der Lärmschutzwall nicht auf FlächeQf\ die im Eigentum des
Landesbetriebes sind, liegen 5011,ist im Bebauungsplanentwurf bereits entsprochen. Der
Lärmschutzwaliliegt ausschließlich auf Flächen die im Besitz der Stadt Erftstadt sind.
Der Hinweis, dass im Bereich der Anbindung des geplanten Wirtschaftsweges keine
ungewollten Radfahrer-I und Fußgängerquerungen stattfinden sollen, wird zur Kenntnis
genommen und entsprechend bei der Ausbauplanung beachtet.
Dem Hinweis, bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch
den Verkehr auf der L 162 I L 495 ist bereits im Planentwurf durch ein "Schalltechnisches
Gutachten" und durch die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der Dirmerzheimer
Straße (L 162) entsprechend Rechnung getragen.
Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit (§ 28 StrWG i. V. m. § 25 StrWG) von
Außenwerbung innerhalb der 20 m (gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn) entlang
der L 162 wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I. 4
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung
Köln, Postfach
101352,47713 Krefeld (Stellungnahme vom 18.02.2008)
Der Hinweis, dass der Ausbau der A 61 vom AK Kerpen bis zum AD Erfttal im Bedarfsplan
für die Bundesfemstraßen als Maßnahme des weitem Bedarfs enthalten ist, wird zur
Kenntnis genommen.
Dem Hinweis, das,sLärmschutzansprüche zu Lasten der Straßenbauverwaltung nicht
geltend gemacht werden können, werden zur Kenntnis genommen. Der Lärmproblematik
durch den Verkehr auf der A 61 ist bereits im Planentwurf durch ein "Schalltechnisches
Gutachten" entsprechend Rechnung getragen. Danach sind Lärmschutzmaßnahmen
aufgrund des Verkehres auf der A 61 nicht erforderlich. Zudem enthält der Plan einen
Hinweis, dass das Plangebiet durch die umliegenden Straßen Lärmvorbelastet ist.
RWE Power AG 50416
Abteilung
Liegenschaften
Köln
Stadtverwaltung
Postfach 25 65
und Umsiedlungen
Ihre Zeichen
61 21-20/1198
Ihre Nachricht 2.1.2008
Unsere Zeichen P8F - LL
Name
Fuß
Telefon
0221- 480 2 2018
Telefax
0221- 4808822018
Gilbert Fuss@rwe.com
E-Mail
Erttstadt
50359 Erttstadt
Köln, 19.02.2008
Aufstellung des Bebauungsplanes
119 B - Grisfeld
--
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachträglich zu unserer Stellungnahme der Fachabteilung PBF-M fl vom
08.02.2008 teilen wir Ihnen noch folgendes mit:
In dem o.g. Bebauungsplangebiet befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 84030 mit den Koordinaten: R 25 52987; H 56 33291.
2
()
Die aktive Grundwassermessstelle bitten wir zu erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern, sowie die Zugänglichkeiten zu sichern.
Mitfreundlichen Grüßen
RWE Power Aktiengesellschaft
Abt. Liegenschaften und Umsiedlungen
RWE Power
Aktiengesel1schaft
Stüttgenweg
50935
2
Köln
T +49 221 480-0
F +49221480-1351
I www.rwe.com
Vorsitzender
des
Aufsichtsrates:
Dr. Jürgen Groj1mann
Anlaoe
Vorstand:
Dr. Ulrich Jobs
(Vorsitzender)
Dr. Johannes
Lambertz
(stel1vertretender
Vorsitzender)
Matthias Hartung
Dr. Gerd Jäger
Antonius Voj1
Erwin Winkel
Sitz der Gesel1schaft:
Essen und Köln
Eingetragen
beim
Amtsgericht
Essen
HR B 17420
Amtsgericht
Köln
HR B 117
Bankverbindung:
West LB AG
BL2 300 500 00
Kto.-Nr. 152 561
IBAN: DE43 3005 0000
0000 152561
BIC (SWIFT-Code):
WELADEDD
USt-IdNr.
DE 8112 23 345
Bereich
Ertt
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Abwassertechnik
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Erftverband I Postfach 1320
I
50103 Bergheim
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 25 65
50359 Erftstadt
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Wasserwirtschaft
für unsere Region.
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Verband
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Abteilung Technische Dienste
IhrAnsprechpartner Sascha Gündel
Durchwahl (02271) 88-12 56
Telefax
(02271) 88-1910
UnserZeichen
Gd / A 1 40801
E-Mail
bauleitplanung
@erftverband.de
Bergheim, 23. Januar 2008
Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 119B, "Gymnich, Grisfeld"
Ihr Zeichen: 61 21-20/119B, Ihr Schreiben vom 02.01.2008
1
Erftverband
Paffendorfer Weg 42
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-0
Fax (02271) 88-1210
www.erftverband.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Commerzbank Bergheim
Konto 390 400 000
Bll 370 400 44
gegen die o. g. Maßnahmen bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme
vom 02.12.2002 auch weiterhin berücksichtigtwird.
Kreissparkasse Köln
Konto 142 005 895
Bll 370 502 99
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4 710 000
Bll 370 700 60
Volksbank Erft eG
Konto 1 001 098019
Bll 370 692 52
Vorsitzender des
Verbandsrats:
(Iemens Pick, MdL
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
zertifiziert nach
Qualitäts- und
Umweltmanagement
D: TSr..1')
BESTATIGT
Technisches
Sicherhe itsma nageme nt
Erft IVerband
50126 Bergheim
Paffendorfer Weg 42
Telefon
Telefax
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Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 25 65
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Abteilung
: Abwasser, Technik
Fachbereich
: A.1
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Ihr Ansprechpartner : Frau Eskens
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: (02271)
(02271)
88-211
88-9 10
: Es/Goed / A.1-40 801
Durchwahl
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50359 Erftstadt
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02271 /88 - 0
02271 /88 210
S.11\:1
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Telefax
Unser Zeichen
~:Igoecf.texIe5\2_\12024.doc
02. Dez. 2002
BPlan..Nr. 1jj.."ßymnich, Grisfeld" - Offenlage
v: 06.11.2002, Ihr Zeichen: 61 21-00 My/ka
- Ihr SC'fi'i=ei'f)en
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das v.g. Vorhaben bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende,
aus wasserwirtschaftlicherSicht notwendigen Hinweiseund Anregungen bei der weiteren Planung
berücksichtigtwerden.
Der Schutz des Grundwassers ist in der Planung berücksichtigt.
Die Geländehöhe liegt bei ca. 90 m üNN. Der Grundwasserleiter war im Oktober 2001 auf Grund
der Sümpfungsmaßnahmen
trocken gefallen, d.h. das obere Stockwerk ist bis zur Basis
abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen betrugt die Höhe ca. 78 m bis 79 m üNN.
Sofern ein Nachweis erbracht wird, dass die Niederschlagsentwässerung
nicht zu einer
Mehrbelastung von Gewässern führt, bestehen aus vorfluttechnischer Sicht gegen das Vorhaben
keine Bedenken. Darüber hinaus sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an
die Gewässer
gelenkt werden. Die seit dem 23.10.2000 in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält ein konkretes und umfangreiches Umweltziel- und
Fristenkonzept. In Anlehnung an § 25a (1) WHG Ld.F. v. 25.06.2002 sind oberirdische Gewässer
so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen
Zustands vermieden und ein guter ökologischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Hierzu
gehören neben den erforderlichen Maßnahmen am Gewässer selbst auch Maßnahmen, die das
Gewässerumfeld betreffen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist nach derzeitigem
Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im
Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden
als auch um den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halte ich es für unbedingt
erforderlich, notwendige Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Auch
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VorsilZender
Clemens
des Verbandslais:
Bankkonten:
Commerzbank
Bergheim
Deulsche Bank AG. Bergl1elm
Konlo 390 400000
Konlo 471 0000
Pick
MrjL
BLZ 310 400 44
BLZ 3'10 700 60
VorstanrJ:
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Bauassessor.
Dipl.-Ing.
Jens - Chrislian
Rolhe
KreIssparkasse
Köln Konto
142 0051J95 BLZ 310 502 99
Postbank Köln
Konto (J 109430506
BlZ 370 10050
Volksbank Erft eG
Konto t 001 098019 BLZ 370 692 52
Schreiben an Stadtverwaltung
Erftstadt v. 02.12.2002, Az.: Es/Goed A.1-40 801
Betreff: BPlan Nr. 119 "Gymnich, Grisfeld" - Offenlage
Seite: - 2 -
wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für diese
Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet
einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde notwendig.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW
Bezirksregierung
Arnsberg
Dienstgebäude
Goebenstraße 26,44136 Dortmund
. Postfach. 44026Dortmund
Auskunft
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
.
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Email
Peter .schneider@bezreg..arnliberg.nrw.de
Mein Zeichen (bitte stets anaeben)
8 .62.1-2008-27
Srtm
1
20
21
Bebauungsplan
erteilt
Herr Schneider
Telefon
o 23 1/ 64 10-3685
Telefax
. 023 1/64 10-4 61 30
.
Nr. 119B, Erftstadt-Gymnich,
Grisfeld
--
Beteiligung der Offentlichke~t gern. § 3 (2) und der Behörden im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 (1) Baugeset:zbuch (BauGB) gern. § 3 Abs. 2 8auGB sowie der
Nachbargemeinden § 2 Abs. BauGB
Ihr Schreiben vom 02.01.2008
61 21-20/1198
Sehr geehrte Damen und Herren,
der o. a. Planbereich liegt über auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldem.
Eigentümerin der Bergwerksfelder
ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stütt-
genweg 2 in 50935 Köln.
Ich weiße Sie darauf hin, dass die o. g. Planungsmaßnahme im Bereich der
Grundwasserabsenkung für den rheinischen Braunkohlenbergbau liegt. Diesbezüglich und zu zukünftigen bergbaulichen Maßnahmen im Bereich der Planungs-
~~
KemarbeItszcit von 08.3012.00 Uhr IDtd13.30. 15.00 Uhr
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vemDttlung
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www.bezreg-amsbe<g.mw.de
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Landesb8nk
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Blz. 300 500 00, K1x>-Nr. 40080 17
maßnahme empfehle ich Ihnen, eine Anfrage an die o. g. RWE Power Aktiengesellschaft, zu stellen, falls nicht schon geschehen..
Mit freundlichen Grüßen
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D8T LandTat
Amt fQr KTeisp1anv.ng
Stadt ETftstadt
Umwe1t~ u.nd Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftst~dt
UTld Natv.'rschutz
Mehl Zekb8n
6u.",.os.CJ3
Auskunft
erhrI1t
Frau MeyeT
Ztmmar Nt.
3-4
Te1Mon
Sebauun9~1a1l11,a,
ETftstadt-Gymnic'h, Cri$fe1d
8ete11igUT19gemiiS § 4 (1)BauGB
IlhrSc'hreiben vom 02.01_2.008~612'1~20/119B
02271 S,-4Z'3
~p
02271 8;1-2344
E-MafI
il.mt6,(fIr'hem.08rft.
AU5 der Skht des Immilis10n:iischuttes verweise ich, im Hinblick auf das benachbarte Gewerbegebiet im Ge1tungsbe-reich d.ti Bebauungsplanes NT. 29.
lI.uf die SteTJungnanme cles Staatlichen Umweltamtes Köln vom 05.12.2002,
At. 24-Bm-os Bp l1g-Mn.
Gern. § 51 a lWG ist Ntederschla.gswasser von Grund.stikken, die nach dem
01.01.1996 etrtmal$ bebaut, befestigt odeT a.n die öffent:1khe KanalIsatfon
ilTlgesch10ssen we-rden, vor Ort zu. vemeseln. zu versickern oder ortsnah in
ein Gewässer eiTlzuleiten, sofern dies ohne BHiT1t:riclTtigung des Wohls der
Al1gemein'heit mögnch ist. Am besten geeignet hierfüT ist die Versickerung
des Niedersc'hlagswassers
ilbeT eine Belebtbodenschidrt.
Die Einleitung in
5ickeTSchächte ist unzuJässig. EntS'pTeChencl8 Ftic'hen sind im :zukünftigl!!n
Bebauungsp1an
festzusetzen,
wobei a.w:h GTÜnflächen in AnspTUc:h
genommen WeTd.enkönnen. Eventuell eTfOTd.eT'1;che
Anträ.ge stnd bei meiner
Unteren Wasli4:ube'hörde zu ste11en. Zur F~st:steßung der VeTSic1c.eru.ng$fihig'keit des Unte-rgrundes ist unter 8ete11igung meiner unteren WasserPElhörde ein geohydrologisches Gutachten eTforderUc1't.
Im Plangebiet befinden sit:h auswe1s1kh der KaTte der $c'hutzwO.rd.1gen Böden de5 Geologischen Dienst NW Böden mfl: nOheT natürlicher ETtragsfiihigkeit als Produktionsgrund.1age für die Landwirtscha.ft. hieT Böden mit Tegional honeT Bod.nfruchtbaT'keft. Zum Schutz des; Bodens sind daher Vermeiclung5TT\aßnahmen bei der Um$etzung dtT Planung zu beachten bzw.
ci rchzufü.hTen. Besondere Erfardemfsse aufgTUnd aneiereT gesetzlicher
Regelungen. LB. wuseTWiTbchafthche
AnfordeNngen,
'bl.iben h;eTYOft
unbeTÜ11rt.
Im Auftrag
kTels.de
HtnwW,
Ven;endeJ, Sie 'ketM ~'U1V;herj,
tt!l1llwert4n Dawr. p8T e-Ma.I'I
sdrl'lt-
H:wsadTtise
WI11}"'8randt-Platl,
50126 Berghe'm
Telefon 0227'1 89-0
Fax 02271 83-a300
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BeTghe1n1
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Momag bi. fl'oeiCag
08:00 lJh'r bis '2~O Uhr
Donnerstag
'J4:00 Uhr bt$ 18,00 UhT
"T.SÖnlklNl SP1'«h".ittln
mo1ltag6, d*Ntl#!JS und
donnHSta!JS
Bankwrblndungen
Postbank
JC6ln (OlL' i70 100 50)
lCO'Ito"o 850 50S
I{ftlfsstJaTk.u1le Köln (BLZ no
502 99.
Konto: 142 001 200
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ZUTft Kretlb/w.$
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und. k,.t!;haus. Weitete Infos:
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Staatliches Umweltamt Köln
Staatliches Umweltamt Köln
Blumenthaistraße
33
50670 Köln
(0221) 7740
(0221) 7740
-0
- 288
poststelle@stua-k.nrw.de
50359 Erftstadt
Auskunft erteilt Herr Mertin
Telefon 0221m40-505
E-Mail
I8'Iii~i.~lilWa~Mit~"'m
Datum
05.12.2002
Bauleitplanung
Bebauungsplan ~rftstadt-
Gymnich Griesfeld
Ihr Schreiben vom 06.11.2002
Zu dem O.g. Bebauungsplan nehme ich wie folgt Stellung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 119 grenzt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29. Dieser Bebauungsplan setzt fiir den angrenzenden Bereich GE Gebiet "Zone 1" fest.
In der Zone 1 sind alle Betriebe des Abstandserlasses von 1990 nicht zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind nur die Betriebe mit der Nr. 181 bis einschl. 184, 186, 188 bis einschl. 190, und 192 bis
einscW. 195. Diese Betriebe sind Betriebe der 100m Abstandsklasse. Einige dieser Betriebe benötigen
einen 100m Abstand um unzulässige Belästigungen durch Gerüche zu verhindern. Zur Zeit sind solche
Betriebe nicht vorhanden. Aufgrund, dass diese Betriebe nur ausnahmsweise zulässig sind, sind die
Belange des Immissionsschutzes im Rahmen des konkreten Bauvorhabens durch Nebenbestimmungen
in der Baugenehmigung zu beherrschen.
Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht.
Im Auftrag
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.(Mertin)
Außerhalb der Dienstzeit: Bei dringenden Nachrichten Umwelt-5trelfenwagen
(0171) 2229496 oder (0201) 7144 88 (Nachrlchten- und Bereitschaftszentrale Essen)
In Köln ab Köln-Hbfmit den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestelle Relchenspergerplatz
In Bonn ab Bonn-Hbf mit den U-Bahnen 16, 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom