Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

öffnen download melden Dateigröße: 159 kB

Inhalt der Datei

~ tJ. Anlage 2 zur 66/2008 Blaft 0 - t! Niederschrift zur Bürgerversammlung Donner Straße am 21.02.2008 im Pfarrzentrum St. Kilian, Franz Busbach Straße Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.30 Uhr Anwesende: ca. 80-90 Bürger Vertreter aller Fraktionen im Rat Ortsvorsteher Oberhofer Städtebauplaner Strey vom Büro "Stadtraum-Architekten", Düsseldorf von der Verwaltung: Bürgermeister Bösche, Stadtbaudirektor Böcking, tech. Angestellter von Wirth, Stadtamtmann Hausmann, Stadtamtsinspektor Schog Nach Begrüßung der Anwesenden durch Herrn Bösche stellt Herr von Wirth den Bürgern nochmals die der Politik bereits am 29.01.2008 im Betriebsausschuss Straßen vorgestellten zwei alternativen Planvarianten vor. Planvariante 2, die sich im Gegensatz zu Variante 1 durch einen weitgehenden Erhalt der bislang bereits vorhandenen Parkplätze in der Bonner Straße auszeichnet, war von der politischen Mehrheit im Ausschuss favorisiert worden. Allerdings sollte Planvariante 2 laut Willen des Ausschusses nochmals von einem externen Städtebauplaner überarbeitet werden und als neue Variante 3 im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Sodann stellt Herr Strey vom Büro "Stadtraum-Architekten" seinen überarbeiteten städtebauplanerischen Entwurf als Variante 3 mittels einer Power-Point-Präsentation vor. Aus dem vom Städtebauplaner vorgestellten Entwurf ergibt sich, dass auch der Fahrradverkehr zukünftig auf der nunmehr 6,50 Meter breit geplanten Fahrbahn stattfinden soll. Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein separater, "flexibler" Bereich vorgesehen, der zum einen den weitgehenden Erhalt der auch bislang bereits vorhandenen Parkplätze gewährleisten soll, zum anderen jedoch dem Grunde nach auch rur andersartige Nutzungen (z.B. durch die in der Straße vorhandenen Geschäfte) in Betracht kommt. Zwecks Verschönerung des Stadtbildes von Lechenich sieht der überarbeitete städtebauplanerische Entwurf als neuen Gesichtspunkt auch die Einbeziehung eines Teilbereiches zwischen Bonner Tor und dem Eingangsbereich "Am Haagenpfädchen" auf Höhe des Wokingham-Platzes (östlich des Bonner Tors) in die bauliche Umgestaltung vor. Insgesamt wird die neue Variante 3 von den Bürgern und Interessenvertretern sehr positiv aufgenommen. Einige Geschäftsleute regen an, fiir den Anlieferungsverkehr eine separate, eventuell zeitlich begrenzte Anlieferungsmöglichkeit zu schaffen. Insgesamt und mehrheitlich erscheint es den Versammlungsbesuchern nach entsprechender Diskussion auch verständlich, dass ein separater Streifen fiir den Fahrradverkehr infolge der vorgegebenen räumlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar ist und die verschiedenartigen Interessen letztlich nur eine möglichst sinnvolle Kompromisslösung zulassen. Zum Beitragsrecht teilt Herr Bösche auf Anfrage mit, dass die Bonner Straße auf Grund des gegebenen Verkehrsaufkommens sowie des vorhandenen inner- u. überörtlichen Durchgangsverkehrs (180 Busse und bis zu 8.000 KfZ täglich) nach Einschätzung und auf Vorschlag der Verwaltung, wie bislang auch, als Hauptverkehrsstraße eingestuft werden soll. Diese Einstufung bewirke fiir die Anlieger die niedrigsten Beitragsanteile. Eine abschnittsweise Tempo-30-Zone lasse eine Einstufung als Hauptverkehrsstraße rechtlich gerade noch zu. Eine Einstufung als Hauptverkehrsstraße lasse sich rechtlich jedoch nicht mehr vertreten, sobald eine "verkehrsberuhigte Geschäftsstraße" mit Tempo 20 eingerichtet und ausgewiesen würde. Ein solch verkehrsberuhigter Bereich sei nicht mit den typischen Gegebenheiten und Verkehrsverhältnissen einer Hauptverkehrsstraße in Einklang zu bringen. Derzeit sei jedoch davon auszugehen, dass die Bonner Straße auch nach Umbau noch die Voraussetzungen einer Hauptverkehrsstraße erfiille. Hiergegen wurden keine Bedenken und Einwände seitens der Anwesenden erhoben. Auf Anfrage teilt Herr Hausmann mit, dass die Beitragsermittlung im Straßenbaubeitragsrecht sehr spezifisch und detailliert sei. So könne kein allgemeingültiger Beitragsanteil fiir die einheitliche Erschließungsanlage Bonner Straße benannt werden, hier seien vielmehr unterschiedliche Anliegeranteile rur die verschiedenen Teilanlagen einer Straße (Fahrbahn, Gehweg, Parkstreifen etc.) einschlägig. Diese ergeben sich aus der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Erftstadt. Weiterhin erläutert Herr Hausmann, dass zum derzeitigen Planungs- u. Entscheidungsstand noch keine verlässlichen Baukosten vorliegen können und man demzufolge zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Auskunft zur Höhe der auf die Anlieger zukommenden Beiträge in Euro erteilen könne. Ausgehend von einer Einstufung als Hauptverkehrsstraße benennt Herr Hausmann sodann die verschiedenen Beitragsanteile der Anlieger, getrennt nach den einzelnen Teilanlagen. Auf Nachfrage stellt Herr Hausmann fest, dass von den Anliegern in der Vergangenheit keine Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)erhoben wurden, da es sich zum Einen um eine sogenannte "vorhandene Straße" im Sinne des BauGB handele und die Straße in der Vergangenheit zum Anderen eine Bundesstraße war. Nach Beitragserhebung fiir den jetzt beabsichtigten Aus-/Umbau könnten nach heutiger Rechtssprechung frühestens nach Ablauf von 25 Jahren (übliche Mindestnutzungsdauer einer Straße) erneut Straßenbaubeiträge erhoben werden. Herr Bösche sichert den Anliegern zu, dass diese nach Erhalt feststehender Kosten umgehend über die sich hieraus ergebende Beitragspflicht bzw. Beitragshöhe informiert werden. Zum zeitlichen Ablauf teilt Anhaltspunkt mit: - 27.02.2008: - Anfang März: - Anfang Juni: - Ende Oktober Herr von Wirth den Bürgern folgenden Bauzeitplan als Beschlussfassung im Betriebsausschuss Straßen Musterausstellung der Bodenbeläge Baubeginn voraussichtliches Ende der Bauarbeiten Herr Bösche ergänzt hierauf, dass die Bauarbeiten Weihnachts geschäfts 2008 beendet sein sollen. in jedem Fall bis zum Beginn des Abschließend bittet Herr von Wirth die Bürger schon jetzt im Voraus um Verständnis fiir die während der Bauphase nicht vermeidbaren Verkehrsbehinderungen auf der Bonner Straße, da der Verkehr in dieser Zeit einspurig mit einer Ampelschaltung gefiihrt werden müsse.