Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
159 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anlage 2 zur 66/2008
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Niederschrift zur Bürgerversammlung Donner Straße am 21.02.2008 im Pfarrzentrum
St. Kilian, Franz Busbach Straße
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr
Anwesende: ca. 80-90 Bürger
Vertreter aller Fraktionen im Rat
Ortsvorsteher Oberhofer
Städtebauplaner Strey vom Büro "Stadtraum-Architekten", Düsseldorf
von der Verwaltung: Bürgermeister Bösche, Stadtbaudirektor Böcking,
tech. Angestellter von Wirth, Stadtamtmann Hausmann,
Stadtamtsinspektor Schog
Nach Begrüßung der Anwesenden durch Herrn Bösche stellt Herr von Wirth den Bürgern
nochmals die der Politik bereits am 29.01.2008 im Betriebsausschuss Straßen vorgestellten
zwei alternativen Planvarianten vor. Planvariante 2, die sich im Gegensatz zu Variante 1
durch einen weitgehenden Erhalt der bislang bereits vorhandenen Parkplätze in der Bonner
Straße auszeichnet, war von der politischen Mehrheit im Ausschuss favorisiert worden.
Allerdings sollte Planvariante 2 laut Willen des Ausschusses nochmals von einem externen
Städtebauplaner überarbeitet werden und als neue Variante 3 im Rahmen einer
Bürgerversammlung vorgestellt werden.
Sodann stellt Herr Strey vom Büro "Stadtraum-Architekten" seinen überarbeiteten
städtebauplanerischen Entwurf als Variante 3 mittels einer Power-Point-Präsentation vor. Aus
dem vom Städtebauplaner vorgestellten Entwurf ergibt sich, dass auch der Fahrradverkehr
zukünftig auf der nunmehr 6,50 Meter breit geplanten Fahrbahn stattfinden soll. Zwischen
Fahrbahn und Gehweg ist ein separater, "flexibler" Bereich vorgesehen, der zum einen den
weitgehenden Erhalt der auch bislang bereits vorhandenen Parkplätze gewährleisten soll, zum
anderen jedoch dem Grunde nach auch rur andersartige Nutzungen (z.B. durch die in der
Straße vorhandenen Geschäfte) in Betracht kommt.
Zwecks Verschönerung des Stadtbildes von Lechenich sieht der überarbeitete
städtebauplanerische Entwurf als neuen Gesichtspunkt auch die Einbeziehung eines
Teilbereiches zwischen Bonner Tor und dem Eingangsbereich "Am Haagenpfädchen" auf
Höhe des Wokingham-Platzes (östlich des Bonner Tors) in die bauliche Umgestaltung vor.
Insgesamt wird die neue Variante 3 von den Bürgern und Interessenvertretern sehr positiv
aufgenommen. Einige Geschäftsleute regen an, fiir den Anlieferungsverkehr eine separate,
eventuell zeitlich begrenzte Anlieferungsmöglichkeit zu schaffen. Insgesamt und mehrheitlich
erscheint es den Versammlungsbesuchern nach entsprechender Diskussion auch verständlich,
dass ein separater Streifen fiir den Fahrradverkehr infolge der vorgegebenen räumlichen
Gegebenheiten nicht umsetzbar ist und die verschiedenartigen Interessen letztlich nur eine
möglichst sinnvolle Kompromisslösung zulassen.
Zum Beitragsrecht teilt Herr Bösche auf Anfrage mit, dass die Bonner Straße auf Grund des
gegebenen Verkehrsaufkommens
sowie des vorhandenen inner- u. überörtlichen
Durchgangsverkehrs (180 Busse und bis zu 8.000 KfZ täglich) nach Einschätzung und auf
Vorschlag der Verwaltung, wie bislang auch, als Hauptverkehrsstraße eingestuft werden soll.
Diese Einstufung bewirke fiir die Anlieger die niedrigsten Beitragsanteile.
Eine abschnittsweise Tempo-30-Zone lasse eine Einstufung als Hauptverkehrsstraße rechtlich
gerade noch zu. Eine Einstufung als Hauptverkehrsstraße lasse sich rechtlich jedoch nicht
mehr vertreten, sobald eine "verkehrsberuhigte Geschäftsstraße" mit Tempo 20 eingerichtet
und ausgewiesen würde. Ein solch verkehrsberuhigter Bereich sei nicht mit den typischen
Gegebenheiten und Verkehrsverhältnissen einer Hauptverkehrsstraße in Einklang zu bringen.
Derzeit sei jedoch davon auszugehen, dass die Bonner Straße auch nach Umbau noch die
Voraussetzungen einer Hauptverkehrsstraße erfiille. Hiergegen wurden keine Bedenken und
Einwände seitens der Anwesenden erhoben.
Auf Anfrage teilt Herr Hausmann mit, dass die Beitragsermittlung im Straßenbaubeitragsrecht
sehr spezifisch und detailliert sei. So könne kein allgemeingültiger Beitragsanteil fiir die
einheitliche Erschließungsanlage Bonner Straße benannt werden, hier seien vielmehr
unterschiedliche Anliegeranteile rur die verschiedenen Teilanlagen einer Straße (Fahrbahn,
Gehweg, Parkstreifen etc.) einschlägig. Diese ergeben sich aus der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Erftstadt.
Weiterhin erläutert Herr Hausmann, dass zum derzeitigen Planungs- u. Entscheidungsstand
noch keine verlässlichen Baukosten vorliegen können und man demzufolge zum jetzigen
Zeitpunkt keine verbindliche Auskunft zur Höhe der auf die Anlieger zukommenden Beiträge
in Euro erteilen könne. Ausgehend von einer Einstufung als Hauptverkehrsstraße benennt
Herr Hausmann sodann die verschiedenen Beitragsanteile der Anlieger, getrennt nach den
einzelnen Teilanlagen. Auf Nachfrage stellt Herr Hausmann fest, dass von den Anliegern in
der Vergangenheit keine Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträge nach dem Baugesetzbuch
(BauGB)erhoben wurden, da es sich zum Einen um eine sogenannte "vorhandene Straße" im
Sinne des BauGB handele und die Straße in der Vergangenheit zum Anderen eine
Bundesstraße war. Nach Beitragserhebung fiir den jetzt beabsichtigten Aus-/Umbau könnten
nach heutiger Rechtssprechung frühestens nach Ablauf von
25 Jahren (übliche
Mindestnutzungsdauer einer Straße) erneut Straßenbaubeiträge erhoben werden.
Herr Bösche sichert den Anliegern zu, dass diese nach Erhalt feststehender Kosten umgehend
über die sich hieraus ergebende Beitragspflicht bzw. Beitragshöhe informiert werden.
Zum zeitlichen Ablauf teilt
Anhaltspunkt mit:
- 27.02.2008:
- Anfang März:
- Anfang Juni:
- Ende Oktober
Herr von Wirth den Bürgern folgenden Bauzeitplan als
Beschlussfassung im Betriebsausschuss Straßen
Musterausstellung der Bodenbeläge
Baubeginn
voraussichtliches Ende der Bauarbeiten
Herr Bösche ergänzt hierauf, dass die Bauarbeiten
Weihnachts geschäfts 2008 beendet sein sollen.
in jedem
Fall bis zum Beginn des
Abschließend bittet Herr von Wirth die Bürger schon jetzt im Voraus um Verständnis fiir die
während der Bauphase nicht vermeidbaren Verkehrsbehinderungen auf der Bonner Straße, da
der Verkehr in dieser Zeit einspurig mit einer Ampelschaltung gefiihrt werden müsse.