Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 65/2008
Az.: 63-Ov
Amt: - 63 BeschlAusf.: - Datum: 07.02.2008
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
13.03.2008
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp; hier: unbefristete Einstellung eines Bauprüfers
beim Bauordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Ja, Stelle im Stellenplan vorhanden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.02.2008
Beschlussentwurf:
Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Anstellung eines Bauprüfers beim Bauordnungsamt zu
Begründung:
Der einzige Bauprüfer beim Bauordnungsamt wird zum 30.06.2008 aus Altersgründen aus dem
Dienst scheiden. Diese (einzige) Stelle des permanenten Außendienstes kann nicht unbesetzt
bleiben, da ansonsten der gesetzliche Auftrag eines Bauordnungsamtes nicht erfüllbar ist. Ebenso
war es nicht möglich einen Mitarbeiter auf dieser Stelle ohne jegliche Einarbeitung in das Sachund Stadtgebiet und die aktuelle Genehmigungslage einzusetzen. Es war daher eine Einarbeitungszeit von mindestens einem halben Jahr zwingend angeraten, insbesondere da davon auszugehen war, dass sich der Bewerber/die Bewerberin noch entsprechende Kenntnisse im öffentlichen Baurecht aneignen muss. Daher hat der Ausschuss mit Vorlage 851/2006 bereits der befristeten Einstellung eines Bauprüfers zur Einarbeitung zugestimmt. Diese Stelle wurde zum
01.01.2008 besetzt.
Damit nun zum 01.07.2008 die Stelle endgültig besetzt werden kann, ist dieser Beschluss zur unbefristeten Einstellung erforderlich. Die Eingruppierung soll weiterhin nach Entgeldgruppe 8 TVöD
erfolgen
(Bösche)