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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; hier: unbefristete Einstellung eines Bauprüfers beim Bauordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; hier: unbefristete Einstellung eines Bauprüfers beim Bauordnungsamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 65/2008 Az.: 63-Ov Amt: - 63 BeschlAusf.: - Datum: 07.02.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.03.2008 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp; hier: unbefristete Einstellung eines Bauprüfers beim Bauordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Ja, Stelle im Stellenplan vorhanden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.02.2008 Beschlussentwurf: Der Finanz- und Personalausschuss stimmt der Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Anstellung eines Bauprüfers beim Bauordnungsamt zu Begründung: Der einzige Bauprüfer beim Bauordnungsamt wird zum 30.06.2008 aus Altersgründen aus dem Dienst scheiden. Diese (einzige) Stelle des permanenten Außendienstes kann nicht unbesetzt bleiben, da ansonsten der gesetzliche Auftrag eines Bauordnungsamtes nicht erfüllbar ist. Ebenso war es nicht möglich einen Mitarbeiter auf dieser Stelle ohne jegliche Einarbeitung in das Sachund Stadtgebiet und die aktuelle Genehmigungslage einzusetzen. Es war daher eine Einarbeitungszeit von mindestens einem halben Jahr zwingend angeraten, insbesondere da davon auszugehen war, dass sich der Bewerber/die Bewerberin noch entsprechende Kenntnisse im öffentlichen Baurecht aneignen muss. Daher hat der Ausschuss mit Vorlage 851/2006 bereits der befristeten Einstellung eines Bauprüfers zur Einarbeitung zugestimmt. Diese Stelle wurde zum 01.01.2008 besetzt. Damit nun zum 01.07.2008 die Stelle endgültig besetzt werden kann, ist dieser Beschluss zur unbefristeten Einstellung erforderlich. Die Eingruppierung soll weiterhin nach Entgeldgruppe 8 TVöD erfolgen (Bösche)