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Beschlussvorlage (Unterbringung von Obdachlosen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
60 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Unterbringung von Obdachlosen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Obdachlosen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Obdachlosen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Obdachlosen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Obdachlosen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 740/2006 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - Datum: 27.10.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin 15.11.2006 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 28.11.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Unterbringung von Obdachlosen Finanzielle Auswirkungen: Zur Zeit keine finanziellen Auswirkungen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.10.2006 Beschlussentwurf: Das Objekt Bahnhofstr. 134 wird solange betriebsfähig gehalten, bis am Ahremer Lichweg eine neue Unterkunft zur Verfügung steht. Das vorhandene Gebäude Ahremer Lichweg wird abgerissen, und an dieser Stelle mit einem Massivgebäude mit 16 Einheiten bis ca. Mitte 2008 bebaut. Danach wird das Objekt Bahnhofstr. 134 abgerissen und die dort untergebrachten Personen werden nach Lechenich umgesetzt. Ab dem 01.01.2007 wird ein(e) SozialarbeiterIn aus dem Bereich „Asylbewerber/Aussiedler“ im Bereich Obdachlosigkeit im Ordnungsamt eingesetzt. Als Sofortmaßnahme werden die städtischen Hausmeister aus dem Bereich „Asylbewerber / Aussiedler“ zur Pflege und Instandhaltung der Obdachlosenobjekte eingesetzt. Begründung: Der SozialA fasste bezüglich der Pläne zum Umgang mit Obdachlosen in Erftstadt; Durchführung einer Bürgerversammlung (V 516/2006) am 16.08.2006 folgenden Beschluss: 1.) Die Verwaltung erstellt eine neue Vorlage mit dezentralen und zentralen Lösungen der Unterbringung von Obdachlosen im kurzfristigen und langfristigen Zeitraum. 2.) Bezüglich der Betreuung und Personalausstattung im Bereich Obdachlose sollen die Nachbar- kommunen des Rhein-Erft-Kreises befragt werden. 3.) Ergänzend zur Vorlage soll Frau Büttner einen Sachstandsbericht zur Obdachlosigkeit abgeben. 4.) Im weiteren Verlauf soll eine Veranstaltung evtl. in Form eines runden Tisches mit Politik Verwaltung und Betroffenen durchgeführt werden. Im Vorgriff auf die anstehende Bereisung von 2 Tagesstätten und die sich hieran anschließende Sondersitzung des SozialA am 08.11.2006 wurde in der Vorlage 721/2006 die aktuelle Unterbringungssituation der Obdachlosen dargestellt. Insbesondere wurde erläutert: - die sich aus der Art, Lage und dem Zustand der Objekte/Unterkünfte ergebenden Problemstellungen – - die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen – - die erforderliche personelle Besetzung -. Zu 1.) Die Unterbringung von Obdachlosen erfolgt ausschließlich dezentral in 16 Objekten. 1 Objekt ist derzeitig nicht bewohnbar, 1 weiteres Objekt soll zeitnah aufgegeben werden. Mit der Aufgabe dieses Objektes sind die Bewohner ( 2 Einzelpersonen, 1 kinderloses Paar), umzusetzen. In den verbleibenden 14 Objekten befinden sich: 31 Wohneinheiten 18 Wohneinheiten 6 Wohneinheiten für Einzelpersonen für jeweils 2 Einzelpersonen oder kinderlose Paare für Familien. Freie Kapazitäten: 5 Einzelpersonen, nach Aufgabe des o.g. Objektes und der Umsetzung der 4 Bewohner freie Kapazität für 1 Einzelperson 3 Familien. Nach dem Stand - 10/2006 – sind insgesamt 78 obdachlose Personen untergebracht. Von den 78 Personen sind 63 Einzelpersonen. Wie bereits in der Vorlage 721/2006 dargestellt, ist die Unterbringung der Einzelpersonen in den zur Verfügung stehenden 30 Wohneinheiten äußerst problematisch. Da nicht ausreichend Einzelzimmer zur Verfügung stehen, müssen in den Wohneinheiten für 2 und mehr Personen mehrere Einzelpersonen untergebracht werden. Zudem kommt noch die bereits ausgeführte besondere Problematik der 18 – 25-Jährigen. Diese Kombination führt im Zusammenleben auf engstem Raum zum Ausbruch von Aggression und Frustration. Dementsprechend sehen auch die Unterkünfte aus. Die Räumlichkeiten sind verdreckt, vermüllt und weisen ein nicht unerhebliches Maß an Schäden auf. Insoweit ist hier dringend Handlungsbedarf angezeigt. Freie Kapazitäten im Bereich der Unterkünfte sind, wenn überhaupt, nur für Familien vorhanden. Diese Unterkünfte sollen seitens des Ordnungsamtes auch nur für Familien vorgehalten werden und nicht mit Einzelpersonen belegt werden. Wie bereits in der Vorlage 721/2006 erläutet, wird, bedingt durch die Aufgabe der Standorte Ahremer Lichweg 3 (4 Wohneinheiten für max. 4 Personen), Bahnhofstr. 134 (4 Wohneinheiten für max. 8 Personen), Bahnhofstr. 122 (3 Wohneinheiten für max. 3 Personen) und Bahnhofstr. 124 ( 4 Wohneinheiten für max. 8 Personen) Ersatzwohnraum für mindestens 23 Personen benötigt. -2- Hinsichtlich der gegebenen persönlichen und gesundheitlichen Defizite, gerade im Bereich der Einzelpersonen und hier insbesondere in der Gruppe der 18 – 25-Jährigen, bietet sich zusätzlich zum Wohnen die Betreuung und Beratung an. Optimal kann dies in einem Wohnkomplex erfolgen. Diese Maßnahme erfordert wegen ihrer Dringlichkeit jedoch ein zeitnahes Tätigwerden, notfalls durch Interimslösungen. Noch nicht berücksichtigt ist zusätzlich benötigter Wohnraum infolge steigender Obdachlosenzahlen. Ich sehe mich außerstande, derzeitig eine verläßliche Prognose zur künftigen Entwicklung abzugeben. Wie bereits ausgeführt, ist durch die Umsetzung von Hartz IV mit einem Anstieg der Obdachlosen zu rechnen. Auch bei den entsprechend der beigefügten Anlage 2 befragten Kommunen gehen 4 von 5 der Befragten von einer steigenden Tendenz aus. Hinsichtlich zukünftigen Unterbringungsmöglichkeiten von obdachlos gewordenen Personen bietet sich folgende Vorgehensweise an: Im Rahmen einer Begehung des Objektes Bahnhofstr. 134 wurde, nachdem ein Bewohner unbekannt verzogen ist, in dessen Wohnung eine erhebliche Schimmelbildung festgestellt. Auch in einer weiteren bewohnten Wohnung ist eine erhöhte Schimmelbildung festgestellt worden. In beiden Fällen hat die Schimmelbildung ihre Ursache in mangelhafter Lüftung und Beheizung der Räume. Es ist bereits wiederholt festgestellt worden, dass in Objekten ohne zentrale Heizungsanlage auch eine erhöhte Schimmelbildung auftreten kann. Die Bewohner nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht zur Beheizung, sondern verwenden die Mittel anderweitig. In den Fällen in denen eine zentrale Heizungsanlage vorhanden ist, erfolgt auch eine relativ normale Beheizung und auch Lüftung der Räumlichkeiten; in diesen Fällen ist eine verminderte Schimmelbildung feststellbar. Ich halte es daher für unabdingbar, in zukünftigen Planungen in diesem Fall eine zentrale Beheizung und nach Möglichkeit auch eine Zwangslüftung vorzusehen. Wie ich bereits am 16.08.2006 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales ergänzend zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion mitgeteilt hatte, bleiben aufgrund der noch nicht geklärten Planfeststellung und Finanzierung der Osttangente in Liblar die Häuser in der Bahnhofstr. 122, 124 und 134 noch einige Jahre stehen; sie sind solange noch bewohnbar. Um das Haus Bahnhofstr. 134 in einem bewohnbaren Zustand zu halten, sind, nach einer ersten Kostenschätzung der GWG Rhein-Erft Mittel in Höhe von ca. 13.000,- € erforderlich. Um einer wiederholten Schimmelbildung entgegen zu wirken ist der Einbau einer Heizungsanlage erforderlich. Die geschätzten Kosten betragen ca. 26.000,- €. Ich schlage jedoch vor, das Haus Bahnhofstr. 134 zukünftig abzureißen, und an dieser Stelle ca. 30 zusätzliche Parkplätze zu erstellen Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung im Bereich der Obdachlosenzahlen hatte ich im Rahmen des Betreuungskonzeptes gem. V 371/2006 hinsichtlich der weiteren Verwendung des Hauses Ahremer Lichweg 3, welches eine Aufnahmekapazität von 4 Personen hatte, bereits eine Kostengegenüberstellung vorgelegt. Es boten sich folgende Möglichkeiten an: 1. Sanierung des Objektes Die GWG hatte vorgeschlagen, nach der Entrümpelung, der Entfernung des Innenputzes und dem Aufbringen eines neuen Putzes gegebenenfalls eine Zwangslüftung einzubauen und die Elektround Sanitärinstallation zu überprüfen. Auf die Sanierung innerhalb des Gebäudes entfällt ein Betrag in Höhe von rd. 110.000,00 € inklusive Entrümpelung, Erneuerung der Bäder, Überprüfung und Instandsetzung der Elektroanlage, Erneuerung dreier Holzfenster und Einbau einer Zwangsentlüftung. Der Einbau einer Gaszentralheizung sowie die Sanierungsarbeiten außerhalb -3- des Gebäudes mit Fassadenanstrich sowie Dachrinnen- und Fallrohrerneuerung beträgt ca. 19.000,00 €. Der Kostenfaktor für die Gesamtmaßnahme beträgt somit insgesamt 129.000,00 €, bzw. bei einer Wohnfläche von 155 qm rd. 840,00 € je qm Wohnfläche. Die Folgekosten betragen ca. 10.000,00 € pro Jahr. (rd. 5,38 € je qm Nutzfläche und Monat) Die Aufnahmekapazität von 4 Einzelpersonen, bzw. 4 Paaren ändert sich durch die Sanierungsmaßnahme nicht. 2. Abriss Ahremer Lichweg 3 und Neubau in konventioneller Bauweise Das Objekt sollte nicht mehr zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt sondern zunächst abgerissen werden. Die Abrisskosten betragen ca. 20.000,00 €. Als Ersatz ist dann ein Neubau in konventioneller Bauweise zweigeschossig auf einer Fläche von 14 x 15 Metern denkbar. Es sollte ein Bau mit Laubengängen, Treppe vor dem Haus in die 2. Etage mit 16 WE und Einfachstausstattung entstehen; die Nutzfläche beträgt ca. 336 qm. Die Grundrisse wird so gewählt werden, dass 13 WE zur Unterbringung von Einzelpersonen errichtet werden können. 1 Zimmer kann hierbei als Obdachlosenberatungsbüro (abgespeckte Ausführung) 1 Raum als Waschraum und 1 Raum als Trockenraum genutzt werden. Die Beheizung erfolgt zentral über eine Gastherme mit Heizkörper. Die Nutzungsdauer wird auf 40 Jahre kalkuliert. Insgesamt dient die Anlage nach Fertigstellung 13 Personen als Unterkunft. Die Kosten dafür werden ca. 428.000,00 € betragen zuzüglich der Abrisskosten somit 448.000,00 €. Die Folgekosten betragen ca. 64.000,00 € pro Jahr. (15,93 € je qm Nutzfläche und Monat) Darin enthalten sind die Abschreibung und Verzinsung der Baukosten, Unterhaltungskosten Baukosten und sonstige Nebenkosten (Reinigung, Heizung, Strom, Wasser, Hausmeister, Versicherung etc.). 3. Abriss Ahremer Lichweg 3 und Kauf bzw. Anmietung von Containern Eingeschossige Lösung Das Objekt sollte nicht mehr zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt sondern zunächst abgerissen werden. Die Kosten dafür betragen etwa 20.000,00 €. Das Grundstück bietet sich nach einem Abriss des Objektes für die Aufstellung einer eingeschossigen Containeranlage (sogenannte Bürocontainer) mit bis zu 16 WE (ca. 240 qm) an. In dieser Anlage sollte ein. Waschgemeinschaftsraum, Trockenraum und Beratungsbüro geschaffen werden, so dass insgesamt 13 WE für bis zu 13 Einzelpersonen entstehen könnten. Nutzungsdauer 10 Jahre Die Kosten dafür betragen: a) → → Kauf der Container Bei einem Erwerb ca. 176.000,00 € zuzügl. Einmalige Kosten für Leitungsverlegungen ca. 48.000,00 € zuzügl. Abrisskosten ca. 20.000,00 € 244.000,00 € b) → Anmietung der Container für 10 Jahre Bei einer Anmietung (inkl. Aufstellung, An- und Abtransport, Anschlusskosten) im 1. Jahr ca. 48.000,00 € zuzügl. einmalige Kosten für Leitungsverlegungen ca. 48.000,00 € zuzügl. Abrisskosten ca. 20.000,00 € Kosten Jahr 1 116.000,00 € → → Miete/Folgejahr ca. 28.800,00 € Die Folgekosten betragen bei Variante a) ca. 67.000,00 € pro Jahr. (rd. 16,66 € je qm Nutzfläche und Monat). Bei der Variante b) betragen die Folgekosten über die gesamte Laufzeit gesehen ebenfalls rd. 67.000,00, da die Mietzahlung über den Gesamtmietzeitraum von 10 Jahren zu -4- sehen ist und somit die Miete zusätzlich zum 1. Jahr auch für die Gesamtrestmietzeit von 9 Jahren mit 252.000,00 € anzusetzen ist. Darin enthalten sind die Abschreibung und Verzinsung der Baukosten, Unterhaltungskosten Baukosten und sonstige Nebenkosten (Reinigung, Heizung, Strom, Wasser, Hausmeister, Versicherung etc.). Die Beheizung der Container soll über Elektroradiatoren erfolgen. Zweigeschossige Lösung Nach Auskunft des Containerherstellers wird eine zweigeschossige Lösung bedingt durch Außentreppen und Mittelflur ca. 60-80% teurer. Der Hersteller will der Stadt Erftstadt kurzfristig ein konkretes Angebot unterbreiten. Aufgrund der vorgestellten Möglichkeiten schlage ich vor, das Objekt Bahnhofstr. 134 zunächst solange betriebsfähig zu erhalten, bis am Ahremer Lichweg eine neue Unterkunft zur Verfügung steht. Das vorhandene Gebäude Ahremer Lichweg sollte abgerissen werden, um dort, wie unter 2) angeführt, ein Massivgebäude mit 16 Einheiten aufzustellen und danach das Objekt Bahnhofstr. 134 abzureißen und die dort untergebrachten Personen nach Lechenich umzusetzen. Bei einer Massivbauweise wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angenommen, wo hingegen die Container eine 10 jährige Nutzung erwarten lassen. Die neugeschaffenen 13 Wohneinheiten gleichen dann den Wegfall von 8 WE Bahnhofstr. 134 und die 4 WE Ahremer Lichtweg aus. Die für weitere erhebliche Sanierungen des Objektes Bahnhofstr. 134 aufzuwendenden Mittel könnten damit eingespart werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass das Objekt aufgrund der Bahnhofsplanungen zukünftig sowieso abgerissen wird. Dieser Zeitrum kann angesichts der beschriebenen Dringlichkeit der anstehenden Maßnahmen (Beratung und Betreuung) nur überbrückt werden durch die Schaffung von Interimslösungen. So könnte eine 3-Zimmer Wohnung angemietet werden. Diese Wohnung sollte zentral in Liblar gelegen sein. Neben den räumlichen Voraussetzungen ist eine personelle Aufstockung im Bereich „ Obdachlosigkeit „ angezeigt. Das Stundenkontingent der bereits eingesetzten Sozialarbeiterin ist nicht ausreichend. Hier könnte ohne zusätzliche Personalkosten 1 SozialarbeiterIn aus dem Bereich „ Asylbewerber/Aussiedler „ eingesetzt werden. Außerdem sollten zur Pflege und Instandhaltung der Obdachlosenobjekte die städtischen Hausmeister aus dem Bereich „ Asylbewerber „ eingesetzt werden. Auch durch diese Maßnahme würden keine zusätzlichen Personalkosten anfallen. Zu 2.) Siehe beigefügte Anlage 2. Zu 3.) Der Erfahrungsbericht erfolgte mit der Vorlage 721/2006. (Bösche) -5-