Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 735/2006
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 27.03.2007
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
08.05.2007
Jugendhilfeausschuss
23.05.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung nach Prioritäten
Finanzielle Auswirkungen: keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.03.2007
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Prioritäten zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zur
Kenntnis.
Begründung:
Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument, den zukünftigen Bedarf der Jugendhilfe durch ein
systematisches Vorgehen zu ermitteln. Der Jugendhilfeplanungsordner (Kompendium) umfasst
insgesamt 18 Teilplanungen, die zu mehr oder weniger regelmäßigen Zeitpunkten fortzuschreiben
sind. Da eine gleichzeitige zeitnahe Aktualisierung aller Teilplanungen nicht möglich ist, muss ein
Konsens darüber hergestellt werden, nach welchem Modus die Planungen zu aktualisieren sind.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt folgende Verfahrensweise vor:
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
In Vertretung
(Erner)
Aktuell notwendige Fortschreibungen aufgrund von politischen Anträgen
Vorlagen der Verwaltung des Jugendamtes aus aktuellen Anlässen
Fortschreibung nach Alter der Planungen, wenn keine aktuellen Anträge und
Anlässe vorliegen