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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung der Straße "Am Ziegelacker" zwischen Bliesheimer Straße und Parkstraße/Konrad-Adenauer-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung der Straße "Am Ziegelacker" zwischen Bliesheimer Straße und Parkstraße/Konrad-Adenauer-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 51/2008 Az.: 6619- 3009 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.01.2008 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 08.04.2008 Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung der Straße "Am Ziegelacker" zwischen Bliesheimer Straße und Parkstraße/Konrad-Adenauer-Straße Finanzielle Auswirkungen: Für den Einbau der Parkverbotsschilder werden ca. 800,00 Euro benötigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.01.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Auf die Vorschläge der Antragsteller zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße „Am Ziegelacker“ im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Parkstraße bzw. Konrad-AdenauerStraße möchte ich wie folgt eingehen: - Ich beabsichtige nach den Osterferien die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Straße „Am Ziegelacker“ mit Hilfe eines neuen Seitenradargerätes zu messen. Sollten hierbei für Wohngebiete überdurchschnittliche Werte erreicht werden, werde ich dem Ausschuss hierüber Bericht erstatten. - Die Einrichtung eines Lkw-Durchfahrverbotes ist nicht beabsichtigt. Da die Straße hauptsächlich nur von Anlieferfahrzeugen genutzt wird, halte ich diese zusätzliche Einschränkung für entbehrlich. - Der Antrag für ein Parkverbot auf der Straße „Am Ziegelacker“ wurde schon einmal im Jahr 2003 gestellt (siehe B7/2786 vom 02.07.2003). Damals habe ich verschiedene Busunternehmen gebeten, ihre Fahrzeuge während den Lenkpausen etc. auf den großen Parkplatz (P1) am Einkaufszentrum aufzustellen. Da diese Bitte scheinbar nur teilweise befolgt wird, schlage ich vor den Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Parkstraße mit einem entsprechenden Halteverbot auszuschildern. (Verkehrszeichen Nr.283, absolutes Halteverbot, mit dem Zusatz „Pkw frei“). - Von der beantragten Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf der Straße „Am Ziegelacker“ rate ich ab, da die Anlieger nachfolgender Straßen erfahrungsgemäß längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssten und somit die Verkehrswege unnötig verlängert werden. (Bösche)