Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 51/2008
Az.: 6619- 3009
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.01.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.04.2008
Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung der Straße "Am Ziegelacker" zwischen
Bliesheimer Straße und Parkstraße/Konrad-Adenauer-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Einbau der Parkverbotsschilder werden ca. 800,00 Euro benötigt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.01.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Vorschläge der Antragsteller zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße „Am
Ziegelacker“ im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Parkstraße bzw. Konrad-AdenauerStraße möchte ich wie folgt eingehen:
- Ich beabsichtige nach den Osterferien die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten auf der
Straße „Am Ziegelacker“ mit Hilfe eines neuen Seitenradargerätes zu messen. Sollten hierbei für
Wohngebiete überdurchschnittliche Werte erreicht werden, werde ich dem Ausschuss hierüber
Bericht erstatten.
- Die Einrichtung eines Lkw-Durchfahrverbotes ist nicht beabsichtigt. Da die Straße hauptsächlich
nur von Anlieferfahrzeugen genutzt wird, halte ich diese zusätzliche Einschränkung für entbehrlich.
- Der Antrag für ein Parkverbot auf der Straße „Am Ziegelacker“ wurde schon einmal im Jahr 2003
gestellt (siehe B7/2786 vom 02.07.2003). Damals habe ich verschiedene Busunternehmen
gebeten, ihre Fahrzeuge während den Lenkpausen etc. auf den großen Parkplatz (P1) am
Einkaufszentrum aufzustellen. Da diese Bitte scheinbar nur teilweise befolgt wird, schlage ich vor
den Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Parkstraße mit einem entsprechenden Halteverbot
auszuschildern. (Verkehrszeichen Nr.283, absolutes Halteverbot, mit dem Zusatz „Pkw frei“).
- Von der beantragten Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf der Straße „Am Ziegelacker“
rate ich ab, da die Anlieger nachfolgender Straßen erfahrungsgemäß längere Anfahrtswege in
Kauf nehmen müssten und somit die Verkehrswege unnötig verlängert werden.
(Bösche)