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Beschlussvorlage (Fußgängerüberwege Kreisel Herriger Str./ Josef-Zilken_Str./ Zur alten Burg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Fußgängerüberwege Kreisel Herriger Str./ Josef-Zilken_Str./ Zur alten Burg) Beschlussvorlage (Fußgängerüberwege Kreisel Herriger Str./ Josef-Zilken_Str./ Zur alten Burg)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 20/2006 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2006 22.02.2006 Anlage 2 zu den Anträgen A07/3559 und A 07/3670 Anordnung von Fußgängerüberwegen am Kreisel Herriger Str. / Josef-Zilken-Str. / Zur alten Burg Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 8.000,00 €. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.01.2006 Beschlussentwurf: Der o.g. Kreisverkehr wird für die Anordnung von Fußgängerüberwegen bzw Fahrradfurten umgebaut. Die hierfür erforderlichen Kosten sind den Straßenfertigstellungen der Josef-Zilken-Str. und der Straße „Zur alten Burg“ zuzuordnen. Eine entsprechende Ergänzung der vorhandenen Verwaltungsvereibarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau, NL Euskirchen, ist abzuschließen. Begründung: Die Verkehrsbehörde des Rhein- Erft- Kreises mit der zuständigen Kreispolizeibehörde sowie Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen, als zuständiger Straßenbaulastträger stimmen einer Ausweisung von vier Fußgängerüberwegen rundum den Kreisverkehr grundsätzlich zu, bestehen aber auch auf einer zusätzlichen Anordnung von Radfahrfurten. Eine solche Anordung entspricht den kreisweiten Musterplänen für die Anlegung von Kreisverkehrsplätzen innerhalb einer Ortslage. Um dieser Forderung gerecht zu werden, müssten die Überquerungsbreiten in Höhe der Fahrbahnteiler von derzeit von 3,00m auf ca. 5,00m umgebaut werden. . Zusätzlich ist eine Anpassung der vorhandenen Lampenstandorte auf den Fahrbahnteilern unumgänglich. Die Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 € können den Straßenfertigstellungen sowohl der „JosefZilken-Str.“ als auch der Straße „Zur alten Burg“ zugeordnet werden. Die Ausführung des AföOuV-Beschlusses vom 19.04.2005 kann im Zuge der endgültigen Fertigstellung der Straße „Zur Alten Burg“ erfolgen, wobei sich hierbei ggf. Preisvorteile gegenüber einer Einzelvergabe ergeben. Eine Umsetzung der Maßnahme ist wegen der Verkehrsbedeutung des Knotenpunktes auch für Fußgänger und Radfahrer sicherlich zubefürworten.. (Bösche) -2-