Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 20/2006
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2006
22.02.2006
Anlage 2 zu den Anträgen A07/3559 und A 07/3670
Anordnung von Fußgängerüberwegen am Kreisel Herriger Str. / Josef-Zilken-Str. / Zur
alten Burg
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 8.000,00 €.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.01.2006
Beschlussentwurf:
Der o.g. Kreisverkehr wird für die Anordnung von Fußgängerüberwegen bzw Fahrradfurten umgebaut.
Die hierfür erforderlichen Kosten sind den Straßenfertigstellungen der Josef-Zilken-Str. und der Straße
„Zur alten Burg“ zuzuordnen.
Eine entsprechende Ergänzung der vorhandenen Verwaltungsvereibarung mit dem Landesbetrieb
Straßenbau, NL Euskirchen, ist abzuschließen.
Begründung:
Die Verkehrsbehörde des Rhein- Erft- Kreises mit der zuständigen Kreispolizeibehörde sowie
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen, als zuständiger Straßenbaulastträger
stimmen einer Ausweisung von vier Fußgängerüberwegen rundum den Kreisverkehr grundsätzlich
zu, bestehen aber auch auf einer zusätzlichen Anordnung von Radfahrfurten. Eine solche
Anordung entspricht den kreisweiten Musterplänen für die Anlegung von Kreisverkehrsplätzen
innerhalb einer Ortslage. Um dieser Forderung gerecht zu werden, müssten die
Überquerungsbreiten in Höhe der Fahrbahnteiler von derzeit von 3,00m auf ca. 5,00m umgebaut
werden. . Zusätzlich ist eine Anpassung der vorhandenen Lampenstandorte auf den
Fahrbahnteilern unumgänglich.
Die Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 € können den Straßenfertigstellungen sowohl der „JosefZilken-Str.“ als auch der Straße „Zur alten Burg“ zugeordnet werden.
Die Ausführung des AföOuV-Beschlusses vom 19.04.2005 kann im Zuge der endgültigen
Fertigstellung der Straße „Zur Alten Burg“ erfolgen, wobei sich hierbei ggf. Preisvorteile
gegenüber einer Einzelvergabe ergeben.
Eine Umsetzung der Maßnahme ist wegen der Verkehrsbedeutung des Knotenpunktes auch für
Fußgänger und Radfahrer sicherlich zubefürworten..
(Bösche)
-2-