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Antrag (Antrag bzgl. Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverein Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
21.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 9/2006 Az.: 082 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 24.01.2006 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 21.02.2006 Antrag bzgl. Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverein Rhein-Erft Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt ist seit dem 01. Januar 2003 Mitglied im Rhein-Erft Tourismus e.V. Entsprechend der Beitragsordnung des Vereins richtet sich der jährliche Mitgliedsbeitrag nach der Einwohnerzahl. Für das Jahr 2006 beträgt der Mitgliedsbeitrag der Stadt Erftstadt 5.010,50 €. Über die Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung mit dem Tourismusverein Rhein-Erft habe ich verschiedentlich ausführlich berichtet, im vergangenen Jahr mit der Vorlage V 8/0480 (Tourismuskonzept für Erftstadt) und mit der Anlage 1 zur Vorlage V 8/0257 (Haushaltsplanberatungen 2005, Budget 823). Wie dort u.a. dargestellt ist, haben die Aktivitäten des Tourismusvereins eine wichtige Klammerfunktion, um das touristische Potential der Rhein-Erft-Kreises insgesamt wirkungsvoll darzustellen, wovon die Stadt Erftstadt letztlich auch profitiert. Einige Beispiele dafür sind die verschiedentlichen regionalen und überregionalen Messeauftritte des Vereins (u.a. ITB in Berlin, Reisemarkt in Köln), die Zusammenstellung von buchbaren Pauschalangeboten im Kreisgebiet, die Einrichtung eines gemeinsamen Hotelbuchungssystems mit der Stadt Köln und die Organisation und Durchführung von Themenführungen durch das Kreisgebiet. Die Aufzählung dieser Beispiele zeigt schon auf, dass die Arbeit des Tourismusvereins nicht ohne weiteres von einer einzelnen Kommune wahrgenommen werden kann – vor allem sicherlich nicht mit einem Etat, der dem o.a. Jahresbeitrag entspricht. Aufgrund der in den vergangenen drei Jahren gesammelten Erfahrungen in der Zusammenarbeit empfehle ich, die Mitgliedschaft im Rhein-Erft Tourismus e.V. fortzusetzen. Im übrigen wäre eine Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung des Tourismusvereins frühestens zum 31. Dezember 2006 möglich. (Bösche) -2-