Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
21.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 9/2006
Az.: 082
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 082 Datum: 24.01.2006
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebssausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.02.2006
Antrag bzgl. Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverein Rhein-Erft
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Erftstadt ist seit dem 01. Januar 2003 Mitglied im Rhein-Erft Tourismus e.V.
Entsprechend der Beitragsordnung des Vereins richtet sich der jährliche Mitgliedsbeitrag
nach der Einwohnerzahl. Für das Jahr 2006 beträgt der Mitgliedsbeitrag der Stadt Erftstadt
5.010,50 €.
Über die Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung mit dem Tourismusverein Rhein-Erft
habe ich verschiedentlich ausführlich berichtet, im vergangenen Jahr mit der Vorlage V
8/0480 (Tourismuskonzept für Erftstadt) und mit der Anlage 1 zur Vorlage V 8/0257
(Haushaltsplanberatungen 2005, Budget 823).
Wie dort u.a. dargestellt ist, haben die Aktivitäten des Tourismusvereins eine wichtige
Klammerfunktion, um das touristische Potential der Rhein-Erft-Kreises insgesamt
wirkungsvoll darzustellen, wovon die Stadt Erftstadt letztlich auch profitiert. Einige
Beispiele dafür sind die verschiedentlichen regionalen und überregionalen Messeauftritte
des Vereins (u.a. ITB in Berlin, Reisemarkt in Köln), die Zusammenstellung von buchbaren
Pauschalangeboten
im
Kreisgebiet,
die
Einrichtung
eines
gemeinsamen
Hotelbuchungssystems mit der Stadt Köln und die Organisation und Durchführung von
Themenführungen durch das Kreisgebiet.
Die Aufzählung dieser Beispiele zeigt schon auf, dass die Arbeit des Tourismusvereins
nicht ohne weiteres von einer einzelnen Kommune wahrgenommen werden kann – vor
allem sicherlich nicht mit einem Etat, der dem o.a. Jahresbeitrag entspricht. Aufgrund der
in den vergangenen drei Jahren gesammelten Erfahrungen in der Zusammenarbeit
empfehle ich, die Mitgliedschaft im Rhein-Erft Tourismus e.V. fortzusetzen.
Im übrigen wäre eine Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Satzung des Tourismusvereins
frühestens zum 31. Dezember 2006 möglich.
(Bösche)
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