Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
20.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 43/2008
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 28.01.2008
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
12.02.2008
Jugendhilfeausschuss
20.02.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertagesstätten gemäß dem
Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zum
01.08.2008
Finanzielle Auswirkungen: siehe Punkt 5 der Anlage 2
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.01.2008
Beschlussentwurf:
Die neuen Gruppenformen und Betreuungszeiten auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des
KiBiz werden festgelegt.
Begründung:
Das Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – löst am 01.08.2008 das bisher
gültige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder GTK ab (siehe Anlage 1).
Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf die Gruppenformen und die Betreuungszeiten in
den Kindertageseinrichtungen. Sie sind die
Berechnungsgrundlage für die sogenannten
gruppenbezogenen Kindpauschalen.
Nach § 19 Abs. 3 des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese
Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt
gegenüber zu meldenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die
Landesförderung als Ausschlusstermin.
Nach dem Verständnis der Verwaltung des Jugendamtes ist Jugendhilfeplanung das Ergebnis
eines konsensualen Prozesses. Insofern wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
20.11.2007 Information Stadtelternrat
27.11.2007 Erste gemeinsame Trägerkonferenz der Kindertageseinrichtungen mit Umfrage zu
den erwarteten Betreuungszeiten
20.12.2007 Umfragen zu den neuen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen
17.01.2008
18.01.2008
21.01.2008
22.01.2008
Eltern von Kindern in den Einrichtungen, die am 01.08.2008 noch die Kita
besuchen (ohne Einschulungskinder)
Eltern von Kindern, die am 01.08.2008 neu in die Kindertagesstätten
aufgenommen werden
Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Borr, Erp und Friesheim
Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Blessem, Dirmerzheim, Gymnich,
Kierdorf und Köttingen
Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Bliesheim und Liblar
Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Ahrem, Herrig und Lechenich
Der Zeitplan ist für alle Beteiligten sehr eng. Zu berücksichtigen ist auch, dass einige Trägervertreter/innen in den Trägerkonferenzen wegen noch notwendiger Absprachen die Festlegung
ihrer Gruppenformen nur unter Vorbehalt vornehmen konnten.
Die in Anlage 2 unter Berücksichtigung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit mit den
Trägern festgelegten Betreuungsformen und –zeiten können als Ergebnis des Planungs-prozesses
von den Eltern ab dem 01.08.2008 gewählt werden.
i.V.
(Erner)
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