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Beschlussvorlage (Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertagesstätten gemäß dem Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zum 01.08.2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
20.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertagesstätten gemäß dem Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zum 01.08.2008) Beschlussvorlage (Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertagesstätten gemäß dem Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zum 01.08.2008)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 43/2008 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 28.01.2008 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 12.02.2008 Jugendhilfeausschuss 20.02.2008 Betrifft: Bemerkungen Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertagesstätten gemäß dem Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zum 01.08.2008 Finanzielle Auswirkungen: siehe Punkt 5 der Anlage 2 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.01.2008 Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungszeiten auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz werden festgelegt. Begründung: Das Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – löst am 01.08.2008 das bisher gültige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder GTK ab (siehe Anlage 1). Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf die Gruppenformen und die Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen. Sie sind die Berechnungsgrundlage für die sogenannten gruppenbezogenen Kindpauschalen. Nach § 19 Abs. 3 des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. Nach dem Verständnis der Verwaltung des Jugendamtes ist Jugendhilfeplanung das Ergebnis eines konsensualen Prozesses. Insofern wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: 20.11.2007 Information Stadtelternrat 27.11.2007 Erste gemeinsame Trägerkonferenz der Kindertageseinrichtungen mit Umfrage zu den erwarteten Betreuungszeiten 20.12.2007 Umfragen zu den neuen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen ƒ 17.01.2008 18.01.2008 21.01.2008 22.01.2008 Eltern von Kindern in den Einrichtungen, die am 01.08.2008 noch die Kita besuchen (ohne Einschulungskinder) ƒ Eltern von Kindern, die am 01.08.2008 neu in die Kindertagesstätten aufgenommen werden Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Borr, Erp und Friesheim Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Blessem, Dirmerzheim, Gymnich, Kierdorf und Köttingen Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Bliesheim und Liblar Zweite Trägerkonferenz für Einrichtungen in Ahrem, Herrig und Lechenich Der Zeitplan ist für alle Beteiligten sehr eng. Zu berücksichtigen ist auch, dass einige Trägervertreter/innen in den Trägerkonferenzen wegen noch notwendiger Absprachen die Festlegung ihrer Gruppenformen nur unter Vorbehalt vornehmen konnten. Die in Anlage 2 unter Berücksichtigung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit mit den Trägern festgelegten Betreuungsformen und –zeiten können als Ergebnis des Planungs-prozesses von den Eltern ab dem 01.08.2008 gewählt werden. i.V. (Erner) -2-