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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
493 kB
Datum
20.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3) Beschlussvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

51JHP 05.02.2008 ~3/J.o09 R11/4 { .. 3- j Vorlage-Nr. V 43/2008 Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertagesstätten gemäß dem Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) zum 01.08.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte tauschen Sie die beiliegenden Seiten 11 und 12 gegen die Seiten 11 und 12 der o.a. Vorlage aus. Begründung: Hinsichtlich der neuen Gruppenkonstellationen ergaben sich Änderungen bei der kath. Kirchengemeinde St. Barbara in Liblar (35 h statt 25 h), die Konsequenzen für die prozentuale Versorgung und die finanziellen Auswirkungen haben. ..V. Im Bezirk Ahrem/Herrig/Lechenich wäre die Angebot-Nachfrage-Relation bei den 3bis 6-Jährigen am 01.08.2008 günstig, wenn die Zahlen rein rechnerisch gegenübergestellt werden. In der Trägerkonferenz wurde der Bedarf für den hineinwachsenden Jahrgang geringer eingeschätzt. Hierdurch wird die Versorgung eines Teils der unter 3-Jährigen möglich. Es fehlen aber weitere Plätze für die U3-Betreuung. Wegen zurückgehender Kinderzahlen können zukünftig weitere Gruppenumwandlungen möglich gemacht werden. Bezirk Liblar ent en und Betreuun szeiten im Bezirk Liblar am 01.08.2008 321 65 50 + 10 105 80 + 10 70 60 + 5 50 45 43 40 45 20 20 8+7 9+8 5/10/10 5/10/10 30 25 25 25 18 8 2 9 x) 10 Kinder kommen aus anderen Stadtteilen und 10 von außerhalb Erftstadts. Dem Elternwunsch nach flexiblen Betreuungszeiten kann nicht optimal entsprochen werden. In der Trägerkonferenz wurde ein höherer Bedarf im Bereich der 35Stundenbetreuung für realistischer gehalten und von daher angemeldet. Elternwunsch Planung 25 h 21,1 % 14,3 % 35 h 48,9% 40,8% 45h 30,1 % 44,9% Im Bezirk Liblar wäre die Angebot-Nachfrage-Relation bei den 3- bis 6-Jährigen am 01.08.2008 günstig, wenn die Zahlen rein rechnerisch gegenübergestellt werden. Da weniger Kinder des hineinwachsenden Jahrgangs erwartet werden, können Plätze für unter 3-Jährige bereitgestellt werden. Es fehlen aber weitere zusätzliche Plätze für die U3-Betreuung. 5 Resümee Bei der Bestimmung der neuen Gruppenformen und Betreuungszeiten wurden die Bedarfskenntnisse des Personals der Einrichtungen besonders berücksichtigt. Hinsichtlich der verschiedenen Betreuungszeiten ergibt sich demnach folgende Verteilung: Elternwunsch Planung 25 h 23,8% 15,4 % 35 h 50,4% 52,4 % 11 45 h 25,8% 32,2 % Als Ergebnis der Elternbefragungen kann festgehalten werden, dass die Betreuungszeit mit dem höheren Alter der Kinder zunimmt. Eine entsprechend gestaffelte Öffnungszeit in Gruppenform kann jedoch nur in großen Einrichtungen wirtschaftlich bereitgestellt werden. In ortsnahen eingruppigen Einrichtungen muss der Träger eine Mischung der Betreuungszeiten vornehmen. Doch dann decken die Kindpauschalen nicht die Betriebskosten. Ein derartiges Finanzierungsrisiko kann von den freien Trägern nicht erwartet werden. Von daher müssen städtische Einrichtungen dieses mögliche Risiko tragen, soll dem Wunsch der Eltern nach geringer Betreuungszeit Rechnung getragen werden. Ist dies nicht möglich, muss die Einrichtung gewechselt werden. Die neuen Gruppenformen ermöglicht die Versorgung von 86 Kindern unter 3 Jahren. Für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung stehen 1.353 Plätze bereit. Nach der Einschätzung der Verwaltung des Jugendamtes reicht diese Zahl aus, um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gerecht zu werden. Erftstadt Gesamt ent en und Betreuun szeiten in Erftstadt am 01.08.2008 16 215 170+ 10 14 169+10 165+ 15 15+5 180+5 15+5 19 185 8 90 70 9 70 70 31 388+7 359+23 45+ 15 43 363+7 314+33 30+10 45+ 15 10 10 5 5 10 10 8 8 62 25 32 10 5 Finanzielle Auswirkungen: Diese Planung beinhaltet Jahreseinnahmen durch Landeszuschüsse in Höhe von 2.410.602,00 € (angemeldet waren 2.467.000,00 €) und Jahresausgaben durch die Jugendamtszuschüsse an die freien Träger in Höhe von 2.755.262,00 € (angemeldet waren 2.675.000,00 €). In den Ausgaben ist enthalten die Übernahme der Trägeranteile für die dritte Gruppe der Kath. Kirche in Erp in Höhe von 14.240,33 €, die zweite Gruppe der Kath. Kirche in Bliesheim in Höhe von 14.464,50 € und die dritte Gruppe der Kath. Kirche St. Barbara in Liblar in Höhe von 14.240,33 € (Ges. = 42.945,16 €). Gegenüber der Mittelanmeldung für das Jahr 2008 müssen deshalb zusätzlich 137.224,00 € veranschlagt werden. Diese Mittel stellt die Verwaltung in einer Veränderungsliste dar. 12