Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
493 kB
Datum
20.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
51JHP
05.02.2008
~3/J.o09
R11/4
{
..
3-
j
Vorlage-Nr. V 43/2008
Beschluss über die neuen Gruppenformen in den Kindertagesstätten gemäß dem Gesetz zur
frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) zum 01.08.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte tauschen Sie die beiliegenden Seiten 11 und 12 gegen die Seiten 11 und 12 der o.a.
Vorlage aus.
Begründung:
Hinsichtlich der neuen Gruppenkonstellationen ergaben sich Änderungen bei der kath.
Kirchengemeinde St. Barbara in Liblar (35 h statt 25 h), die Konsequenzen für die
prozentuale Versorgung und die finanziellen Auswirkungen haben.
..V.
Im Bezirk Ahrem/Herrig/Lechenich wäre die Angebot-Nachfrage-Relation bei den 3bis 6-Jährigen am 01.08.2008 günstig, wenn die Zahlen rein rechnerisch gegenübergestellt werden. In der Trägerkonferenz wurde der Bedarf für den hineinwachsenden Jahrgang geringer eingeschätzt. Hierdurch wird die Versorgung eines
Teils der unter 3-Jährigen möglich. Es fehlen aber weitere Plätze für die U3-Betreuung. Wegen zurückgehender Kinderzahlen können zukünftig weitere Gruppenumwandlungen möglich gemacht werden.
Bezirk Liblar
ent
en und Betreuun szeiten im Bezirk Liblar am 01.08.2008
321
65
50 + 10
105
80 + 10
70
60 + 5
50
45
43
40
45
20
20
8+7
9+8
5/10/10 5/10/10
30
25
25
25
18
8
2
9
x) 10 Kinder kommen aus anderen Stadtteilen und 10 von außerhalb Erftstadts.
Dem Elternwunsch nach flexiblen Betreuungszeiten kann nicht optimal entsprochen
werden. In der Trägerkonferenz wurde ein höherer Bedarf im Bereich der 35Stundenbetreuung für realistischer gehalten und von daher angemeldet.
Elternwunsch
Planung
25 h
21,1 %
14,3 %
35 h
48,9%
40,8%
45h
30,1 %
44,9%
Im Bezirk Liblar wäre die Angebot-Nachfrage-Relation bei den 3- bis 6-Jährigen am
01.08.2008 günstig, wenn die Zahlen rein rechnerisch gegenübergestellt werden. Da
weniger Kinder des hineinwachsenden Jahrgangs erwartet werden, können Plätze
für unter 3-Jährige bereitgestellt werden. Es fehlen aber weitere zusätzliche Plätze
für die U3-Betreuung.
5
Resümee
Bei der Bestimmung der neuen Gruppenformen und Betreuungszeiten wurden die
Bedarfskenntnisse des Personals der Einrichtungen besonders berücksichtigt. Hinsichtlich der verschiedenen Betreuungszeiten ergibt sich demnach folgende Verteilung:
Elternwunsch
Planung
25 h
23,8%
15,4 %
35 h
50,4%
52,4 %
11
45 h
25,8%
32,2 %
Als Ergebnis der Elternbefragungen kann festgehalten werden, dass die Betreuungszeit mit dem höheren Alter der Kinder zunimmt. Eine entsprechend gestaffelte
Öffnungszeit in Gruppenform kann jedoch nur in großen Einrichtungen wirtschaftlich
bereitgestellt werden. In ortsnahen eingruppigen Einrichtungen muss der Träger eine
Mischung der Betreuungszeiten vornehmen. Doch dann decken die Kindpauschalen
nicht die Betriebskosten. Ein derartiges Finanzierungsrisiko kann von den freien
Trägern nicht erwartet werden. Von daher müssen städtische Einrichtungen dieses
mögliche Risiko tragen, soll dem Wunsch der Eltern nach geringer Betreuungszeit
Rechnung getragen werden. Ist dies nicht möglich, muss die Einrichtung gewechselt
werden.
Die neuen Gruppenformen ermöglicht die Versorgung von 86 Kindern unter 3
Jahren. Für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung stehen 1.353 Plätze
bereit. Nach der Einschätzung der Verwaltung des Jugendamtes reicht diese Zahl
aus, um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gerecht zu werden.
Erftstadt Gesamt
ent
en und Betreuun szeiten in Erftstadt am 01.08.2008
16 215
170+ 10
14 169+10 165+ 15
15+5
180+5
15+5
19 185
8 90
70
9 70
70
31 388+7 359+23
45+ 15
43 363+7 314+33 30+10 45+ 15
10
10
5
5
10
10
8
8
62
25
32
10
5
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Planung beinhaltet Jahreseinnahmen durch Landeszuschüsse in Höhe von
2.410.602,00 € (angemeldet waren 2.467.000,00 €) und Jahresausgaben durch die
Jugendamtszuschüsse an die freien Träger in Höhe von 2.755.262,00 € (angemeldet
waren 2.675.000,00 €).
In den Ausgaben ist enthalten die Übernahme der Trägeranteile für die dritte Gruppe
der Kath. Kirche in Erp in Höhe von 14.240,33 €, die zweite Gruppe der Kath. Kirche
in Bliesheim in Höhe von 14.464,50 € und die dritte Gruppe der Kath. Kirche St.
Barbara in Liblar in Höhe von 14.240,33 € (Ges. = 42.945,16 €).
Gegenüber der Mittelanmeldung für das Jahr 2008 müssen deshalb zusätzlich
137.224,00 € veranschlagt werden. Diese Mittel stellt die Verwaltung in einer
Veränderungsliste dar.
12