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Beschlussvorlage (Antrag auf Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an den beiden städtischen Hauptschulen. Beantragung von Bundesmitteln aus dem Programm "Initiative Bildung und Betreuung" für investive Maßnahmen des Schulträgers)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Antrag auf Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an den beiden städtischen Hauptschulen. Beantragung von Bundesmitteln aus dem Programm "Initiative Bildung und Betreuung" für investive Maßnahmen des Schulträgers) Beschlussvorlage (Antrag auf Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an den beiden städtischen Hauptschulen. Beantragung von Bundesmitteln aus dem Programm "Initiative Bildung und Betreuung" für investive Maßnahmen des Schulträgers)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 165/2006 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - Datum: 31.01.2006 Beratungsfolge Schulausschuss Termin 14.02.2006 Schulausschuss 08.03.2006 Rat 21.03.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag auf Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an den beiden städtischen Hauptschulen. Beantragung von Bundesmitteln aus dem Programm "Initiative Bildung und Betreuung" für investive Maßnahmen des Schulträgers Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.02.2006 Beschlussentwurf: Im Zusammenhang mit einer evtl. Antragstellung zur Umwandlung der Hauptschulen in erweiterte gebundene Ganztagshauptschulen wird im Rahmen einer Sondersitzung des Schulausschusses eine Grundsatzdiskussion über das zukünftige Hauptschulangebot der Stadt Erftstadt geführt. Begründung: Die gesetzlichen Grundlagen für eine Antragstellung sind zum 01.02.2006 in Kraft getreten. Die Fristsetzung zur Antragstellung für die Umwandlung von Hauptschulen in erweiterte gebundene Ganztagshauptschulen ist mit dem 15.03.2006 äußerst knapp bemessen, weil sowohl im Politik als auch Verwaltung und Schulen umfangreiche Vorgespräche und Vorleistungen erforderlich sind. Entsprechende Konzepte wurden durch beide Schulen bereits entwickelt und wurden der Verwaltung bereits vorgelegt. Unmittelbar nach Eingang des entsprechenden Erlasses hat die Verwaltung mit den zuständigen Dezernaten der Bezirksregierung Informationsgespräche geführt. Hierbei wurde von der Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass im Zuge der Antragstellung durch die Schulträger insbesondere für Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept – die Finanzierung des Eigenanteils sowie der Folgekosten spezifiziert nachgewiesen werden muss. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung stellt ausdrücklich klar, das es sich bei einer solchen Umwandlung eindeutig um eine freiwillige Angelegenheit handelt, deren Finanzierung bei Haushaltssicherungskommunen nur innerhalb des bestehenden freiwilligen Leistungskatalogs erfolgen kann. Ein weiteres Kriterium ist die gesicherte Zweizügigkeit der Schulen bis mindestens 2012 (dies entspricht einem kompletten Hauptschuljahrgang). Die für die Hauptschulen zuständige Schulrätin hat auf Bitten der Verwaltung ihre Zusage zur Teilnahme am Schulausschuss am 14.02.2006 zugesagt. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik sollte der Schulausschuss im Rahmen einer Sondersitzung - wegen des Antragstermines noch vor dem 15.03.2006 – die erforderlichen Diskussionen führen. Eine entsprechende Terminierung sollte ebenfalls in der Ausschusssitzung am 14.02.2006 erfolgen. I’n Vertretung (Erner) -2-