Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 165/2006
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - Datum: 31.01.2006
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
14.02.2006
Schulausschuss
08.03.2006
Rat
21.03.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag auf Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an den beiden
städtischen Hauptschulen. Beantragung von Bundesmitteln aus dem Programm
"Initiative Bildung und Betreuung" für investive Maßnahmen des Schulträgers
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.02.2006
Beschlussentwurf:
Im Zusammenhang mit einer evtl. Antragstellung zur Umwandlung der Hauptschulen in erweiterte
gebundene Ganztagshauptschulen wird im Rahmen einer Sondersitzung des Schulausschusses
eine Grundsatzdiskussion über das zukünftige Hauptschulangebot der Stadt Erftstadt geführt.
Begründung:
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Antragstellung sind zum 01.02.2006 in Kraft getreten. Die
Fristsetzung zur Antragstellung für die Umwandlung von Hauptschulen in erweiterte gebundene
Ganztagshauptschulen ist mit dem 15.03.2006 äußerst knapp bemessen, weil sowohl im Politik als
auch Verwaltung und Schulen umfangreiche Vorgespräche und Vorleistungen erforderlich sind.
Entsprechende Konzepte wurden durch beide Schulen bereits entwickelt und wurden der
Verwaltung bereits vorgelegt.
Unmittelbar nach Eingang des entsprechenden Erlasses hat die Verwaltung mit den zuständigen
Dezernaten der Bezirksregierung Informationsgespräche geführt. Hierbei wurde von der
Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass im Zuge der Antragstellung durch die Schulträger insbesondere für Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept – die Finanzierung des
Eigenanteils sowie der Folgekosten spezifiziert nachgewiesen werden muss. Die
Kommunalaufsicht der Bezirksregierung stellt ausdrücklich klar, das es sich bei einer solchen
Umwandlung eindeutig um eine freiwillige Angelegenheit handelt, deren Finanzierung bei
Haushaltssicherungskommunen nur innerhalb des bestehenden freiwilligen Leistungskatalogs
erfolgen kann.
Ein weiteres Kriterium ist die gesicherte Zweizügigkeit der Schulen bis mindestens 2012 (dies
entspricht einem kompletten Hauptschuljahrgang).
Die für die Hauptschulen zuständige Schulrätin hat auf Bitten der Verwaltung ihre Zusage zur
Teilnahme am Schulausschuss am 14.02.2006 zugesagt.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik sollte der Schulausschuss im Rahmen
einer Sondersitzung - wegen des Antragstermines noch vor dem 15.03.2006 – die erforderlichen
Diskussionen führen. Eine entsprechende Terminierung sollte ebenfalls in der Ausschusssitzung
am 14.02.2006 erfolgen.
I’n Vertretung
(Erner)
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