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Beschlussvorlage (1. Anlage zur Beschlussvorlage 165/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu V 165/2006 Antrag auf Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an den beiden städtischen Hauptschulen. Beantragung von Bundesmitteln aus dem Programm „Initiative Bildung und Betreuung“ für investive Maßnahmen des Schulträgers Der Ausbau des Ganztagsangebots ist ein zentraler Teil der „Qualitätsoffensive Hauptschule“ zur Erneuerung und Stärkung der Hauptschule. Er wird begleitet von umfangreichen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung des Unterrichts und der Abschlüsse. Anders als bei den „Offenen Ganztagsschulen“ müssen die Schülerinnen und Schüler in der Ganztagshauptschule am Ganztagsunterricht teilnehmen. Es handelt sich folglich um ein pädagogisches Ganztagsangebot mit einer entsprechenden Pflichtstundentafel. Der Ausbau der Ganztagsangebote an Hauptschulen zielt insbesondere auf eine umfassende Verbesserung der Startchancen für Kinder und Jugendliche an Hauptschulen: - Verbesserte Bildungsund Abschlusschancen insbesondere für Lernschwächere und Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Milieus - Verbesserung der Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf. Erweiterte Ganztagsangebote tragen dazu bei durch - bessere individuelle Förderung insbesondere lernschwacher Schülerinnen und Schüler - Verbesserung von Lernklima und Lernbereitschaft - außerunterrichtliche Angebote zur Persönlichkeitsbildung und zur Förderung der Ausbildungs- und Berufsreife in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe und Partnern aus Wirtschaft und Handwerk, Kultur und Sport. Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule stellt das Land Mittel für die Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an Hauptschulen bereit. Darüber hinaus öffnet das Land die Mittel aus dem Bundesprogramm „Initiative Bildung und Betreuung“ (IZBB) für investive Maßnahmen der Schulträger. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium darauf hingewiesen, dass nach den derzeitigen Planungen Landesmittel für ca. 120 Ganztagshauptschulen bis 2010 zur Verfügung stehen. Zum 01.08.2006 sollen allerdings bereits 100 Schulen ihren Betrieb aufnehmen. Dies hat zu Folge, dass die überwiegende Anzahl der Ganztagshauptschulen, die bis zum Jahr 2010 geplant sind, bereits in diesem Jahr erreicht werden soll. Soweit ein entsprechendes Umwandlungsinteresse besteht, empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW den nächstmöglichen Antragstermin (15.03.2006) wahrzunehmen. Voraussetzung zur Umwandlung Voraussetzung zur Umwandlung in eine Ganztagshauptschule ist eine nach schulfachlicher Einschätzung voraussichtlich dauerhaft gesicherte Schulgröße mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe. Die nachfolgenden Schülerprognosen wurden in Zusammenarbeit mit den Schulleitern der beiden Hauptschulen erstellt. Dabei wurde auf Wunsch der Schulleiter verstärkt die Zahl der Rückläufer aus anderen Schulformen berücksichtigt, so dass die Schulen während des Prognosezeitraums eine solide Zweizügigkeit aufweisen. Theodor-Heuss-Hauptschule Lechenich Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse insgesamt Züge 2005/06 48 39 66 58 98 76 385 2,67 2006/07 43 53 49 71 64 101 381 2,65 2007/08 43 49 64 55 78 68 357 2,48 2008/09 44 48 59 69 61 81 362 2,51 2009/10 44 49 58 64 75 64 355 2,46 2010/11 40 49 59 63 70 78 360 2,49 2011/12 37 45 59 64 69 73 347 2,41 2008/09 46 48 51 49 67 62 323 2,24 2009/10 46 49 55 55 58 64 327 2,27 2010/11 42 48 55 58 63 54 320 2,22 2011/12 42 45 55 59 67 60 328 2,28 Carl-Schurz-Hauptschule Liblar Schuljahr 5. Klasse 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse 10. Klasse insgesamt Züge 2005/06 38 50 55 67 66 54 330 2,29 2006/07 43 40 56 58 75 62 334 2,32 2007/08 46 45 46 59 66 71 333 2,31 Vorrangig berücksichtigt werden Hauptschulen, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen. Indikatoren dafür sind insbesondere: • ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund • besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort • ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem Förderbedarf, der sich z.B. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Abgängern ohne Schulabschluss oder der Zahl der Hilfen zur Erziehung niederschlägt. Darüber hinaus können unter Berücksichtigung der regionalen schulfachlichen Erfordernisse auch Schulen berücksichtigt werden, die die o.g. Indikatoren nicht ausgeprägt aufweisen, die jedoch als Ganztags- oder Halbtagshauptschulen zum Beispiel unter dem Aspekt der individuellen Förderung vorbildhafte Konzepte für Nachmittagsangebote oder besondere pädagogische Konzepte zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund entwickelt und umgesetzt haben. Trotz dieser Vorgaben, die mehr auf die Großstadtproblematik zielen, sollte auch bestehenden Halbtagshauptschulen im kreisangehörigen Raum die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu Ganztagshauptschulen neuerer Art umzuwandeln. Da der Schulträger nicht verpflichtet ist, ein Halbtagsangebot im Hauptschulbereich vorzuhalten, wird der Umwandlungsprozess an beiden Erftstädter Standorten unterstützt. Um den Interessenten für eine Halbtagshauptschule gerecht zu werden, ist die Abstimmung für diese Schülerversorgung mit den Nachbarkommunen veranlasst. Antragsverfahren Der Antrag auf Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ist vom Schulträger bei der Bezirksregierung Köln einzureichen, wo die Anträge geprüft und bewertet werden. Danach erstellt die Bezirksregierung eine Rangfolge der Bewerbungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Genehmigungen werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung erteilt. Bestandteil des Antragsverfahrens und Voraussetzung für die Genehmigung der Aufnahme des Ganztagsbetriebs ist die Vorlage des Ganztagskonzepts der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung (einschließlich Beschluss der Schulkonferenz). Die pädagogischen Konzepte der beiden Erftstädter Hauptschulen sind als Anlage beigefügt. Danach möchte die Theodor-HeussHauptschule bereits zum kommenden Schuljahr als Ganztagshauptschule geführt werden (Schulkonferenzbeschluss vom 13.02.2006). Die Carl-SchurzHauptschule will erst nach Durchführung notwendiger Baumaßnahmen voraussichtlich zum 01.08.2007 den Ganztagsbetrieb umsetzen (Schulkonferenzbeschluss vom 25.01.2006). Insofern ist die pädagogische Konzeption der Carl-Schurz-Hauptschule als Entwicklungskonzept mit perspektivischen Strukturen zu verstehen. Die Raumbedarfe beider Schulen wurden nach Erstellung der pädagogischen Konzepte in Abstimmung mit den Schulleitern modifiziert. Unter Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse für die Durchführung des Ganztagsbetriebs beschränkt sich das Neubauvolumen an der Theodor-Heuss-Hauptschule auf ca. 120 qm und an der Carl-Schurz-Hauptschule auf 643 qm. Außerdem muss das Konzept des Schulträgers mit der verbindlichen Erklärung, ab welchem Zeitpunkt die räumlichen, ggf. personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs gegeben sind, dem Antrag beigefügt werden. Sowohl die Schule wie auch der Schulträger müssen verbindlich erklären, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebs begonnen wird. Im Einzelnen hat sich der Schulträger zu folgenden Kriterien zu äußern: • • • • Aussagen zur Schulentwicklung nach § 80 SchulG (weitere Halbtagsschulen in der Kommune oder in Nachbarkommunen/ Schülerzahlen in allen Jahrgängen) Aussagen zur Gewährleistung von Raum- und Sachausstattung, Betriebskosten, Personal Zeitplanung für die Ausstattung mit Räumen, Personal und Sachmitteln Aussagen zum Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus des Ganztagsbetriebs und Ausbauplanung (§ 81 Schulgesetz) • Aussagen zur Gewährleistung der Mittagsverpflegung Der Schulträger stellt die Räumlichkeiten einschließlich der damit verbundenen notwendigen Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten für den Ganztagsbetrieb sicher: • Der Schulträger garantiert, dass die Unterrichtsräume der Schule sowie die Fachräume einschließlich der Sporthallen bis mindestens 16.00 Uhr durch die Schule genutzt werden können. • Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für eine Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorzusehen. • Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume gegebenenfalls mit zusätzlicher Ausstattung und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept entsprechenden Ausstattung zur Verfügung gestellt werden. • Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Die angebotene Verpflegung muss sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung und den entsprechenden Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren. • Die Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung einschließlich der notwendigen Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger. Kostenneutralität Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln haben Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept die Kostenneutralität des Ganztagsbetriebs für die Hauptschulen nachzuweisen. Dies gilt sowohl für den investiven Bereich wie auch für die Folgekosten, da es sich beim Angebot der Ganztagshauptschule eindeutig um eine freiwillige Leistung handelt. Die Folgekosten für die Umwandlung zur Ganztagshauptschule belaufen sich bei der Theodor-Heuss-Hauptschule auf 14.000,00 €/Jahr; bei der Carl-SchurzHauptschule auf 47.000,00 €/Jahr. Darin enthalten ist auch die Finanzierung des 10%igen Eigenanteils der Gebäudekosten. Die Folgekosten werden in Form von Mietzahlungen durch die Schulverwaltung an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgenommen. Kosten für die Mittagsverpflegung (Sach- und Personalkosten) fallen nicht an, da nach den Erfahrungen mit der Mensa Lechenich beabsichtigt ist, einen externen Anbieter mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Da – wie bereits oben aufgeführt – die Kostenneutralität gegenüber der Bezirksregierung nachgewiesen werden muss, müssen diese zusätzlichen Kosten durch Einsparungen bei bereits bestehenden freiwilligen Leistungen vorgenommen werden. Durch Optimierung des Betreuungskonzeptes im Bereich der Asylbewerber- und Übergangsheime (Einsparung einer Hausmeisterstelle/Neuregelung Schichtund Wochenenddienst) kann die Kostenneutralität gewährleistet werden. Eine Abstimmung mit den Betreuerkreisen durch die Verwaltung (Sozialamt/Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) wird veranlasst. IZBB-Mittel Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ und der Konzepte des Landes Nordrhein-Westfalen werden Investitionen zum Auf- und Ausbau von Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb gefördert, wenn sie im Zeitraum zwischen dem 01.02.2006 und dem 01.08.2008 den erweiterten Ganztagsbetrieb aufnehmen. Für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler in Hauptschulen werden für die nachfolgenden Maßnahmen Festbeträge gewährt (insgesamt bis zu 115.000 €): • bis zu 80.000 € für bauliche Investitionen von geeigneten Räumen für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke • bis zu 25.000 € für die Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln der o.g. Räume • bis zu 10.000 € für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks Für die ersten 200 Schülerinnen und Schüler in der Ganztagshauptschule wird bei entsprechendem Bedarf ein Betrag von bis zu 1.150.000 € gewährt. Wird in einer Schule die Zahl von 200 Schülerinnen und Schüler überschritten, so sieht die Investitionsförderung für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler einen reduzierten Betrag von insgesamt bis zu 62.500 € (40.000 € für Baumaßnahmen, 12.500 € für Einrichtung/Ausstattung, 10.000 € verbleiben für Renovierung und Außenanlagen) vor. Der Höchstbetrag der Gesamtzuwendung für Hauptschulen beträgt 2.400.000 €. Der Festbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Die schulbezogenen Investitionen und Fördermöglichkeiten für den Ausbau zu Ganztagshauptschulen ergeben sich aus den beigefügten Aufstellungen. Nach dem flächendeckenden Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich zum Schuljahr 2006/07 an allen Erftstädter Grundschulen und der Förderschule zielt das Umwandlungsbegehren der beiden Erftstädter Hauptschulen zum Ausbau der Ganztagsangebote auf eine weitere Verbesserung der Bildungssituation in Erftstadt. In Vertretung (Erner)