Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu V 165/2006
Antrag auf Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an den
beiden städtischen Hauptschulen.
Beantragung von Bundesmitteln aus dem Programm „Initiative Bildung und
Betreuung“ für investive Maßnahmen des Schulträgers
Der Ausbau des Ganztagsangebots ist ein zentraler Teil der „Qualitätsoffensive
Hauptschule“ zur Erneuerung und Stärkung der Hauptschule. Er wird begleitet von
umfangreichen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung des Unterrichts und der
Abschlüsse. Anders als bei den „Offenen Ganztagsschulen“ müssen die
Schülerinnen und Schüler in der Ganztagshauptschule am Ganztagsunterricht
teilnehmen. Es handelt sich folglich um ein pädagogisches Ganztagsangebot mit
einer entsprechenden Pflichtstundentafel.
Der Ausbau der Ganztagsangebote an Hauptschulen zielt insbesondere auf eine
umfassende Verbesserung der Startchancen für Kinder und Jugendliche an
Hauptschulen:
- Verbesserte
Bildungsund
Abschlusschancen
insbesondere
für
Lernschwächere und Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Milieus
- Verbesserung der Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf.
Erweiterte Ganztagsangebote tragen dazu bei durch
- bessere individuelle Förderung insbesondere lernschwacher Schülerinnen und
Schüler
- Verbesserung von Lernklima und Lernbereitschaft
- außerunterrichtliche Angebote zur Persönlichkeitsbildung und zur Förderung
der Ausbildungs- und Berufsreife in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der
Jugendhilfe und Partnern aus Wirtschaft und Handwerk, Kultur und Sport.
Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule stellt das Land Mittel für die
Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an Hauptschulen bereit.
Darüber hinaus öffnet das Land die Mittel aus dem Bundesprogramm „Initiative
Bildung und Betreuung“ (IZBB) für investive Maßnahmen der Schulträger.
Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat das
Schulministerium darauf hingewiesen, dass nach den derzeitigen Planungen
Landesmittel für ca. 120 Ganztagshauptschulen bis 2010 zur Verfügung stehen. Zum
01.08.2006 sollen allerdings bereits 100 Schulen ihren Betrieb aufnehmen. Dies hat
zu Folge, dass die überwiegende Anzahl der Ganztagshauptschulen, die bis zum
Jahr 2010 geplant sind, bereits in diesem Jahr erreicht werden soll. Soweit ein
entsprechendes Umwandlungsinteresse besteht, empfiehlt der Städte- und
Gemeindebund NRW den nächstmöglichen Antragstermin (15.03.2006)
wahrzunehmen.
Voraussetzung zur Umwandlung
Voraussetzung zur Umwandlung in eine Ganztagshauptschule ist eine nach
schulfachlicher Einschätzung voraussichtlich dauerhaft gesicherte Schulgröße mit
mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe.
Die nachfolgenden Schülerprognosen wurden in Zusammenarbeit mit den
Schulleitern der beiden Hauptschulen erstellt. Dabei wurde auf Wunsch der
Schulleiter verstärkt die Zahl der Rückläufer aus anderen Schulformen
berücksichtigt, so dass die Schulen während des Prognosezeitraums eine solide
Zweizügigkeit aufweisen.
Theodor-Heuss-Hauptschule Lechenich
Schuljahr
5. Klasse
6. Klasse
7. Klasse
8. Klasse
9. Klasse
10. Klasse
insgesamt
Züge
2005/06
48
39
66
58
98
76
385
2,67
2006/07
43
53
49
71
64
101
381
2,65
2007/08
43
49
64
55
78
68
357
2,48
2008/09
44
48
59
69
61
81
362
2,51
2009/10
44
49
58
64
75
64
355
2,46
2010/11
40
49
59
63
70
78
360
2,49
2011/12
37
45
59
64
69
73
347
2,41
2008/09
46
48
51
49
67
62
323
2,24
2009/10
46
49
55
55
58
64
327
2,27
2010/11
42
48
55
58
63
54
320
2,22
2011/12
42
45
55
59
67
60
328
2,28
Carl-Schurz-Hauptschule Liblar
Schuljahr
5. Klasse
6. Klasse
7. Klasse
8. Klasse
9. Klasse
10. Klasse
insgesamt
Züge
2005/06
38
50
55
67
66
54
330
2,29
2006/07
43
40
56
58
75
62
334
2,32
2007/08
46
45
46
59
66
71
333
2,31
Vorrangig berücksichtigt werden Hauptschulen, die ihren Bildungsauftrag unter
besonders schwierigen Bedingungen erfüllen. Indikatoren dafür sind insbesondere:
• ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit
Migrationshintergrund
• besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort
• ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem
individuellem Förderbedarf, der sich z.B. in hohen Quoten von
Klassenwiederholungen, Abgängern ohne Schulabschluss oder der Zahl der
Hilfen zur Erziehung niederschlägt.
Darüber hinaus können unter Berücksichtigung der regionalen schulfachlichen
Erfordernisse auch Schulen berücksichtigt werden, die die o.g. Indikatoren nicht
ausgeprägt aufweisen, die jedoch als Ganztags- oder Halbtagshauptschulen zum
Beispiel unter dem Aspekt der individuellen Förderung vorbildhafte Konzepte für
Nachmittagsangebote oder besondere pädagogische Konzepte zur Integration von
Kindern mit Migrationshintergrund entwickelt und umgesetzt haben. Trotz dieser
Vorgaben, die mehr auf die Großstadtproblematik zielen, sollte auch bestehenden
Halbtagshauptschulen im kreisangehörigen Raum die Möglichkeit eingeräumt
werden, sich zu Ganztagshauptschulen neuerer Art umzuwandeln.
Da der Schulträger nicht verpflichtet ist, ein Halbtagsangebot im Hauptschulbereich
vorzuhalten, wird der Umwandlungsprozess an beiden Erftstädter Standorten
unterstützt. Um den Interessenten für eine Halbtagshauptschule gerecht zu werden,
ist die Abstimmung für diese Schülerversorgung mit den Nachbarkommunen
veranlasst.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ist vom Schulträger bei
der Bezirksregierung Köln einzureichen, wo die Anträge geprüft und bewertet
werden. Danach erstellt die Bezirksregierung eine Rangfolge der Bewerbungen in
ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Genehmigungen werden in Abstimmung mit dem
Ministerium für Schule und Weiterbildung erteilt.
Bestandteil des Antragsverfahrens und Voraussetzung für die Genehmigung der
Aufnahme des Ganztagsbetriebs ist die Vorlage des Ganztagskonzepts der
Schule
mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung (einschließlich
Beschluss der Schulkonferenz). Die pädagogischen Konzepte der beiden Erftstädter
Hauptschulen sind als Anlage beigefügt. Danach möchte die Theodor-HeussHauptschule bereits zum kommenden Schuljahr als Ganztagshauptschule geführt
werden (Schulkonferenzbeschluss vom 13.02.2006).
Die Carl-SchurzHauptschule will erst nach Durchführung notwendiger Baumaßnahmen
voraussichtlich
zum
01.08.2007
den
Ganztagsbetrieb
umsetzen
(Schulkonferenzbeschluss vom 25.01.2006). Insofern ist die pädagogische
Konzeption
der
Carl-Schurz-Hauptschule
als
Entwicklungskonzept
mit
perspektivischen Strukturen zu verstehen. Die Raumbedarfe beider Schulen wurden
nach Erstellung der pädagogischen Konzepte in Abstimmung mit den Schulleitern
modifiziert. Unter Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse für die
Durchführung des Ganztagsbetriebs beschränkt sich das Neubauvolumen an der
Theodor-Heuss-Hauptschule auf ca. 120 qm und an der Carl-Schurz-Hauptschule
auf 643 qm.
Außerdem muss das Konzept des Schulträgers mit der verbindlichen Erklärung, ab
welchem Zeitpunkt die räumlichen, ggf. personellen und sächlichen
Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs gegeben sind, dem Antrag
beigefügt werden. Sowohl die Schule wie auch der Schulträger müssen verbindlich
erklären, zu welchem Zeitpunkt der Ausbau des Ganztagsbetriebs begonnen wird.
Im Einzelnen hat sich der Schulträger zu folgenden Kriterien zu äußern:
•
•
•
•
Aussagen zur Schulentwicklung nach § 80 SchulG (weitere Halbtagsschulen
in der Kommune oder in Nachbarkommunen/ Schülerzahlen in allen
Jahrgängen)
Aussagen zur Gewährleistung von Raum- und Sachausstattung,
Betriebskosten, Personal
Zeitplanung für die Ausstattung mit Räumen, Personal und Sachmitteln
Aussagen zum Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus des Ganztagsbetriebs und
Ausbauplanung (§ 81 Schulgesetz)
• Aussagen zur Gewährleistung der Mittagsverpflegung
Der Schulträger stellt die Räumlichkeiten einschließlich der damit verbundenen
notwendigen Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen
Betriebskosten für den Ganztagsbetrieb sicher:
•
Der Schulträger garantiert, dass die Unterrichtsräume der Schule sowie die
Fachräume einschließlich der Sporthallen bis mindestens 16.00 Uhr durch die
Schule genutzt werden können.
•
Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume
sind für eine Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene
Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe
und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorzusehen.
•
Zur
Förderung
besonderer
fachlicher
Schülerinteressen
sollen
Fachunterrichtsräume gegebenenfalls mit zusätzlicher Ausstattung und
zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept entsprechenden
Ausstattung zur Verfügung gestellt werden.
•
Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder
eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Die angebotene Verpflegung muss
sich an den Grundsätzen gesunder Ernährung und den entsprechenden
Zielsetzungen der Gesundheitserziehung orientieren.
•
Die Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung einschließlich der notwendigen
Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der
Schulträger.
Kostenneutralität
Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln haben Kommunen mit einem
Haushaltssicherungskonzept die Kostenneutralität des Ganztagsbetriebs für die
Hauptschulen nachzuweisen. Dies gilt sowohl für den investiven Bereich wie auch
für die Folgekosten, da es sich beim Angebot der Ganztagshauptschule eindeutig
um eine freiwillige Leistung handelt.
Die Folgekosten für die Umwandlung zur Ganztagshauptschule belaufen sich bei
der Theodor-Heuss-Hauptschule auf 14.000,00 €/Jahr; bei der Carl-SchurzHauptschule auf 47.000,00 €/Jahr.
Darin enthalten ist auch die Finanzierung des 10%igen Eigenanteils der
Gebäudekosten. Die Folgekosten werden in Form von Mietzahlungen durch die
Schulverwaltung an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgenommen. Kosten für
die Mittagsverpflegung (Sach- und Personalkosten) fallen nicht an, da nach den
Erfahrungen mit der Mensa Lechenich beabsichtigt ist, einen externen Anbieter mit
dieser Aufgabe zu beauftragen.
Da – wie bereits oben aufgeführt – die Kostenneutralität gegenüber der
Bezirksregierung nachgewiesen werden muss, müssen diese zusätzlichen Kosten
durch Einsparungen bei bereits bestehenden freiwilligen Leistungen vorgenommen
werden. Durch Optimierung des Betreuungskonzeptes im Bereich der Asylbewerber-
und Übergangsheime (Einsparung einer Hausmeisterstelle/Neuregelung Schichtund Wochenenddienst) kann die Kostenneutralität gewährleistet werden. Eine
Abstimmung mit den Betreuerkreisen durch die Verwaltung (Sozialamt/Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft) wird veranlasst.
IZBB-Mittel
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ und der
Konzepte des Landes Nordrhein-Westfalen werden Investitionen zum Auf- und
Ausbau von Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb gefördert, wenn sie
im Zeitraum zwischen dem 01.02.2006 und dem 01.08.2008 den erweiterten
Ganztagsbetrieb aufnehmen.
Für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler in Hauptschulen werden für die
nachfolgenden Maßnahmen Festbeträge gewährt (insgesamt bis zu 115.000 €):
• bis zu 80.000 € für bauliche Investitionen von geeigneten Räumen für
Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke
• bis zu 25.000 € für die Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und
Lernmitteln der o.g. Räume
• bis zu 10.000 € für die Renovierung von geeigneten Räumen sowie
Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks
Für die ersten 200 Schülerinnen und Schüler in der Ganztagshauptschule wird
bei entsprechendem Bedarf ein Betrag von bis zu 1.150.000 € gewährt.
Wird in einer Schule die Zahl von 200 Schülerinnen und Schüler überschritten,
so sieht die Investitionsförderung für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler
einen reduzierten Betrag von insgesamt bis zu 62.500 € (40.000 € für
Baumaßnahmen, 12.500 € für Einrichtung/Ausstattung, 10.000 € verbleiben für
Renovierung und Außenanlagen) vor.
Der Höchstbetrag der Gesamtzuwendung für Hauptschulen beträgt 2.400.000 €.
Der Festbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten.
Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte einen Eigenanteil
in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen.
Die schulbezogenen Investitionen und Fördermöglichkeiten für den Ausbau zu
Ganztagshauptschulen ergeben sich aus den beigefügten Aufstellungen.
Nach dem flächendeckenden Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ im
Primarbereich zum Schuljahr 2006/07 an allen Erftstädter Grundschulen und der
Förderschule zielt das Umwandlungsbegehren der beiden Erftstädter Hauptschulen
zum Ausbau der Ganztagsangebote auf eine weitere Verbesserung der
Bildungssituation in Erftstadt.
In Vertretung
(Erner)