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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
184 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage Anlage zum A 33/2008 :z zu ~:;Il'~t Blatt --1- Überprüfung der Einbahnstraßenregelung "Spillesstraße" und Rückbau in eine Spielstraße Auswertung der Diplomarbeit von Frau Metternich Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit beinhaltet ein Verkehrskonzept für einen Teilbereich von Gymnich zur Lösung von bestehenden Konflikten hinsichtlich des Individualverkehrs. Anwohner aus dem Gebiet hatten sich u.a. über steigende Verkehrsmengen beschwert. Da die Straßenanschlüsse aus dem Gebiet an die beiden Hauptverkehrsstraßen "Gymnicher Hauptstraße" und Brüggener Straße bereits vorhandenen sind und neue Straßenanbindungen aufgrund der gegebenen Bebauung und der privaten Grundstücke nicht in Frage kommen, konnten nur hinsichtlich der Verkehrsregelung und der Straßenraumgestaltung Änderungsvorschläge erarbeitet werden. Diese sollen die Wohn- und Aufenthaltsqualität in dem Gebiet insgesamt verbessern. Die Vorschläge bzgl. der Verkehrsregelung und der Straßenraumgestaltung aus der Diplomarbeit möchte ich im folgenden zusammenfassen: 1. Verkehrsregelungen In der Diplomarbeit wird festgehalten, dass die Verkehrsführung zur Grundschule über die Heinrichstraße und Erftstraße beibehalten werden soll. Der Schulbus fährt zur Zeit die Wendeanlage an der Grundschule an der Erftstraße an. Eine Führung des Schulbusses von der Wendeanlage zur Gymnicher Hauptstraße ist aufgrund der vorhandenen engen Straßenfahrbahnbreiten südwestlich der Schule kaum möglich und kann vor allem den Anwohnern nicht zugemutet werden. Für die Straßen Am Flutgraben, Spilles straße, und Am Büschel hat Frau Metternich zur Erschwerung von "Schleichverkehren" und zur Verbesserung des abfließenden Verkehrs die Einrichtung von mehreren "echten" und "unechten" Einbahnstraßenregelungen vorgeschlagen. Da es sich hierbei jeweils um Einbahnstraßen von kurzen Straßenabschnitten handelt, halte ich diese Vorschläge durchaus für ein geeignetes Mittel, um den Verkehr aus dem Untersuchungsgebiet gezielter abfliessen zu lassen, Durchgangsverkehre zu vermeiden und bestehende Verkehrskonflikte zu entschärfen. 1.1 Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße "Am Flutgraben" im Abschnitt zwischen Schulstraße und Gymnicher Hauptstraße Durch Sperrung der Einfahrt von der Gymnicher Hauptstraße in die Straße "Am Flutgraben" werden Durchgangsverkehre unterbunden. Um einem Landwirt gegenüber dem katholischen Kindergarten die Möglichkeit zu geben, seinen Betrieb auch direkt von der Gymnicher Hauptstraße aus zu erreichen, sollte ggfl. in Betracht gezogen werden die Sperrung erst ab der 90 Grad-Kurve einzurichten. " 1.2 Einrichtung einer Einbahnstraße in der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Brüggener Straße und Kunibertusplatz Mit Sperrung der Einfahrt von der Brüggener Straße in die Spilles straße wird dieser Knotenpunkt insgesamt entlastet. Das einseitige Parken in dem kurzen Straßenabschnitt zwischen Brüggener Straße und Kunibertusplatz kann bei Einrichtung der Einbahnstraße erhalten bleiben. U.a. kann mit dieser Maßnahme bewirkt werden, dass Autofahrer, die die Grundschule oder den städtischen Kindergarten als Ziel haben, eher über die Moselstraße und die Heinrichstraße fahren. 1.3 Verlängerung der Einbahnstraßenführung in der Straße "Am Büschel" im Abschnitt zwischen Spillesstraße und Erftstraße Durch eine Verlängerung dieser Einbahnstraße in Richtung Erftstraße wird ein großer Teil des Durchgangsverkehrs davon abgehalten, die Straße "Am Büschel" und "Am Plexer" als Abkürzung zu benutzen. Es ist sicherlich sinnvoll, vor einer Einführung der drei vorgeschlagenen neuen Einbahnstraßen die betroffenen Anwohner hierzu während einer Versammlung um ihre Meinung zu bitten. Das Ergebnis sollte dann in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses behandelt werden. In der Diplomarbeit wird u.a. auch vorgeschlagen, den gesperrten Weg zwischen der Wendeanlage Schulstraße und Erftstraße zu öffnen bzw. als Einbahnstraße für den Kraftfahrzeugverkehr freizugeben. Diesen Vorschlag halte ich aufgrund des Nahbereiches zur Schule für problematisch. Sowohl für Schulkinder wie auch für Eltern mit Kindergartenkindern, die aus den südöstlichen Wohngebieten kommen (u.a. Neubaugebiet) hat sich dieser autofreie Weg bewährt. Auch die zugehörige Querungshilfe in Höhe der Erftstraße wird gut angenommen. Eine Öffnung für den Kraftfahrzeugverkehr würde eine wesentliche Verschlechterung der Situation für diese Verkehrsteilnehmer bedeuten. In der Arbeit wird vorgeschlagen, die Straße "Auf dem Hostert" zur Schulstraße hin abzusperren. Da dieses den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 64 widersprechen würde, kann ich diesen Vorschlag nicht weiterverfolgen. Die alternative Lösung zur Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches wurde von den Anlieger der Straße bei einer Versammlung vor Ort vor Fertigstellung der Straße mehrheitlich abgelehnt. 2. Straßenraumgestaltung Ergänzend zu den Änderungen für die Verkehrsregelungen im Untersuchungsgebiet werden Vorschläge zur baulichen Umgestaltung einzelner Straßenabschnitte gemacht. Dabei sollen punktuelle Maßnahmen umgesetzt werden, die zur Verkehrsberuhigung mit beitragen und somit den schwächeren Verkehrsteilnehmer zugute kommen. 2.1 Heinrichstraße Auf der Heinrichstraße, die einen langen geraden Straßenverlaufhat, wird der Einbau von einseitigen Verkehrsberuhigungselementen vorgeschlagen, die die Geschwindigkeiten der Autofahrer eindämmen sollen. 2.2 Erftstraße Im einseitig bebauten Straßenabschnitt zwischen Heinrichstraße und Moselstraße sollen die provisorisch aufgestellten Blumenkübel entfernt werden und ein Fahrbahnversatz mit Parkbuchten entstehen. zu 2.3 Am Flutgrabenl Pfarrer- Weissenfeld-Straße Sollte die vorgeschlagene Einbahnstraßenruhrung Am Flutgraben (Anwohnerversammlung) eingerichtet werden, ist es sinnvoll, weitere verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen im Kreuzungsbereich Schul straße/ Am Flutgraben nachzurüsten (z.B. Einrichtung eines Fußgängerüberweges ). Vor Umgestaltung der Querungshilfe auf der Erftstraße in Höhe Schulstraße/ Am Plexer sollte überprüft werden, ob die Entwässerungsprobleme in diesem Bereich so gravierend sind, dass eine bauliche Maßnahme notwendig ist. Den Entwurf rur die Gestaltung des Buswendeplatzes an der Grundschule mit Einrichtung von Pkw-Stellplätzen werde ich mit Vertretem der Grundschule und des städtischen Kindergartens sowie mit dem Eigenbetrieb Immobilien abstimmen. Der Eigenbetrieb Immobilien als Grundstückseigentümer des Geländes müsste bei einer Umsetzung des Entwurfes entsprechende Mittel in seinen Wirtschaftsplan einstellen. Über die in der Diplomarbeit vorgeschlagenen bautechnischen Maßnahmen im Untersuchungsgebiet sollte erst nach entsprechenden Änderungen rur die Verkehrsregelungen eine Entscheidung getroffen werden. (Bösche) -