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Beschlussvorlage (Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Bliesheim; Bezug: B 230/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
17.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Bliesheim;
Bezug: B 230/2007) Beschlussvorlage (Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Bliesheim;
Bezug: B 230/2007) Beschlussvorlage (Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Bliesheim;
Bezug: B 230/2007)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 28/2008 Az.: 82 31-20/P449 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 22.01.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 04.03.2008 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 03.06.2008 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 17.09.2008 Betrifft: Bemerkungen Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Bliesheim; Bezug: B 230/2007 Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Einnahmeseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.01.2008 Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft verpachtet an den Dobermann-Verein e. V. eine Teilfläche von ca. 10.000 qm aus dem Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 19, Flurstück 52 zur Nutzung als Hundesportgelände. Der Dobermann-Verein e. V. schließt eine Mitbenutzungsvereinbarung mit dem Verein Hunde & Familie e. V. in der die gemeinsame Nutzung des Vereinsgeländes geregelt ist. Im Einzelnen wird u. a. vereinbart, dass Hund & Familie e. V. • • • mindestens zwei Trainingseinheiten pro Woche absolvieren kann, die anteilmäßigen Kosten für die Pacht, Unterhaltung und Nebenkosten übernimmt und bei der Pflege des Platzes und seiner Anlagen mitarbeitet. Das Pachtverhältnis beginnt am 01.04.2008 und wird für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen. Er endet demnach erstmals am 31.03.2023. Danach verlängert sich das Pachtverhältnis jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrages gekündigt wurde. Der Pachtzins beträgt 0,06 EURO/qm jährlich, demnach bei einer angenommenen Fläche von 10.000 qm 600,00 EURO im Jahr. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gestattet dem Pächter die Benutzung der Zuwegung. Die Unterhaltungs- und ggfls. Streupflicht dieses Weges obliegt dem Pächter. Sämtliche Neben- und Betriebskosten sowie die Kosten der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, Unterhaltung und Sauberhaltung der Pachtfläche übernimmt der Pächter. Begründung: Der Verein für Deutsche Schäferhunde e. V., Ortsgruppe Liblar, hatte bisher den Hundeüberungsplatz gepachtet. Die Anerkennung der Ortsgruppe Liblar als Unterabteilung des Vereins für Deutsche Schäferhunde e. V. wurde auf Antrag der Landesgruppe vom Hauptverein bereits im Frühjahr 2007 widerrufen. Da die Benutzung durch Privatpersonen ausgeschlossen ist, wurde der Vertrag vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zum 31.08.2007 gekündigt. Um die Anpachtung des Hundeübungsplatzes haben sich zwei Vereine beworben: Im April 2007 hat es die ersten Gespräche mit dem Dobermann-Verein e. V. gegeben; der Verein Hund & Familie e. V. hat sich mit Schreiben vom 22.04.2007 (B 230/2007) um ein Vereinsgelände beworben. Bevor die Fläche jedoch für eine weitere Nutzung zur Verfügung stand, mussten zahlreiche Gespräche mit der ehemaligen Ortsgruppe geführt werden, u. a. musste die Übernahme der Gebäulichkeiten einvernehmlich geregelt werden. Die Verhandlungen sind nunmehr zum Abschluss gebracht worden. Die Vereine Hund & Familie e. V. und der Dobermann-Verein e. V. sind sich darüber einig, dass eine gemeinsame Nutzung des Hundesportgeländes möglich und umsetzbar ist. Aufgrund der erst kürzlich stattgefundenen Vereinsgründung ist Hund & Familie e. V. aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, das bestehende Vereinsheim zu übernehmen und evtl. Umbau- und Wiederinstandsetzungarbeiten im erforderlichen Ausmaß durchzuführen. Es wurde daher im Einvernehmen beschlossen, dass der Dobermann-Verein als Pächter und Hund & Familie als Mitbenutzer in Betracht kommt. Einigen sich Pächter und Mitbenutzer nicht einvernehmlich über die Gestaltung des noch abzuschließenden Vertrages, so erfolgt eine Vertragsvorlage durch die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. Ein Pachtzins wurde bereits von dem Schäferhundeverein, Ortsgruppe Liblar, entrichtet. Der Pachtzins wird erhoben, da es sich bei dem Dobermann-Verein nicht um einen „Erftstädter“-Verein handelt, die üblicherweise städtische Flächen pachtfrei, bei Zahlung der Nebenkosten, nutzen. Die überwiegende Anzahl der Mitglieder des Dobermann-Vereins sind Auswärtige; es liegen aber zwischenzeitlich bereits Anfragen von Bürgern aus Erftstadt vor, die Vereinsmitglied werden wollen. Die Höhe des jährlichen Pachtzinses ist angemessen. Durch die Verpachtung des Geländes an den Dobermann-Verein e. V. mit gleichzeitiger Mitbenutzung durch den Hund & Familie e. V. werden den Anliegen beider Vereine Rechnung getragen. Die gemeinsame Nutzung ist nicht nur Kompromiss sondern ein Wunsch der Vereine. Gegen die Verpachtung bestehen keine Bedenken. (Bösche) -2- -3-