Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
17.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 28/2008
Az.: 82 31-20/P449
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 22.01.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
04.03.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
03.06.2008
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
17.09.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Bliesheim;
Bezug: B 230/2007
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Einnahmeseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.01.2008
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft verpachtet an den Dobermann-Verein e. V. eine Teilfläche
von ca. 10.000 qm aus dem Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 19, Flurstück 52 zur Nutzung
als Hundesportgelände.
Der Dobermann-Verein e. V. schließt eine Mitbenutzungsvereinbarung mit dem Verein Hunde &
Familie e. V. in der die gemeinsame Nutzung des Vereinsgeländes geregelt ist. Im Einzelnen wird
u. a. vereinbart, dass Hund & Familie e. V.
•
•
•
mindestens zwei Trainingseinheiten pro Woche absolvieren kann,
die anteilmäßigen Kosten für die Pacht, Unterhaltung und Nebenkosten übernimmt und
bei der Pflege des Platzes und seiner Anlagen mitarbeitet.
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.04.2008 und wird für die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen.
Er endet demnach erstmals am 31.03.2023. Danach verlängert sich das Pachtverhältnis jeweils
um ein Jahr, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrages gekündigt
wurde.
Der Pachtzins beträgt 0,06 EURO/qm jährlich, demnach bei einer angenommenen Fläche von
10.000 qm 600,00 EURO im Jahr.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gestattet dem Pächter die Benutzung der Zuwegung. Die
Unterhaltungs- und ggfls. Streupflicht dieses Weges obliegt dem Pächter.
Sämtliche Neben- und Betriebskosten sowie die Kosten der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung,
Unterhaltung und Sauberhaltung der Pachtfläche übernimmt der Pächter.
Begründung:
Der Verein für Deutsche Schäferhunde e. V., Ortsgruppe Liblar, hatte bisher den
Hundeüberungsplatz gepachtet. Die Anerkennung der Ortsgruppe Liblar als Unterabteilung des
Vereins für Deutsche Schäferhunde e. V. wurde auf Antrag der Landesgruppe vom Hauptverein
bereits im Frühjahr 2007 widerrufen. Da die Benutzung durch Privatpersonen ausgeschlossen ist,
wurde der Vertrag vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zum 31.08.2007 gekündigt.
Um die Anpachtung des Hundeübungsplatzes haben sich zwei Vereine beworben: Im April 2007
hat es die ersten Gespräche mit dem Dobermann-Verein e. V. gegeben; der Verein Hund &
Familie e. V. hat sich mit Schreiben vom 22.04.2007 (B 230/2007) um ein Vereinsgelände
beworben.
Bevor die Fläche jedoch für eine weitere Nutzung zur Verfügung stand, mussten zahlreiche
Gespräche mit der ehemaligen Ortsgruppe geführt werden, u. a. musste die Übernahme der
Gebäulichkeiten einvernehmlich geregelt werden.
Die Verhandlungen sind nunmehr zum Abschluss gebracht worden. Die Vereine Hund & Familie e.
V. und der Dobermann-Verein e. V. sind sich darüber einig, dass eine gemeinsame Nutzung des
Hundesportgeländes möglich und umsetzbar ist. Aufgrund der erst kürzlich stattgefundenen
Vereinsgründung ist Hund & Familie e. V. aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, das
bestehende Vereinsheim zu übernehmen und evtl. Umbau- und Wiederinstandsetzungarbeiten im
erforderlichen Ausmaß durchzuführen.
Es wurde daher im Einvernehmen beschlossen, dass der Dobermann-Verein als Pächter und
Hund & Familie als Mitbenutzer in Betracht kommt. Einigen sich Pächter und Mitbenutzer nicht
einvernehmlich über die Gestaltung des noch abzuschließenden Vertrages, so erfolgt eine
Vertragsvorlage durch die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft.
Ein Pachtzins wurde bereits von dem Schäferhundeverein, Ortsgruppe Liblar, entrichtet. Der
Pachtzins wird erhoben, da es sich bei dem Dobermann-Verein nicht um einen „Erftstädter“-Verein
handelt, die üblicherweise städtische Flächen pachtfrei, bei Zahlung der Nebenkosten, nutzen. Die
überwiegende Anzahl der Mitglieder des Dobermann-Vereins sind Auswärtige; es liegen aber
zwischenzeitlich bereits Anfragen von Bürgern aus Erftstadt vor, die Vereinsmitglied werden
wollen. Die Höhe des jährlichen Pachtzinses ist angemessen.
Durch die Verpachtung des Geländes an den Dobermann-Verein e. V. mit gleichzeitiger
Mitbenutzung durch den Hund & Familie e. V. werden den Anliegen beider Vereine Rechnung
getragen. Die gemeinsame Nutzung ist nicht nur Kompromiss sondern ein Wunsch der Vereine.
Gegen die Verpachtung bestehen keine Bedenken.
(Bösche)
-2-
-3-