Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
17.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme) Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme) Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu V 28/2008 Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Bliesheim; Hundeübungsplatz Erftstadt-Liblar Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung am 4.3.2008 die Entscheidung über die Vorlage vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, die bisherigen vertraglichen Regelungen vorzulegen. Die Stadt Erftstadt hat im Jahr 2000 von der Rheinbraun AG eine Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 19, Flurstück 41 erworben. Hierin war unter anderem auch die Fläche des Hundeübungsplatzes enthalten. Bereits zu diesem Zeitpunkt war diese Grundstücksteilfläche an den Verein für Deutsche Schäferhunde e. V., Ortsgruppe Liblar, verpachtet. Der Pachtvertrag wurde erstmals in 1989 geschlossen. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat mit dem Schäferhundeverein (SV) am 05.10.2000 einen neuen Vertrag auf der Grundlage und zu den Konditionen des alten Vertrages geschlossen. Dieser Pachtvertrag ist als Anlage 3 beigefügt. Im Juni 2007 wurden dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die ersten Informationen zugetragen, dass der Dachverband des SV die Anerkennung der Ortsgruppe Erftstadt-Liblar widerrufen hat. Trotz dieses Widerrufs hat die ehemalige Ortsgruppe das Übungsgelände weiterhin genutzt. Nachdem hier gesicherte Erkenntnisse darüber vorlagen, dass die Anerkennung der Ortsgruppe Liblar als Unterabteilung des Vereins für Deutsche Schäferhunde e. V. auf Antrag der Landesgruppe vom Hauptverein widerrufen wurde, ist mit Schreiben vom 09.08.2007 der Pachtvertrag zum 31.08.2007 gekündigt worden. Allerdings hat aufgrund der unklaren Rechtslage hinsichtlich der Vertretungsbefugnis für die Ortsgruppe Liblar die Übergabe des Geländes erst zu einem späteren Zeitpunkt stattgefunden. Der Dobermannverein hat sich bereits im Juni 2007 mündlich um die Anpachtung des Geländes beworben. Die schriftliche Bewerbung folgte am 06.08.2007. Der Verein Hund & Familie Erftstadt hat sich mit dem Bürgerantrag vom 22.04.2007 um die Anpachtung eines Hundeübungsplatzes bemüht. Der Bürgerantrag wurde am 22.05.2007 vertagt mit der Bitte, die Verwaltung möge einen Grundstücksvorschlag unterbreiten und der Verein solle die Finanzierbarkeit eines solchen Vorhabens darstellen. Als sich Mitte Juni 2007 abzeichnete, dass unter Umständen das bisherige Vereinsgelände des SV, Ortsgruppe Liblar, frei wird, wurden die ersten Gespräche mit beiden Vereinen geführt. Von beiden Vereinen wurde signalisiert, dass eine gemeinsame Nutzung des Übungsplatzes - bei gleichmäßiger Verteilung der Trainingszeiten und Absprache der Modalitäten durchaus möglich ist. Gemäß § 9 des Pachtvertrages mit dem SV, Ortsgruppe Liblar, war die Ortsgruppe verpflichtet, das Gelände nach Beendigung des Pachtvertrages in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen, d. h., der Container nebst sämtlicher Aufbauten hätte entfernt werden müssen. Der ehemaligen Ortsgruppe Liblar war jedoch daran gelegen, das Gebäude an den nachfolgenden Verein zu veräußern. Von Seiten der Stadt bestanden keine Bedenken gegen eine weitere Nutzung des Geländes als Hundeübungsplatz. Nach einer Aufgabe der bisherigen Nutzung wäre eine Neuerrichtung nicht zulässig gewesen, da sich diese Fläche im Außenbereich und in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Eine Nutzung als Hundeübungsplatz scheidet nach Ansicht der interessierten Vereine aus, wenn sich auf dem Gelände keine Unterstellmöglichkeit befindet. Unter Berücksichtigung der o.a. Rahmenbedingungen hat Ende 2007 zur Durchführung eines Vorgesprächs ein Ortstermin zwischen der ehemaligen SV Ortsgruppe Liblar, dem Dobermannverein und dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft stattgefunden. Bei diesem Ortstermin wurden die Räumlichkeiten als auch der Außenbereich besichtigt. Der Innenbereich des Containers war völlig zerstört (Vandalismusschaden); der Außenbereich stellte sich auch ungepflegt dar. Es befanden sich sehr viel Abfall sowie defekte Gegenstände (z. B. alte Kühlschränke, zerstörtes Mobiliar) auf dem Gelände. Der SV teilte anlässlich des Ortstermin verstärkt sein Interesse an dem Verkauf des als Vereinsheim genutzten Containers mit. Am 11.01.2008, 11.00 Uhr, fand eine Besprechung zwischen den Vertretern des Dobermannvereins, Hund & Familie e. V. und Mitarbeitern des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft statt. Ergebnis dieses Gesprächstermins war, dass die Vereine darüber Einigung fanden, dass eine gemeinsame Nutzung möglich und umsetzbar ist. Die Vertreter des Vereins Hund & Familie teilten mit, dass sie aufgrund der erst kürzlich stattgefunden Vereinsgründung aus finanziellen Gründen nicht in der Lage seien, das bestehende Vereinsheim (Container) zu übernehmen und die erforderlichen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Daher sollte das Vereinsheim vom Dobermann-Verein übernommen und instand gesetzt werden. Dem Verein Hund & Familie sollte der Container viermal jährlich für besondere Veranstaltungen - wie z. B. Sommerfest o. ä. - zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Des weiteren sollte der Verein weitere Unterstellmöglichkeiten (Gerätehaus sowie am Container befindliche ehemalige Hundeboxen) für Übungsmaterial etc. erhalten. Die Terrasse mit Überdachung sollte dem Verein Hund & Familie ebenfalls zur Nutzung zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser in der Besprechung festgelegten Eckpunkte wurde die Vorlage vom 22.01.2008 erstellt. Der vorgeschlagene Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Dobermannverein und gleichzeitiger Mitbenutzungsvereinbarung für den Verein Hund & Familie beruhten auf der am 11.01.2008 zwischen den beiden Vereinen in Anwesenheit von Mitarbeitern der Verwaltung getroffenen Vereinbarung. Im Termin am 11.01.2008 wurde seitens der Verwaltung zugesagt, dass keine Bedenken gegen eine Nutzung des Übungsplatzes durch beide Vereine vor Beschlussfassung der städtischen Gremien über die Vorlage bestehen. Im Gegenzug hatten die Vereine zugesagt, die Fläche zu pflegen und der Dobermannverein hatte sich bereit erklärt, die auf dem Grundstück gelagerten Abfälle sachgerecht zu entsorgen. Ohne Abstimmung mit der Stadt, aber in Übereinstimmung mit der am 11.1.2008 getroffenen Vereinbarung, hat dann der Dobermannverein das Vereinsheim vom SV erworben und vollständig renoviert. Nach der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 04.03.2008 kam im April 2008 der Verein Hund & Familie auf die Verwaltung zu und teilte mit, dass der Verein nicht mehr zu der am 11.1.2008 getroffenen Vereinbarung steht. Es hatte sich wohl herausgestellt, dass die Vereinsmitglieder bei jeder Nutzung des Platzes auch eine Verfügung über das Vereinsheim wünschen. In mehreren Verhandlungen mit den betroffenen Vereinen wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Danach ergab sich folgender Sachstand: - Eine gleichberechtigte gemeinsame Nutzung des Vereinsheimes durch beide Vereine scheidet aus. Aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten und der erforderlichen engen Absprache über die Nutzungsmöglichkeiten wären Konflikte vorprogrammiert. Von einer solchen Lösung ist auch aus meiner Sicht abzuraten. - Der Verein Hund & Familie hat vorgeschlagen, dass die Stadt Erftstadt das Vereinsheim erwirbt und an beide Vereine verpachtet. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt scheidet eine solche Lösung aus. Auch hier birgt die gemeinsame Nutzung Konfliktpotential. - Beide Vereine wären mit einer Lösung einverstanden, wonach der Dobermannverein die vorhandene Terrasse überdacht, mit einem Witterungsschutz versieht und dem Verein Hund & Familie zur regelmäßigen Nutzung überlässt. Aufgrund der planungsrechtlichen Situation – Außenbereich – kann eine solche Genehmigung nicht erteilt werden. Aus dem vorgenannten Sachverhalt und den nun vorliegenden Gegebenheiten ergeben sich zwei Lösungsmöglichkeiten: 1. Die Stadt Erftstadt verpachtet an den Dobermannverein, Ortsgruppe Erftstadt, das Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 19, Flurstück 52 zur alleinigen Nutzung als Hundeübungsplatz. Die Stadt Erftstadt prüft, wie dem Verein Hunde & Familie ein anderes geeignetes städtisches Grundstück als Vereinsgelände zur Verfügung gestellt werden kann. Die Finanzierbarkeit einer solchen Maßnahme durch den Verein Hund & Familie muss noch geprüft werden. 2. Der Dobermannverein entfernt den in seinem Eigentum stehenden Container von dem städtischen Grundstück. Das Gelände könnte dann an den Verein Hund & Familie verpachtet werden. Im Zusammenhang mit dem dann noch bestehenden Hundeübungsplatz wäre dann eine Unterstellmöglichkeit genehmigungsfähig. Allerdings darf es sich lediglich um einen Witterungsschutz handeln, ein Vereinsheim ist im Außenbereich grundsätzlich unzulässig. Würde der Hundeübungsplatz vollständig aufgegeben, also auch die sonstigen Einrichtungen für den Hundesport entfernt, dann wäre eine Neurichtung am jetzigen Standort ohne Änderung der planungsrechtlichen Situation nicht möglich. (Bösche)