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Beschlussvorlage (Anlage 4 Schreiben Hund & Familie)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
418 kB
Datum
17.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Rathaus der Stadt Erftstadt z.H.Bürgermeister H.D. Herrn Bösche Holzdamm 10 Erftstadt den 01.09.08 50374 Erftstadt 04. SEP.200 8 63 61 51 Sehr geehrter Herr Bösche, an dieser Stelle möchten wir uns rur das konstruktive Gespräch am 25.08.08 bedanken. Im Anhang senden wir Ihnen unser Schreiben an den Dovermannverein (Familie Füngerling) und Herrn Risthaus zu. Wir bitten Sie unser Anliegen bezüglich der Mitnutzung des Vereinsheims dem Rat in der nächsten Sitzung vor der Unterzeichnung des Pachtvertrages darzulegen. Mit lieben Grüßen, Rainer Linnecke VERPACHTUNG DES HUNDESPUKIUELANDhS KRUGGENBERG IHR ZEICHEN: -82.23 -; 823-20/P370 IN hltiT:SIAVl-tlLlt:stitlM, Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Risthaus, wir bedanken uns für die Zusendung Ihres Gesprächsvermerks vom 20.8.2008 über das am 19.8. in Ihrem Hause stattgefundene Gespräch in vorstehender Angelegenheit zwischen Ihnen, Ihrer MA, Frau Schulz, den Eheleuten Füngeling als Vertretern des Dobermann-Vereins, Abteilung Erftstadt, sowie unseren Herren Linnecke und Cramer. Wir dürfen diesbzgl. zunächst richtigstellen, dass Herr Thomas Cramer nicht als 2. Vorsitzender, sondern als Vertreter der 2. Vorsitzenden, Frau Melanie Cramer sowie als Beisitzer des Vereinsvorstands an dem Gespräch teilgenommen hat. Wir möchten Sie höflich bitten, der guten Ordnung halber den 4. Absatz der 1. Seite entweder ersatzlos zu streichen oder inhaltlich zu korrigieren, da unser Verein zu keinem Zeitpunkt seit Stellung des entspr. Bürgerantrags vom 22.4.2007 einen Verzicht auf die (Mit)Nutzung des Vereinsheims auch nur ansatzweise angedeutet hat. Im Gegenteil, bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum BÜfgerantrag vom 25.4.2007( B230/2007), Beschl.Ausf.: -822-, wird als 1. Punkt der Anforderungen die baurechtliche Zulässigkeit eines kleinen Vereinsheimes aufgeführt. Weiterhin ist der Begründung zum BeschlussentwurfV28/2008, Ausfertigung -82.2- vom 4.3.2008 mit dem Aktenzeichen 82 31-20/P449 auf Seite -2- im 5. und 6. Absatz zu entnehmen, dass bereits damals von einer gemeinsamen Nutzung des Vereinsheimes ausgegangenwurde. Zitat: ist Hund und Familie nicht in der Lage, das bestehende. Vereinsheim zu übernehmen" und durchzuführen. Es wurde beschlossen, dass der Dobermann- Verein als Pächter und Hund & Familie als Mitbenutzer in Betracht kommt. " Gerade die unmittelbar aufeinander folgende Nennung des Vereinsheims als explizite Begründung für eine Mitnutzung zeigt deutlich, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt seitens unseres Vereins größter Wert auf die Nutzungsmöglichkeit -zumindest von bestimmten Bereichen- des Vereinsheims gelegt wurde. Anlo e 116 (,lbll I 1i:>1" li..2'~.'I Dies hat sich zu keiner Zeit geändert; da unser Verein somit -entgegen den Ausführungen im Protokoll- keine Änderung des Nutzungsumfangs wünscht, sondern nachweislich lediglich am bereits anfanglich geäußerten ursprünglichen Standpunkt festhält, bitten wir -da auch Verlässlichkeit ein durchaus gravierendes Kriterium für oder gegen einen potentiellen Pächter bzw. Mitnutzer sein kann- zu veranlassen, dass die Gesprächsnotiz entsprechend korrigiert und die Tatsache des seit jeher bekundeten Interesses an dem Vereinsheim in der Entscheidungsfindung Berücksichtigung findet. Nach Rücksprache mit und auf Anregung von Herrn Bürgermeister H.D. Bösche haben wir uns am 25.08.2008 am frühen Abend nochmals telefonisch mit Frau Füngeling ins Benehmen gesetzt, um die Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung des Vereinsheims zu eruieren. Bedauerlicher Weise wurde seitens des Dobermann-Vereins bei diesem Gespräch eine irgendwie geartete Mitnutzung des Vereinsheims umgehend kategorisch abgelehnt, obwohl Herr Cramer u.a. auch eine räumliche Trennung der von beiden Vereinen genutzten Bereiche -wobei für unsere Belange eine Grundfläche von lediglich etwa 1/3 des Containers als auskömmlich erachtet wird- auf Kosten unseres Vereins vorschlug. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass mit dem durch die Vertreter des Dobermann-Vereins e.V., Abteilung Erftstadt, zwischen dem Kauf im Januar und März 2008 "in einer Blitzaktion" erfolgten aufwändigen Ausbau des Containers frühzeitig Fakten geschaffen werden sollten, welche dessen Mitbenutzung durch unseren Verein apriori verhindern sollten. Dies ist u.E. insbesondere aufgrund der Tatsachen, dass a) dies den bereits vorstehend benannten Beschlussentwurfzur gemeinsamen Nutzung des Vereinsheims vom 4.3.2008 konterkariert und b) unseres Wissens nach kaum ein Mitglied des Dobermann-Vereins überhaupt Bürger der Stadt Erftstadt ist als äußerst befremdlich und wenig kooperativ anzusehen. Dafür, dass wir -im Gegensatz zu gelegentlichen Einlassungen der Eheleute Füngeling- zu keinem Zeitpunkt über irgendwelche Ausbaupläne- oder -Maßnahmen des Vereinsheimes informiert wurden, und somit auch nicht theoretisch hätten Einfluss nehmen oder unser diesbzgl. Einverständnis hätten signalisieren können, treten wir Beweis an durch Zeugnis von: 1) Herrn Joachim Bes, ehern. 1. Vorsitzender, Poststr. 1,50374 Erftstadt 2) Herrn Rainer Linnecke, 1. Vorsitzender (ehern. 2. Vorsitzender), Laucher Weg 12,50374 Erftstadt. Im übrigen teilen wir die von Ihnen geäußerten Bedenken hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung eines Vereins gebäudes dann nicht, wenn zwischen dem Pächter und dem Mitnutzer des Geländes bis ins Detail durchdachte, praktikable, vollumfassende und eindeutige Vereinbarungen mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten schriftlich vereinbart würden. Bei der von uns eingebrachten Anregung der Raumteilung-/ Abtrennung innerhalb des Vereinsgebäudes dürften sich diese Bedenken ohnehin erübrigen. Die von uns mehrfach vorgetragene Begründung für die Mitnutzung des Vereinsheims erschöpft sich nicht im (unumgänglichen) Wetterschutz, sondern auch in der wichtigen _ _ Möglichkeit, Schulungen abzuhalten, Trainingsergebnisse in der Theorie aufzuarbeiten, Besprechungen zu führen und gelegentlich Vereinsinterna zu regeln. Da sich unser Vereinszweck -im Gegensatz zu den üblichen Zucht- oder Hundesportvereinennicht ausschließlich auf eine bestimmte Hunderasse, die Hundeausbildung und den damit verbundenen Tierschutzgedanken beschränkt, sondern darüber hinaus auch auf den gerade in der heutigen Zeit zunehmend bedeutsam werdenden sozialen/erzieherischen Aspekt des Zusammenlebens zwischen Hund und FamilielKind abzielt, sehen wir unseren Verein darüber hinaus als besonders förderungswürdig an. Um evtl. Fehlinterpretationen auszuschließen, betonen wir nochmals ausdrücklich, dass wir weiterhin dringendst an einem Übungsgelände mit einem kleinen Vereinsheim interessiert und selbstverständlich gerne bereit sind, diesbzgl. mit iedem anderen Verein zu kooperieren und in diesem Sinne jeglichem fairen und gangbaren Kompromiss, der den berechtigten Ansprüchen sämtlicher Beteiligter Rechnung trägt, zustimmen werden. Sollte eine Mitbenutzung des Containers jedoch ungeachtet unserer Vorschläge und trotz unserer weitestgehenden Kompromissbereitschaft weiterhin strikt abgelehnt werden, wären wir mittlerweile erforderlichenfalls auch willens und durchaus auch finanziell dazu in der Lage a) das Vereinsgelände ohne Beteiligung eines weiteren Vereines zu pachten b) den Container zu einem angemessenen Preis käuflich zu erwerben. Wir bitten Sie höflich, diese gegenüber der Ausgangssituation gravierende Änderung bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Der Zusendung des berichtigten Gesprächsprotokolls oder eines entspr. Nachtrags sehen wir mit Interesse entgegen und verbleiben mit freundlichen Grüßen, f?~ Reiner Linnecke ce.: Herrn Bürgermeister H.D. Bösche Dobermann-Verein e.V., Abteilung Erftstadt Rainer Linnecke Laucher Weg 12 50374 Erftstadt Te1.02235-465847 Vereinsregister 77 VR 1462 Amtsgericht Brühl Steuemummer: 224/5792/4115 Finanzamt Brühl Bankverbindung: VR-Bank Rhein-Erft eG Kto. 1102913015 BLZ. 371 61289