Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
418 kB
Datum
17.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Rathaus der Stadt Erftstadt
z.H.Bürgermeister H.D. Herrn Bösche
Holzdamm 10
Erftstadt den 01.09.08
50374 Erftstadt
04. SEP.200 8
63
61
51
Sehr geehrter Herr Bösche,
an dieser Stelle möchten wir uns rur das konstruktive Gespräch am 25.08.08 bedanken.
Im Anhang senden wir Ihnen unser Schreiben an den Dovermannverein (Familie Füngerling)
und Herrn Risthaus zu.
Wir bitten Sie unser Anliegen bezüglich der Mitnutzung des Vereinsheims dem Rat in der
nächsten Sitzung vor der Unterzeichnung des Pachtvertrages darzulegen.
Mit lieben Grüßen,
Rainer Linnecke
VERPACHTUNG DES HUNDESPUKIUELANDhS
KRUGGENBERG
IHR ZEICHEN: -82.23 -; 823-20/P370
IN hltiT:SIAVl-tlLlt:stitlM,
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Risthaus,
wir bedanken uns für die Zusendung Ihres Gesprächsvermerks vom 20.8.2008 über das am
19.8. in Ihrem Hause stattgefundene Gespräch in vorstehender Angelegenheit zwischen Ihnen,
Ihrer MA, Frau Schulz, den Eheleuten Füngeling als Vertretern des Dobermann-Vereins,
Abteilung Erftstadt, sowie unseren Herren Linnecke und Cramer. Wir dürfen diesbzgl.
zunächst richtigstellen, dass Herr Thomas Cramer nicht als 2. Vorsitzender, sondern als
Vertreter der 2. Vorsitzenden, Frau Melanie Cramer sowie als Beisitzer des Vereinsvorstands
an dem Gespräch teilgenommen hat.
Wir möchten Sie höflich bitten, der guten Ordnung halber den 4. Absatz der 1. Seite entweder
ersatzlos zu streichen oder inhaltlich zu korrigieren, da unser Verein zu keinem Zeitpunkt seit
Stellung des entspr. Bürgerantrags vom 22.4.2007 einen Verzicht auf die (Mit)Nutzung des
Vereinsheims auch nur ansatzweise angedeutet hat. Im Gegenteil, bereits in der
Stellungnahme der Verwaltung zum BÜfgerantrag vom 25.4.2007( B230/2007), Beschl.Ausf.: -822-, wird als 1. Punkt der Anforderungen die baurechtliche Zulässigkeit eines kleinen
Vereinsheimes aufgeführt.
Weiterhin ist der Begründung zum BeschlussentwurfV28/2008, Ausfertigung -82.2- vom
4.3.2008 mit dem Aktenzeichen 82 31-20/P449 auf Seite -2- im 5. und 6. Absatz zu
entnehmen, dass bereits damals von einer gemeinsamen Nutzung des Vereinsheimes
ausgegangenwurde. Zitat:
ist Hund und Familie nicht in der Lage, das bestehende.
Vereinsheim zu übernehmen" und
durchzuführen. Es wurde
beschlossen, dass der
Dobermann- Verein als Pächter und Hund & Familie als Mitbenutzer in Betracht kommt.
"
Gerade die unmittelbar aufeinander folgende Nennung des Vereinsheims als explizite
Begründung für eine Mitnutzung zeigt deutlich, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt seitens
unseres Vereins größter Wert auf die Nutzungsmöglichkeit -zumindest von bestimmten
Bereichen- des Vereinsheims gelegt wurde.
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Dies hat sich zu keiner Zeit geändert; da unser Verein somit -entgegen den Ausführungen im
Protokoll- keine Änderung des Nutzungsumfangs wünscht, sondern nachweislich lediglich am
bereits anfanglich geäußerten ursprünglichen Standpunkt festhält, bitten wir -da auch
Verlässlichkeit ein durchaus gravierendes Kriterium für oder gegen einen potentiellen Pächter
bzw. Mitnutzer sein kann- zu veranlassen, dass die Gesprächsnotiz entsprechend korrigiert
und die Tatsache des seit jeher bekundeten Interesses an dem Vereinsheim in der
Entscheidungsfindung Berücksichtigung findet.
Nach Rücksprache mit und auf Anregung von Herrn Bürgermeister H.D. Bösche haben wir
uns am 25.08.2008 am frühen Abend nochmals telefonisch mit Frau Füngeling ins Benehmen
gesetzt, um die Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung des Vereinsheims zu eruieren.
Bedauerlicher Weise wurde seitens des Dobermann-Vereins bei diesem Gespräch eine
irgendwie geartete Mitnutzung des Vereinsheims umgehend kategorisch abgelehnt, obwohl
Herr Cramer u.a. auch eine räumliche Trennung der von beiden Vereinen genutzten Bereiche
-wobei für unsere Belange eine Grundfläche von lediglich etwa 1/3 des Containers als
auskömmlich erachtet wird- auf Kosten unseres Vereins vorschlug.
Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass mit dem durch die Vertreter des
Dobermann-Vereins e.V., Abteilung Erftstadt, zwischen dem Kauf im Januar und März 2008
"in einer Blitzaktion" erfolgten aufwändigen Ausbau des Containers frühzeitig Fakten
geschaffen werden sollten, welche dessen Mitbenutzung durch unseren Verein apriori
verhindern sollten. Dies ist u.E. insbesondere aufgrund der Tatsachen, dass
a) dies den bereits vorstehend benannten Beschlussentwurfzur gemeinsamen Nutzung
des Vereinsheims vom 4.3.2008 konterkariert und
b) unseres Wissens nach kaum ein Mitglied des Dobermann-Vereins überhaupt Bürger
der Stadt Erftstadt ist
als äußerst befremdlich und wenig kooperativ anzusehen.
Dafür, dass wir -im Gegensatz zu gelegentlichen Einlassungen der Eheleute Füngeling- zu
keinem Zeitpunkt über irgendwelche Ausbaupläne- oder -Maßnahmen des Vereinsheimes
informiert wurden, und somit auch nicht theoretisch hätten Einfluss nehmen oder unser
diesbzgl. Einverständnis hätten signalisieren können, treten wir Beweis an durch Zeugnis von:
1) Herrn Joachim Bes, ehern. 1. Vorsitzender, Poststr. 1,50374 Erftstadt
2) Herrn Rainer Linnecke, 1. Vorsitzender (ehern. 2. Vorsitzender), Laucher Weg 12,50374
Erftstadt.
Im übrigen teilen wir die von Ihnen geäußerten Bedenken hinsichtlich einer gemeinsamen
Nutzung eines Vereins gebäudes dann nicht, wenn zwischen dem Pächter und dem Mitnutzer
des Geländes bis ins Detail durchdachte, praktikable, vollumfassende und eindeutige
Vereinbarungen mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten schriftlich vereinbart würden.
Bei der von uns eingebrachten Anregung der Raumteilung-/ Abtrennung innerhalb des
Vereinsgebäudes dürften sich diese Bedenken ohnehin erübrigen.
Die von uns mehrfach vorgetragene Begründung für die Mitnutzung des Vereinsheims
erschöpft sich nicht im (unumgänglichen) Wetterschutz, sondern auch in der wichtigen
_
_
Möglichkeit, Schulungen abzuhalten, Trainingsergebnisse in der Theorie aufzuarbeiten,
Besprechungen zu führen und gelegentlich Vereinsinterna zu regeln.
Da sich unser Vereinszweck -im Gegensatz zu den üblichen Zucht- oder Hundesportvereinennicht ausschließlich auf eine bestimmte Hunderasse, die Hundeausbildung und den damit
verbundenen Tierschutzgedanken beschränkt, sondern darüber hinaus auch auf den gerade in
der heutigen Zeit zunehmend bedeutsam werdenden sozialen/erzieherischen Aspekt des
Zusammenlebens zwischen Hund und FamilielKind abzielt, sehen wir unseren Verein darüber
hinaus als besonders förderungswürdig an.
Um evtl. Fehlinterpretationen auszuschließen, betonen wir nochmals ausdrücklich, dass wir
weiterhin dringendst an einem Übungsgelände mit einem kleinen Vereinsheim interessiert
und selbstverständlich gerne bereit sind, diesbzgl. mit iedem anderen Verein zu kooperieren
und in diesem Sinne jeglichem fairen und gangbaren Kompromiss, der den berechtigten
Ansprüchen sämtlicher Beteiligter Rechnung trägt, zustimmen werden.
Sollte eine Mitbenutzung des Containers jedoch ungeachtet unserer Vorschläge und trotz
unserer weitestgehenden Kompromissbereitschaft
weiterhin strikt abgelehnt werden, wären
wir mittlerweile erforderlichenfalls auch willens und durchaus auch finanziell dazu in der
Lage
a) das Vereinsgelände ohne Beteiligung eines weiteren Vereines zu pachten
b) den Container zu einem angemessenen Preis käuflich zu erwerben.
Wir bitten Sie höflich, diese gegenüber der Ausgangssituation gravierende Änderung bei Ihrer
Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Der Zusendung des berichtigten Gesprächsprotokolls oder eines entspr. Nachtrags sehen wir
mit Interesse entgegen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen,
f?~
Reiner Linnecke
ce.:
Herrn Bürgermeister H.D. Bösche
Dobermann-Verein e.V., Abteilung Erftstadt
Rainer Linnecke Laucher Weg 12 50374 Erftstadt Te1.02235-465847
Vereinsregister 77 VR 1462 Amtsgericht Brühl
Steuemummer: 224/5792/4115 Finanzamt Brühl
Bankverbindung: VR-Bank Rhein-Erft eG Kto. 1102913015 BLZ. 371 61289