Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 718/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.10.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.12.2006
Betriebsausschuss Straßen
15.03.2007
Betriebsausschuss Straßen
19.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung von Herrn Meyer, Muenchweg 2a, Erftstadt bzgl. Anbindung des künftigen
Gesundheitsgartens in E.-Frauenthal über die Bliesheimer Straße zum Schloßpark
Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Einrichtung eines Fußgängerüberweges müssen ca. 6.000,00 Euro bereitgestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.10.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Bliesheimer Straße (L 163) in
Höhe des Gesundheitsgarten beinhaltet auch eine fußläufige Verbindung zwischen Schlosspark
und Gesundheitsgarten. Zur Zeit kann der Fußgänger, der vom Marienhospital in Richtung
Schlosspark oder Liblar-Zentrum gehen möchte, nur in Höhe der Ampel Bliesheimer Straße/ CarlSchurz-Straße die Straße gesichert überqueren. Die Anbindung des Gesundheitsgartens Richtung
EKZ etc. ist nur über den Verbindungsweg parallel zum Liblarer Mühlengraben westlich des
Marienhospitals möglich.
Für die direkte Anbindung vom Gesundheitsgarten zum Schlosspark geht der Fußgänger ab Höhe
der kleinen Brücke über den Liblarer Mühlengraben auf einem schmalen Trampelpfad bis zur
Bliesheimer Straße, wo trotz der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen 50 km/h für die
Kraftfahrzeuge eine Überquerung der Straße nicht ungefährlich ist. U.a. fehlen hier die
Aufstellflächen für den Fußgänger und die Sichtverhältnisse entsprechen nicht den Erfordernissen.
Eine direkte fußläufige Verbindung zwischen Schlosspark Gracht, dem geplanten Stadtgarten und
dem Gesundheitsgarten kann nur in einem Gesamtkonzept verwirklicht werden. Da die Anlegung
des Stadtgartens voraussichtlich nicht kurzfristig umgesetzt werden kann, schlage ich vor,
zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.
Aufgrund der geringen Fußgängerzahlen hat derzeit die Anregung auch Chancen vom
Straßenbaulastträger mit getragen zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der beantragte
Fußgängerüberweg nicht den vorgeschriebenen Abstand zur nächstgelegenen Signalanlage
entsprechend der Richtlinie hat.
(Bösche)
-2-