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Bürgerantrag (Anregung von Herrn Meyer, Muenchweg 2a, Erftstadt bzgl. Anbindung des künftigen Gesundheitsgartens in E.-Frauenthal über die Bliesheimer Straße zum Schloßpark Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Herrn Meyer, Muenchweg 2a, Erftstadt bzgl. Anbindung des künftigen Gesundheitsgartens in E.-Frauenthal über die Bliesheimer Straße zum Schloßpark Liblar) Bürgerantrag (Anregung von Herrn Meyer, Muenchweg 2a, Erftstadt bzgl. Anbindung des künftigen Gesundheitsgartens in E.-Frauenthal über die Bliesheimer Straße zum Schloßpark Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 718/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.10.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.12.2006 Betriebsausschuss Straßen 15.03.2007 Betriebsausschuss Straßen 19.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Anregung von Herrn Meyer, Muenchweg 2a, Erftstadt bzgl. Anbindung des künftigen Gesundheitsgartens in E.-Frauenthal über die Bliesheimer Straße zum Schloßpark Liblar Finanzielle Auswirkungen: Bei einer Einrichtung eines Fußgängerüberweges müssen ca. 6.000,00 Euro bereitgestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.10.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Bliesheimer Straße (L 163) in Höhe des Gesundheitsgarten beinhaltet auch eine fußläufige Verbindung zwischen Schlosspark und Gesundheitsgarten. Zur Zeit kann der Fußgänger, der vom Marienhospital in Richtung Schlosspark oder Liblar-Zentrum gehen möchte, nur in Höhe der Ampel Bliesheimer Straße/ CarlSchurz-Straße die Straße gesichert überqueren. Die Anbindung des Gesundheitsgartens Richtung EKZ etc. ist nur über den Verbindungsweg parallel zum Liblarer Mühlengraben westlich des Marienhospitals möglich. Für die direkte Anbindung vom Gesundheitsgarten zum Schlosspark geht der Fußgänger ab Höhe der kleinen Brücke über den Liblarer Mühlengraben auf einem schmalen Trampelpfad bis zur Bliesheimer Straße, wo trotz der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen 50 km/h für die Kraftfahrzeuge eine Überquerung der Straße nicht ungefährlich ist. U.a. fehlen hier die Aufstellflächen für den Fußgänger und die Sichtverhältnisse entsprechen nicht den Erfordernissen. Eine direkte fußläufige Verbindung zwischen Schlosspark Gracht, dem geplanten Stadtgarten und dem Gesundheitsgarten kann nur in einem Gesamtkonzept verwirklicht werden. Da die Anlegung des Stadtgartens voraussichtlich nicht kurzfristig umgesetzt werden kann, schlage ich vor, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Aufgrund der geringen Fußgängerzahlen hat derzeit die Anregung auch Chancen vom Straßenbaulastträger mit getragen zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der beantragte Fußgängerüberweg nicht den vorgeschriebenen Abstand zur nächstgelegenen Signalanlage entsprechend der Richtlinie hat. (Bösche) -2-