Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 15/2008
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -; - 65 Datum: 11.01.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
11.03.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Verbesserung des Lärmschutzes in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.01.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1. „EG-Richtlinie Umgebungslärm“
In den letzten Jahren hat die Belastung der Bevölkerung durch Lärm erheblich zugenommen. Seit
2002 ist die EU-weite Umgebungsrichtlinie in Kraft, die in das nationale Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) § 47a ff. integriert wurde. Am 16. März 2006 ist die
ergänzende Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten. Mit dieser
Verordnung werden die näheren Anforderungen an die Lärmkartierung festgelegt. Die EUUmgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU zunächst besonders lärmende
Regionen in Ballungszentren mit mehr als 250.000 Einwohnern, Großflughäfen und
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro
Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 Tausend Zügen
pro Jahr zu identifizieren und in Lärmkarten darzustellen. In NRW erfolgt die Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW (MUNLV) in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen und
Verkehr NRW (MBV). Das MUNLV hat für die Lärmkartierung der 1. Stufe zwölf Ballungsräume
(Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln,
Mönchengladbach, Wuppertal), mehr als 3800 km Bundesautobahnen, Bundes- und
Landesstraßen sowie die beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn an das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeldet. Für die Erarbeitung der Lärmkarten sind
grundsätzlich die Kommunen verantwortlich. Die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen
außerhalb der Ballungsräume für Kommunen mit weniger als 250.000 Einwohner erfolgt in NRW
durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Aufgrund der
verspäteten Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht steht die
Lärmkartierung der 1. Stufe unter enormem Zeitdruck. Die Veröffentlichung der Lärmkarten ist für
Februar 2008 vorgesehen.
Die EU-Umgebungsrichtlinie verpflichtet nun alle betroffenen Kommunen auf Grundlage der
Ergebnisse der Lärmkarten bis Mitte Juli 2008 Aktionspläne für die Regionen auszuarbeiten, mit
denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Aktionspläne sind aufzustellen,
wenn relevante, national festgelegte Grenzwerte oder Kriterien überschritten werden. Bei der
Aufstellung der Aktionspläne und der damit verbundenen Entwicklung von Maßnahmen zur
Lärmreduzierung ist die Mitwirkung der Betroffenen (Bürgerbeteiligung) vorgesehen.
Sobald die Verwaltung über die Ergebnisse der Lärmkartierung in Kenntnis gesetzt wird, wird eine
Auswertung der Informationen stattfinden und ggf. das Verfahren zur Erstellung der Aktionspläne
eingeleitet.
Zu 2. „Klimaschutz durch Lärmschutz“
Die Schallschutzwirkung von Bepflanzungen wird häufig erheblich überschätzt. Zwar unterstützen
Anpflanzungen den Umweltschutz, doch als städtebauliche Maßnahme für den Lärmschutz kommt
eine Bepflanzung kaum in Betracht, da erst ein 100 m breiter dichter Waldstreifen mit dichtem
Unterholz eine Pegelminderung von 5 bis 10 dB bewirkt (siehe Städtebauliche Lärmfibel, Kapitel
6). Nach Aussagen der TÜV Rheinland Group und den Berechnungen nach der DIN ISO 9613-2
(Dämpfung des Schalls bei einer Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren) würde bei einer realistisch angenommenen Lärmbelastung von 500 Hz (Bsp. Autobahn)
die Lärmminderung 1,5 dB betragen. Hohe schalldämmende Effekte treten also erst bei
Pflanzungen mit großer Bewuchstiefe und -staffelung auf. Der Haupteffekt von Bewuchs entlang
von Verkehrswegen liegt eher im psychologischen Bereich, da Lärm, der nicht „gesehen" wird, als
weniger stark und belästigend empfunden wird, als bei einer optisch nicht abgeschirmten
Lärmquelle.
(Bösche)
-2-