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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung einer nördlichen Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes May-Werke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Prüfung einer nördlichen Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes May-Werke)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 719/2006 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.11.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 05.12.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Prüfung einer nördlichen Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes MayWerke Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 2.11.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Grundlage der Ergebnisse des Workshops „Lärmminderungsplanung/Ortsumgehung Köttingen“ in 2004 wurde die seinerzeit von den Bürgern u.a. präferierte Nordanbindung der „MayWerke“ an die Anschlussstelle Knapsack im Rahmen von Abstimmungsgesprächen der Verwaltung mit dem Landesbetrieb Straßenbau, Euskirchen, als mögliche Anbindungsvariante im Zuge einer Ortsumgehung von Köttingen erörtert. Diese Planung entspricht dem aktuellen Entwurf der Landesstraßenbedarfsplanung, der für die Ortslage Köttingen eine westliche Umgehungsstraße im Zuge der L 163n von der B 265 im Süden bis zur Anschlussstelle Knapsack an die A1 im Norden vorsieht. Die Landesstraßenbedarfsplanung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr rechtskräftig, wobei die Ortsumgehung von Köttingen in Stufe 2 (Planung/Bedarf ab 2015) eingestellt ist. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine ortsdurchfahrtsfreie Anbindung der „May-Werke“ an die geplante Ortsumgehung bzw. an die Anschlussstelle Knapsack in die Planung einzubeziehen. Eine unmittelbare Anbindung der „May-Werke“ an die A1 im Rahmen eines vollständigen separaten Autobahnanschlusses ist bisher vom Planungsträger abgelehnt worden. Die angeregte Planung einer sogenannten „halben“ Anschlussstelle (Auf- und Abfahrt in gleicher Richtung) bedingt neben der grundsätzlichen Zustimmung des Baulast-und Planungsträgers eine Untersuchung der Verkehrsströme, insbesondere der vorwiegenden Fahrtrichtungen bzw. Fahrbeziehungen zu den „May-Werken“. Daher kann zur Zeit keine Aussage darüber getroffen werden, ob eine solche Planung eine wesentliche Verkehrsentlastung bewirkt. (Bösche)