Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 719/2006
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.11.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.12.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Prüfung einer nördlichen Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes MayWerke
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 2.11.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Workshops „Lärmminderungsplanung/Ortsumgehung
Köttingen“ in 2004 wurde die seinerzeit von den Bürgern u.a. präferierte Nordanbindung der „MayWerke“ an die Anschlussstelle Knapsack im Rahmen von Abstimmungsgesprächen der Verwaltung mit
dem Landesbetrieb Straßenbau, Euskirchen, als mögliche Anbindungsvariante im Zuge einer
Ortsumgehung von Köttingen erörtert.
Diese Planung entspricht dem aktuellen Entwurf der Landesstraßenbedarfsplanung, der für die
Ortslage Köttingen eine westliche Umgehungsstraße im Zuge der L 163n von der B 265 im Süden bis
zur Anschlussstelle Knapsack an die A1 im Norden vorsieht. Die Landesstraßenbedarfsplanung wird
voraussichtlich noch in diesem Jahr rechtskräftig, wobei die Ortsumgehung von Köttingen in Stufe 2
(Planung/Bedarf ab 2015) eingestellt ist. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine
ortsdurchfahrtsfreie Anbindung der „May-Werke“ an die geplante Ortsumgehung bzw. an die
Anschlussstelle Knapsack in die Planung einzubeziehen.
Eine unmittelbare Anbindung der „May-Werke“ an die A1 im Rahmen eines vollständigen separaten
Autobahnanschlusses ist bisher vom Planungsträger abgelehnt worden.
Die angeregte Planung einer sogenannten „halben“ Anschlussstelle (Auf- und Abfahrt in gleicher
Richtung) bedingt neben der grundsätzlichen Zustimmung des Baulast-und Planungsträgers eine
Untersuchung der Verkehrsströme, insbesondere der vorwiegenden Fahrtrichtungen bzw.
Fahrbeziehungen zu den „May-Werken“. Daher kann zur Zeit keine Aussage darüber getroffen werden,
ob eine solche Planung eine wesentliche Verkehrsentlastung bewirkt.
(Bösche)