Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 MB
Datum
16.09.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Mädchenarbeit in Erftstadt Annegret Müller. Kolberger Str. 37. ..50374 Erftstaclt '{ An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Ernst-Dieter Bösche Rathaus 50374 Erftstadt ~ 05 104 82 S 3ÜrC9f dl Erltslad: -I . 81 , . . ... ,,'1'1\; }.$,.,.,.:0 .\ _. :_, --" n' 70 . J &s I 1: ~ 3\ ~ I 61 \ ' l..t~jt.:r nf:"\StG ,clUfU ~---.--.,; . '-'614;' , 4 - ! <;0-j 5' 2~L':~~- ~_"':_- ij Erftstadt, den 20. November 2007 ., Leitlinien zur Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt Sehr geehrter Herr Bösche, hiermit überreichen wir Ihnen die Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in Erftstadt, die vom Jugendhilfeausschuss am 11.02.2004 entspr. Teilplan II.6 Geschlechtsspezifische Jugendarbeit -V 7/ 3161- in Auftrag gegeben wurden. Da im Arbeitskreis auch die weiterführenden Schulen vertreten sind, erstrecken sich die Leitlinien ebenfalls auf diese Institutionen. Daher bitten wir Sie, auch den Schulausschuss in Kenntnis zu setzen. Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur VerlUgung. Mit freundlichen Grüßen - - - -- Leitlinien zur Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt Erstellt vom: Arbeitskreis Mädchenarbeit in Erftstadt Stand: Oktober 2007 - :::Ii Inhalt o. Begrindungszusammenhang 1. Anwendungsbereich _ 2. Standards und Ziele 2.1 Standards der Mädchenförderung 2.2 Zielevon Mädchenarbeit 2.3 Zielgruppe 2.3.1 Mädchen und junge Frauen 2.3.2 Personen aus dem sozialen Umfeld 3. Strukturelle Maßnahmen der Mädchenförderung 3.1 Die pädagogischeEbene 3.1.1 PersonelleAbsicherung 3.1.2 MaterielleAbsicherung 3.1.3 Konzeption 3.1.4 Räume 3.1.5 Fortbildung 4. Die institutionell - fachpolitischeEbene 4.1 Koordinationfür Mädchenförderung 4.2 "Fachbeirat"für Mädchenarbeit 4.3 Mädchenförderungin derJugendhilfeplanung 5. Überprütbarkeit und Fortschreibung 6. Literatur 7. Anhang 2 - - - - t r o. 1 " H le I " Begründungszusammenhang Während zu Beginn der 60er Jahre die Koedukation im schulischen wie auBerschulischen Bereich als ein wesentlicher Fortschritt in der gleichwertigen Erziehung von Mädchen und Jungen gesehen wurde, zeigte sich in der Praxis zunehmend, dass dieser Ansatz den Interessen und Bedürfnissen von Mädchen häufig nicht gerecht wurde. Doch nicht die Defizite von Mädchen, sondern defizitäre Strukturen in Schule und Jugendhilfe stehen ihrer gleichberechtigten Teilhabe entgegen. Mädchenförderung kann deshalb nicht allein darauf zielen, Mädchen in ihrer Identität und ihrem Selbstbewusstsein zu stärken, sondern muss vor allem strukturelle Veränderungen anstreben. Auch wenn Mädchen im schulischen Kontext stark aufgeholt haben und bessere Schulabschlüsse erreichen, bleibt offen, inwieweit sich Mädchen den bestehenden Lernstrukturen angepasst haben oder diese ihnen gerecht werden. Des Weiteren besagt der gewachsene schulische Erfolg von Mädchen noch nicht, dass Schulstrukturen und Lerninhalte mädchengerecht sind. Eine tatsächlich chancengerechte Teilhabe und Mitbestimmung von Frauen im öffentlichen, politischen und wirtschaftlichen Raum ist weiterhin nicht verwirklicht. Ebenso wie im Grundgesetz festgelegt ist, dass der Staat die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern fördert (vergl. GG Art. 3, Abs. 1-3), erhält die Jugendhilfe durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) den Auftrag, "junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung (zu) fördern und dazu bei(zu)tragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen." (vergl. KJHG §l, Abs. 1 und 3.1) Darüber hinaus sollen Aufgaben und Leistungen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigen, Benachteiligungen sollen abgebaut und die Gleichberechtigung der Geschlechter gefördert werden. (vergl. KJHG §9, Abs. 3) Auch Schulen müssen sich nach §2 Abs. 6 SchulG daran messen lassen, was SIe zur Förderung der Chancengleichheit und zur Beseitigung von bestehenden geschlechtstypischen Nachteilen für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer leisten. Mit den "Empfehlungen fiir die mit Mitteln des Landesjugendplanes geförderten Angebote" Parteiliche Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen - des Ministeriums fiir Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW und den "Empfehlungen zur Mädchenarbeit in der 3 offenen Jugendarbeit" (LJA Rheinland 1999) geben das Ministerium und das Landesjugendamt Orientierung und Hilfestellung zur Entwicklung von Leitlinien und Konzepten für die Mädchenarbeit vor Ort. Auch Gender Mainstreaming, das die Überprüfung aller Lebensbereiche bezüglich der Bewertung von gescWechtsspezifischen Auswirkungen und die Gleichstellung sämtlicher politischer Konzepte und Maßnahmen einfordert, macht deutlich, dass die Perspektive "GescWecht" auf Bundesebene als wichtiges Kriterium gewertet wird. Schule ist demnach als staatliche Einrichtung ebenso wie Jugendhilfe in die Strategie des Gender Mainstreaming eingebunden und ihr verpflichtet. (http://www.gender-mainstreaming.netJ bmfsfi/ generator/gm/Service/sitemap.html) Diese Leitlinien sollen dazu beitragen, die Konzepte und Angebote der Mädchenarbeit auf politischer Ebene zu fördern und damit auch positivere Lebensbedingungen für Mädchen und junge Frauen in Erftstadt zu schaffen. 1. Anwendungsbereich Diese Leitlinien beziehen sich zunächst auf die Mädchen und jungen Frauen, die durch die offene Jugendarbeit erreicht werden. Damit sind alle weiblichen Jugendlichen von 12 bis 27 Jahren in Erftstadt gemeint, ob sie Angebote der kommunalen oder freien Träger der Jugendhilfe wahrnehmen. Der Landesjugendring NRW empfaW seinen Mitgliedsverbänden bereits 1995, dass "eigenständige Mädchenarbeit integraler Bestandteil einer umfassenden gescWechtspezifischen Konzeption sein soll, die alle Aspekte eigenständiger Mädchen- und Jungenarbeit enthält. . ." (vergl. S.16). G1eichwoWsoll hier darauf verwiesen werden, dass es sinnvoll und notwendig ist, auch alle anderen Leistungsbereiche der Jugendhilfe unter gescWechtsspezifischen Gesichtspunkten zu erfassen, da GescWecht ein wesentliches Merkmal jedes Menschen ist und somit in alle Lebensbereiche hineinwirkt. Darüber hinaus werden alle Schülerinnen, die eine weiterführende Schule besuchen, durch diese Leitlinien berücksichtigt. Hieraus ergibt sich, dass auch für Jungen Konzepte und Angebote entwickelt werden müssen, die ihren gescWechtsspezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Denn nur wenn beide GescWechter die Möglichkeit haben, sich ihrer Unterschiedlichkeit (sei sie sozial oder biologisch bedingt) bewusst zu werden und diese positiv - ohne hierarchische Wertung - anzunehmen, besteht die Chance zu einer achtsamen und konstruktiven Weiterentwicklung, 4 -- zum Auflösen von tradierten Rollenvorgaben hin zu Kooperation und Verständigung miteinander. 2. Standards und Ziele Um die Qualität von Mädchenförderung festzulegen, ist es notwendig, Standards und Ziele zu benennen, die deutlich machen, welches Selbstverständnis mit diesem Ansatz verbunden ist. Sie dienen gleicher maßen als Orientierung und zur Überprüfung im Sinne von Qualifizierung der Jugend- und Schularbeit. 2.1 Standards der Mädchenrörderung Mädchen und junge Frauen in Erftstadt werden nach den Prinzipien von Ganzheitlichkeit, Interkulturalität und Parteilichkeit gefördert, wobei diese Förderung als Querschnittsaufgabe zu verstehen ist. Diese Fachbegriffe sind wie folgt definiert: Parteilichkeit ~ Mädchen vorurteilsfrei annehmen, sie akzeptieren und Wert schätzen ~ Die Lebenslagen von Mädchen zum Ausgangspunkt pädagogischen Handeins machen ~ Jegliche Unterdrückung von Mädchen und Frauen aufdecken und Alternativen im Sinne eines gleichberechtigten Zusammenlebens aufzeigen ~ Die Bedürfnisse, Interessen, Wünsche, Lebensvorstellungen und Zukunftspläne von Mädchen mit ihren unterschiedlichen kulturellen und biographischen Hintergründen wahr- und ernst nehmen ~ Die Stärken, Kompetenzen, Qualifikationen und Potentiale von Mädchen fördern und sie in der aktiven Gestaltung ihres Lebens unterstützen ~ Sie in der Entwicklung eines positiven Selbstwertgefühls und eines gesunden Selbstvertrauens unterstützen ~ Mädchen befähigen ein positives Verhältnis zum eigenen Körper und zur eigenen Sexualität zu entwickeln ~ Mädchen befähigen, ihre Interessen unabhängig von "Anmache" und Diskriminierung durch Jungen zu realisieren ~ Alternative Lebensentwürfe vorstellbar machen, Geschlechtsrollenbilder kritisch hinterfragen, eine eigene positive Geschlechtsidentität entwickeln ~ Konfliktfähigkeit fördern ~ für Benachteiligungen sensibilisieren 5 - - --- ~ Mädchen ermutigen, über erlebte Gewalt und Diskriminierung zu sprechen ~ Mädchen in ihrem Bestreben nach beruflicher Bildung und ökonomischer Unabhängigkeit fördern ~ Unterstützung von Mädchen in Krisensituationen ~ Sich zur Anwältin von Mädchen sowohl auf der strukturellen als auch auf der Ebene fachlichen pädagogischen Handeins machen Von den Pädagoginnen erfordert Parteilichkeit eine enge Verknüpfung von persönlicher Identität und Professionalität. Das bedeutet, dass sie sich mit den gesellschaftlichen Lebensbedingungen von Mädchen und Frauen kritisch auseinandersetzen, eine emanzipatorische Haltung einbringen und ihre persönlichen Erfahrungen verbinden mit ihrer Fachlichkeit bezogen auf die Mädchenförderung. Ganzheitlichkeit ~ Bezieht die gesamte Lebenssituation und Lebenswelt von Mädchen und jungen Frauen ein, egal in welchem Leistungsbereich Mädchenarbeit angesiedelt ist, d.h.: Schule, Bildung, Ausbildung, Freizeit, Sport, Wohnumfeld, Familiensituation, Herkunft, Religion, Kultur, Körper und Psyche ~ Bedeutet dem Streben nach Selbsterhaltung und Bedürfuisbefriedigung Rechnung zu tragen ~ Sich selbst und andere ganzheitlich zu erleben Interkulturalität ~ Gleichwertigkeit und gegenseitige Akzeptanz unterschiedlicher nationaler, kultureller und ethnischer Herkunft ~ die jeweiligen starken und positiven Seiten in den Vordergrund stellen ~ Akzeptanz der Multikulturalität ohne Versuch, Minderheiten in das "herrschende" Normen- und Wertesystem einzupassen Querschnittsaufgabe ~ Mädchenförderung in allen Leistungsbereichen und Aufgabenfeldern von Kinder- und Jugendhilfe sowie in Institutionen des Lehrens und Lernens perspektivisch zu verankern 6 --- 'I rr €; '" d ~ Mädchenarbeit soll nicht länger ein Inseldasein führen, sondern Bestandteil eines jeden Konzeptes und Angebotes unter Berücksichtigung der genannten Standards werden. Im Sinne von Gender Mainstreaming sollen Angebote, Maßnahmen, Konzepte ebenso wie Unterrichtsinhalte und -methoden, personelle Verantwortlichkeiten und räumliche Vorgaben auf ihre Auswirkung bezüglich der Mädchenforderung überprüft und überarbeitet werden. 2.2 Ziele von Mädchenarbeit Mädchenforderung kann erfolgen in geschJechtshomogenen geschJechtsheterogenen } Angeboten. Ein geschJechtsspezifisches Angebot bedeutet die Möglichkeit, Lebens-, Gestaltungs-, Erfahrungs- und Lernräume bereitzustellen, die frei sind von der Präsenz männlicher Werte, Normen, Erwartungen und Anforderungen, von männlicher Kontrolle und damit auch von Konkurrenz unter den Mädchen um Jungen und Männer. Hier können Mädchen zu sich finden, ihren Eigenwert entdecken und die Qualitäten und Chancen weiblicher Zusammenhänge erfahren. Sie erhalten die Möglichkeit, eigene Kompetenzen und Fähigkeiten zu entwickeln, neue Verhaltensmuster auszuprobieren und damit ihr Selbstbewusstsein zu stärken und Eigenverantwortung zu übernehmen. Heterogene Angebote bieten die Möglichkeit, dem anderen Geschlecht zu begegnen, sich gegenseitig Anerkennung und Wertschätzung zukommen zu lassen vor dem Hintergrund von Achtsamkeit, Offenheit und Gleichwertigkeit mit dem Ziel, konstruktive Formen der Verständigung und Auseinandersetzung kennen zu lernen und anzuwenden. Dabei ist jedoch immer zu berücksichtigen: . Parteiliche Mädchenarbeit soll in alle Bereiche von Jugendhilfe und Schule Einzug halten und darüber hinaus (z.B.: Vereine). . Mädchen und junge Frauen dürfen nicht mehr "mitgemeint" sein, sondern müssen explizit benannt und in den Blick genommen werden, so dass ihre Wünsche und Bedürfnisse festgestellt und berücksichtigt werden können. . Personen aus dem sozialen Umfeld sollen miteinbezogen werden. 7 - - - --- . Jungen müssen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich in geschlechts-homogenen Zusammenhängen mit ihrer Person und mit Themen männlicher Sozialisation zu befassen. Dieser Ansatz erfordert jedoch auch, dass die Ziele von allen pädagoginnen mitgetragen werden und sich diese mit ihrer eigenen Sozialisation, den Geschlechtsrollen und den gesellschaftlichen Machtverhältnissen unter den Geschlechtern befasst haben sowie einer Veränderung im Sinne von Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aufgeschlossen gegenüberstehen bzw. sie aktiv mitgestalten wollen. Darüber hinaus ist eine Unterstützung durch den! die Vorgesetzte/n notwendig. 2.3 Zielgruppe Zielgruppe der Mädchenförderung sind alle Mädchen und jungen Frauen selber. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollten jedoch ebenso Personen aus dem sozialen Umfeld dieser Zielgruppe einbezogen werden, da sie gegebenenfalls einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung und Lebensgestaltung von Mädchen haben. 2.3.1 Mädchen und junge Frauen Mädchenförderung in der Jugendhilfe beinhaltet laut KJHG alle Mädchen und jungen Frauen im Alter von 0 - 27 Jahren. Da wir uns zunächst mit der Zielgruppe der Jugendarbeit und der weiterfiihrenden Schulen befassen, beziehen sich diese Leitlinien auf die 10-27 jährigen. Doch auch dabei ist zu berücksichtigen, dass Mädchen sich auf Grund ihrer sozialen, kulturellen und ethnischen Herkunft unterscheiden, dass ihre körperliche, geistige und seelische Verfassung verschieden ist. Dennoch verbindet sie - wenn auch oftmals nicht bewusst - die gesellschaftliche Zuordnung, die Erwartungen und Diskriminierungen, denen Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind. 2.3.2 Personen aus dem sozialen Umfeld Da der hier genannte Bereich nur einen Teil der Lebenswelt von Mädchen und jungen Frauen abdeckt, sind auch andere Menschen aus ihrem sozialen Nahbereich mit ein zu beziehen. Das können Eltern, Berater/innen, Mitarbeiter/innen aus Vereinen, Verbänden oder Kirchen sein. Sie sind den Mädchen ebenso Vorbilder wie Ratgeber/innen auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. 8 --- c: 3. Strukturelle Maßnahmen f"1irdie Mädchenförderung Um Mädchenarbeit, wie sie in Punkt 2 der Leitlinien definiert wird, umsetzen zu können, bedarf es einer Absicherung auf der strukturellen Ebene einerseits im pädagogischen andererseits auch im institutionellen - fachpolitischen Raum. Erst diese Maßnahmen ermöglichen Planungssicherheit und machen die Ernsthaftigkeit und den Stellenwert von mädchengerechter Arbeit deutlich. 3.1 Die pädagogische Ebene Hier geht es um Maßnahmen zur Förderung von Mädchenarbeit auf der Praxisebene, d.h. bei Trägem der Jugendhilfe mit ihren Einrichtungen und Angeboten sowie bei Schulen mit ihren Unterrichtsformen und -inhalten. 3.1.1 Personelle Absicherung Um die Kontinuität und eine auf Beziehungsarbeit begründete Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen zu gewährleisten, ist es notwendig, diese Arbeit von Pädagoginnen auf Planstellen durchzuführen. "Beides sind fachliche Voraussetzungen fiir eine gelingende parteiliche Mädchenarbeit." (vergl. Kommunale Leitlinien..., FUMA) Mädchenarbeit ist in der Arbeitsplatzbeschreibung der Pädagoginnen und auch bei Stellenausschreibungen als Aufgabengebiet zu benennen. Wünschenswert wäre, dass jede Einrichtung mindestens eine Ansprechpartnerin für Mädchenarbeit hat und auch da, wo Jugendarbeit ehrenamtlich geleistet wird, sollte eine Frau sich diesem Arbeitsschwerpunkt verpflichten und von der Institution dahingehend gefördert werden. Sollte es Institutionen geben, in denen keine weibliche Fachkraft zur Verfügung steht, kann diese Einrichtung sich fiir die Planung von Maßnahmen und Angeboten beim zuständigen Fachgremium Unterstützung holen. 3.1.2 Materielle Absicherung Mädchenarbeit bedarf ebenso der finanziellen Absicherung. Das bedeutet, dass es eine gerechte Verteilung der Mittel zwischen Mädchen und jungen Frauen auf der einen Seite und Jungen und jungen Männern auf der anderen geben muss. Bei Beantragung von Jugendhilfemitteln sollte deutlich ersichtlich sein, inwieweit in der Planung und Umsetzung auf pädagogischer und personeller Ebene die Interessen von 9 -- -- :; '- t.;#., 11 Mädchen und jungen Frauen Berücksichtigung finden. Ebenso sollte aus den Zuwendungsbescheiden und den Abrechnungen die Verwendung zu Gunsten der Mädchen ersichtlich sein. Innovative geschlechtsspezifische Handlungsansätze und Projekte der parteilichen Mädchenarbeit und der reflektierten Jungenarbeit sollen bevorzugt gefördert werden. 3.1.3 Konzeption Die Konzeption ist Grundlage jeder pädagogischen Arbeit. Daher ist es erforderlich, geschlechtsspezifische Ansätze konzeptionell zu verankern, so dass sie ein fester Bestandteil in der Angebotspalette jeder Einrichtung sind. Ebenso sollte jede Schule diesen Ansatz in ihrem Schulprogramm festschreiben. 3.1.4 Räume Damit Mädchen sich angesprochen und wahrgenommen fühlen, ist es wichtig, ihnen Platz einzuräumen im Sinne von Raum und Zeit. Das kann ein spezieller Raum sein, der von Mädchen gestaltet und nur von Mädchen genutzt wird, das können spezifische Angebote und Tage oder Fahrten ebenso wie getrennte Unterrichtseinheiten, z.B. in Sport, Naturwissenschaften und Technik für Mädchen und junge Frauen sein. Darüber hinaus sollte auch eine gemischtgeschlechtliche Einrichtung die Gestaltung der Räume auf ihre MädchenFreundlichkeit hin überprüfen. Wenn der Eingangsbereich eines Hauses schon so gestaltet ist, dass sich dort häufig Jungen aufhalten, ist es für viele Mädchen nicht einladend dieses Haus zu betreten. 3.1.5 Fortbildung pädagoginnen und Pädagogen, die sich mit geschlechtsspezifischer Jugendarbeit befassen, benötigen fachlichen Austausch und Weiterbildung. Daher muss es möglich sein, dass sie sich durch Besuch von Fortbildungen und Supervision in ihrer fachlichen Kompetenz entwickeln können. Ziel sollte es sein, dass jedes Team einer Einrichtung sich zu geschlechtsspezifischen Ansätzen weiterbildet. 5. Die institutionelle und fachpolitische Ebene Auch im Rahmen der Verwaltung und der Jugend- wie Schulpolitik sind Maßnahmen erforderlich, die dazu beitragen, differenzierte mädchengerechte auBerschulische Angebote zu verankern und zu fördern. 10 schulische und 5.1 Koordination rtir Mädchenförderung Mädchenarbeit ist jedoch nicht nur ein Bestandteil auf pädagogischer Ebene, sondern sollte sich ebenfalls im Rahmen von Politik und Verwaltung wiederfmden. Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Konzeptionen und Maßnahmen sowie zur Fachberatung bei spezifischen Mädchenthemen ist eine Koordinatorin zu benennen. Ihre Aufgaben sollen folgende Bereiche abdecken: Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung der Leitlinien für kommunale wie freie Träger der Jugendhilfe Unterstützung für schulische Maßnahmen Koordination von Angeboten auf Stadtebene Vernetzung der Mädchenarbeit Ansprechpartnerin für Mädchen Diese Aufgaben werden von einer hauptamtlichen pädagogischen Fachkraft aus der Abteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit wahrgenommen. Qualifikation sowie Erfahrungen in der Mädchenarbeit sind als sinnvolle Voraussetzungen vorzuweisen. 5.2 Fachbeirat Der Arbeitskreis "Mädchenarbeit in Erftstadt" ist ein Zusammenschluss von Fachfrauen, in dem neben Expertinnen aus der offenen Jugendarbeit, Vertreterinnen von freien Trägem sowie die Ansprechpartnerinnen für Frauen- und Mädchenfragen der weiterführenden Schulen und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt vertreten sind. Sie arbeiten seit 1995 praktisch, konzeptionell wie politisch zu Fragen der Mädchenförderung. Sie sind somit das Fachgremium in Erftstadt zu Fragen der Mädchenarbeit und haben demzufolge auch im JHA einen Sitz mit beratender Funktion inne. Perspektivisch ist es wünschenswert, wenn alle Abteilungen des Jugendamtes sowie alle freien Träger der Jugendhilfe und alle weiterführenden Schulen diesem Fachbeirat angehören. Ziel ist neben der Vernetzung vor Ort der Austausch und die Entwicklung von gemeinsamen Projekten (s.a. Selbstverständnis des Arbeitskreises). 5.3 Mädchenrörderung in der Jugendhilfeplanung Jugendhilfeplanung ist ein Instrument, das die Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen im Sinne der Anforderungen des SGB VIII (KJHG) zur Grundlage fachlichen Handeins der Jugendhilfe macht. Sie soll folgende Kriterien erfiillen; 11 I · ~i I - / T Planungsberichte sind geschlechtsspezifisch zu erstellen, Planungsschritte und Ergebnisse sind in ihrer Auswirkung jeweils für Mädchen und Jungen darzustellen · Die Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen an der JHPL muss gesichert werden. Formen direkter Beteiligung kommen deshalb im Planungsprozess eine besondere Bedeutung zu. · Erhebungen von Wünschen, Interessen und Bedürfnissen sind grundsätzlich geschlechtsspezifisch anzulegen. 6. Überprüfung und Fortschreibung Die Koordinatorin soll dem Jugendhilfe- und dem Schulausschuss zwei Jahre nach Verabschiedung dieser Leitlinien über deren Auswirkungen berichten, insbesondere welche Entwicklung auf der konzeptionellen Ebene und im Bereich der Angebote zu verzeichnen sind. 12 - L jl 1\ 7. LITERATUR Ministerium für Frauen, Jugend, Familie, Gesundheit des Landes NRW: Parteiliche Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen, Empfehlungen für die mit Mitteln des Landesjugendplanes geförderten Angebote, 2000 Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt: Empfehlungen zur Mädchenarbeit in der offenen Jugendarbeit, 2000 FUMA, Fachstelle Mädchenarbeit NRW, Kommunale Leitlinien zur Förderung der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in der Jugendhilfe in NRW, 2001 Landesjugendring NRW e.V.: Mädchen- und Frauenpolitische Empfehlungen, 1995 Freiburger Leitlinien zur Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, 1998 Grundsätze und Leitlinien zur Jugendarbeit mit Mädchen im Ostalbkreis, 1999 Bielefelder Rahmenrichtlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, 1997 Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Stadt Düren, 2000 Mädchenförderplan der Stadt Aachen (Entwurf) Qualitätsstandards zur Mädchenarbeit des Stadtbetriebes Jugend & Freizeit der Stadt Wuppertal, 1998 - 2001 Kölner Grundsätze und Leitlinien zur Qualifizierung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, Entwurf, 2002 Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, 1994 Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt: Methoden aus der Jungenarbeit Glücks/ Ottemeier-Glücks: Geschlechtsbezogene Pädagogik, 1996 13 - --- --- .., 8. Anhang Veranstaltungen und Projekte, die in Kooperation mit dem Arbeitskreis durchgeführt wurden: Jahr Aktivität 1996 und 1997 MädchenAktionsTage 1997 MädchenTräume, ein Projekt mit der Realschule Lechenich 12 Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Mädchen mit den beiden Realschulen sowie dem Gymnasium Liblar mit ca. 170 Teilnehmerinnen "Die Zukunft gehört uns" Berufs- und Lebensplanung für Mädchen 23 Projekte mit Haupt- und Realschule Lechenich, Realschule Liblar 1998 -2004 1998 - 2007 1999 und 2001 2000 2000 - 2007 2002 -2005 Linie 1 Internetbus für Mädchen Präsentation beim 11. Deutschen Jugendhilfetag in Nümberg mit Mobile Von der Rolle und Click it, Theaterstücke von Zartbitter zur Prävention, in beiden Schulzentren für insgesamt 2350 Schülerinnen und Schülern Teilnahme am Girls-day "MädchenSache" - Frauen erfolgreich in Technik und Handwerk 2002 Wanderausstellung im Schulzentrum Liblar und Lechenich 2006 Olle Plätze - dolle Plätze, Fotoproiekt für Mädchen 14 - - - - - - - - - - - -- - --