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Beschlussvorlage (Konzeptionelle Kernpunkte "Jugendkulturhalle" Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Konzeptionelle Kernpunkte "Jugendkulturhalle" Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 370/2006 Az.: 51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 27.04.2006 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 17.05.2006 Jugendhilfeausschuss 06.09.2006 Betrifft: Bemerkungen vertagt Konzeptionelle Kernpunkte "Jugendkulturhalle" Liblar Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.04.2006 Beschlussentwurf: 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die konzeptionellen Kernpunkte für die geplante „Jugendkulturhalle“ in Liblar. Die Kernpunkte füllen die Grundsätze des Schreibens der Verwaltung an das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW vom 18.05.2006. Begründung: Die konzeptionellen Kernpunkte wurden am 08.03.2006 am runden ‚Tisch vorberaten. Das Verwaltungskonzept mit den Beratungsergebnissen des runden Tischs ist der Anlage beigefügt. Die strittigen Punkte bedürfen einer Beschlussfassung des Ausschusses. Haushaltsmittel für die Planung sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft eingestellt. Nach Beschluss über die Konzeption kann die eigentliche Bauplanung beginnen. Sind die Baupläne erstellt und stehen die Baukosten fest, kann der konkrete Antrag an das Land gestellt werden. (Bösche)