Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Helmut
Ockenfels
Helmut Ockenfels Karl-Amold-Str. 104 50374 Erftstadt
Stadtverwaltung Erftstadt
Ratsbüro u. Jugendamt
- Rathaus50374 Erftstadt
Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 05.09.2006
hier: Jugendkulturhalle V 370/2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen den gemeinsamen Beschlussentwurf von SPD, FDP und
der Fraktion DIE GRÜNEN zu den konzeptionellen Kernpunkten der "Jugendkulturhalle" mit
der Bitte, diesen in die Sitzung des JHA einzubringen.
B0schlussentwurf der Stadtratsfraktionen
Konzept "Jugendkulturhallell
von SPD, FDP und GrOnen zum
Beschlussentwurf:
Das von der Verwaltung und dem .Runden Tisch" erarbeitete Konzeptionspapier wird mit Dank zur
Kenntnis genommen. Folgende Eckpunkte zum Konzeptpapier werden beschlossen.
I. Einleitung
wie Verwaltung
11.
HandIUngSf~'derund Schwerpunkte
Die geplante .Jugendkutturtlalfe" ist eine Einrichtung der .offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie soff
nach Möglichkeit in der Verantwortungeines freien Trägersgeführtwerden.
Handlungsfelderund Schwerpunkteder Arbeit sind (die Reihenfolgeentsprichtder Gewichtung):
interkulturelteJugendarbeit(Integration)
Beratung und Einzelfallhilfe,Probfembewältigung
Sportliche und freizeitbezogene Kinder- und Jugendarbeit (Regeneration)
Geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit
JugendkulturarbeitlJugendkulturveranstaltungen
Bildung (schulisch, kulturelle, politische)
ErzieherischerKinder- und Jugendschutz
11I. Zielgruppe:
Die Zielgruppe, die mit den Angeboten der .Jugendkutturhalle" erreicht werden soU, sind Kinder und
Jugendlicheim Alter von 6 18Jahren. Der Schwerpunktbei der tAglIehenArbeit der Einrichtungliegt
jedoch bei den 12 16jährigen aus Liblar. Die Einrichtungistjedoch rur alle Kinderund Jugendlichen
-
-
aus Erftstadtzugänglich.
IV. Räumlichkeiten:
Entsprechend der in 11.beschrtebenen Aufgabenfelder und orientiertan der zur Verfügungstehenden
Gesamtfläche von 450 qm ist folgende Aufteilung der Nutzflächenotwendig und Sinnvoll:
Spiel- und Veranstaltungshalle ca. 200 qm
Jugendcafe mit KOche ca. 70 qm (voreISt keine Außenbewirtschaftußg)
Büro inklusive Beratungsraum ca. 20 qm
Ausreichend großer lagerraumlPlatz für Transportwagen für die BOhne
2 Bandprobenräume
2 Räume für Gruppenarbeit
1 Raum in BOhnennähe zum Umkleiden/Schminken etc. für Akteure
V.
Raumausstattung:
Grundsätzlich gilt für die architektonische Gestaltung sowie die Inneneinrichtung, dass
Gender-Aspekte insofern zur Geltung kommen, dass den BedQrfnissen von Mädchen und
Jungen gleichennaßen entsprochen wird.
Es ist darauf zu achten, dass das Haus behindertengerecht gebaut und eingerichtet wird.
Es wird auf dauerhaft eingezeichnete Spielfelder des Hallenbodens verzichtet, damit kein
Tumha1lencharakter entsteht.
Keine Ktetterwand
Die Licht- und Tontechnik muss nicht professionell sein. Wichtiger ist eine sehr gute Akustik.
Die BandObungsräume werden nicht mit Instrumenten und Verstärkern ausgestattet.
Die Bandmitglieder bringen ihr eigenes Equipment mit
-2 VI. Raumnutzung
Gruppenräume sollen genutzt werden für Bastel- und Werkangebote, Informations- und
Gruppengespräche, geschlechtsspezifische Angebote, Treffpunkte für einzelne Gruppen,
Kreativangebote etc.
Keine Hausaufgabenbetreuung
Kein Bewerbungstraining
Keine Großveranstaltungen, die zu Konflikten mit der Nachbarschaft führen können
Jugendcafe nur irn Innenbereich - keine BeschaUung nach draußen. Bei guter Annahme des
Cates soll erneut über eine Außenbewirtschaftung
nachgedacht werden.
Grundsätzlich kein Alkoholausschank im Cafe I nur bei Veranstaltungen.
Später erst sot! erneut über den AlkoholauSSChankdiskutiert werden.
Multifunktionshalle kann sowohl als überdachter Spielplatz als auch als
Veranstaltungshalle
tür Jugendveranstaltungen
jeglicher Art
- z.B.
für Vorführungen der Musikschule, Kinder- und Jugenddiscos genutzt werden.
Allerdings sollen derartige Veranstaltungen spätestens um 22 Uhr beendet sein.
Einrichtung eines kleinen Intemetcafes (Nutzung z.B. für LAN-Parties)
Außengelände 5011außerhalb der Öffnungszeiten nicht genutzt werden können.
In Zeiten, in denen Kinder- und Jugendliche in der Schule sind, sollen andere z.B.
Senioren die Halle nutzen können ev. auch gegen Entgelt.
VII.
Fremdvennietung
Eine Fremdvermietung der Räume soll vorerst nicht stattfinden. Eventuell 5011zu einem späteren
Zeitpunkt darüber diskutiert werden.
Für die SPD-Fraktion:
Für die FDP-Fraktion:
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Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
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