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Beschlussvorlage (2. Anlage zur Beschlussvorlage 370/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Helmut Ockenfels Helmut Ockenfels Karl-Amold-Str. 104 50374 Erftstadt Stadtverwaltung Erftstadt Ratsbüro u. Jugendamt - Rathaus50374 Erftstadt Jugendhilfeausschuss Mittwoch, 05.09.2006 hier: Jugendkulturhalle V 370/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übersende ich Ihnen den gemeinsamen Beschlussentwurf von SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN zu den konzeptionellen Kernpunkten der "Jugendkulturhalle" mit der Bitte, diesen in die Sitzung des JHA einzubringen. B0schlussentwurf der Stadtratsfraktionen Konzept "Jugendkulturhallell von SPD, FDP und GrOnen zum Beschlussentwurf: Das von der Verwaltung und dem .Runden Tisch" erarbeitete Konzeptionspapier wird mit Dank zur Kenntnis genommen. Folgende Eckpunkte zum Konzeptpapier werden beschlossen. I. Einleitung wie Verwaltung 11. HandIUngSf~'derund Schwerpunkte Die geplante .Jugendkutturtlalfe" ist eine Einrichtung der .offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie soff nach Möglichkeit in der Verantwortungeines freien Trägersgeführtwerden. Handlungsfelderund Schwerpunkteder Arbeit sind (die Reihenfolgeentsprichtder Gewichtung): interkulturelteJugendarbeit(Integration) Beratung und Einzelfallhilfe,Probfembewältigung Sportliche und freizeitbezogene Kinder- und Jugendarbeit (Regeneration) Geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit JugendkulturarbeitlJugendkulturveranstaltungen Bildung (schulisch, kulturelle, politische) ErzieherischerKinder- und Jugendschutz 11I. Zielgruppe: Die Zielgruppe, die mit den Angeboten der .Jugendkutturhalle" erreicht werden soU, sind Kinder und Jugendlicheim Alter von 6 18Jahren. Der Schwerpunktbei der tAglIehenArbeit der Einrichtungliegt jedoch bei den 12 16jährigen aus Liblar. Die Einrichtungistjedoch rur alle Kinderund Jugendlichen - - aus Erftstadtzugänglich. IV. Räumlichkeiten: Entsprechend der in 11.beschrtebenen Aufgabenfelder und orientiertan der zur Verfügungstehenden Gesamtfläche von 450 qm ist folgende Aufteilung der Nutzflächenotwendig und Sinnvoll: Spiel- und Veranstaltungshalle ca. 200 qm Jugendcafe mit KOche ca. 70 qm (voreISt keine Außenbewirtschaftußg) Büro inklusive Beratungsraum ca. 20 qm Ausreichend großer lagerraumlPlatz für Transportwagen für die BOhne 2 Bandprobenräume 2 Räume für Gruppenarbeit 1 Raum in BOhnennähe zum Umkleiden/Schminken etc. für Akteure V. Raumausstattung: Grundsätzlich gilt für die architektonische Gestaltung sowie die Inneneinrichtung, dass Gender-Aspekte insofern zur Geltung kommen, dass den BedQrfnissen von Mädchen und Jungen gleichennaßen entsprochen wird. Es ist darauf zu achten, dass das Haus behindertengerecht gebaut und eingerichtet wird. Es wird auf dauerhaft eingezeichnete Spielfelder des Hallenbodens verzichtet, damit kein Tumha1lencharakter entsteht. Keine Ktetterwand Die Licht- und Tontechnik muss nicht professionell sein. Wichtiger ist eine sehr gute Akustik. Die BandObungsräume werden nicht mit Instrumenten und Verstärkern ausgestattet. Die Bandmitglieder bringen ihr eigenes Equipment mit -2 VI. Raumnutzung Gruppenräume sollen genutzt werden für Bastel- und Werkangebote, Informations- und Gruppengespräche, geschlechtsspezifische Angebote, Treffpunkte für einzelne Gruppen, Kreativangebote etc. Keine Hausaufgabenbetreuung Kein Bewerbungstraining Keine Großveranstaltungen, die zu Konflikten mit der Nachbarschaft führen können Jugendcafe nur irn Innenbereich - keine BeschaUung nach draußen. Bei guter Annahme des Cates soll erneut über eine Außenbewirtschaftung nachgedacht werden. Grundsätzlich kein Alkoholausschank im Cafe I nur bei Veranstaltungen. Später erst sot! erneut über den AlkoholauSSChankdiskutiert werden. Multifunktionshalle kann sowohl als überdachter Spielplatz als auch als Veranstaltungshalle tür Jugendveranstaltungen jeglicher Art - z.B. für Vorführungen der Musikschule, Kinder- und Jugenddiscos genutzt werden. Allerdings sollen derartige Veranstaltungen spätestens um 22 Uhr beendet sein. Einrichtung eines kleinen Intemetcafes (Nutzung z.B. für LAN-Parties) Außengelände 5011außerhalb der Öffnungszeiten nicht genutzt werden können. In Zeiten, in denen Kinder- und Jugendliche in der Schule sind, sollen andere z.B. Senioren die Halle nutzen können ev. auch gegen Entgelt. VII. Fremdvennietung Eine Fremdvermietung der Räume soll vorerst nicht stattfinden. Eventuell 5011zu einem späteren Zeitpunkt darüber diskutiert werden. Für die SPD-Fraktion: Für die FDP-Fraktion: e~. ~ '2.4~ 'Gt.GLt. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ji ßV#,-