Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Autohofes am Gewerbegebiet E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Autohofes am Gewerbegebiet E.-Friesheim) Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Autohofes am Gewerbegebiet E.-Friesheim)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 48/2008 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 28.01.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin Bemerkungen 04.03.2008 11.03.2008 Antrag bzgl. Errichtung eines Autohofes am Gewerbegebiet E.-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.01.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung eines Autohofs in der beantragten Form bedingt planungsrechtlich eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ob die dafür erforderliche Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz durch die zuständige Bezirksplanungsbehörde Köln erteilt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Voraussichtlich wird jedoch bei der beantragten Größe und den städtebaulichen Auswirkungen - ein Änderungsverfahren des Regionalplans notwendig, da die Fläche außerhalb des Siedlungsbereichs liegt und somit nicht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung für den Ortsteil Friesheim entspricht. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die regionalplanerische Erforderlichkeit einer Darstellung von gewerblichen Bauflächen über den Rahmen der bisher im Flächennutzungsplan dargestellten und zur Zeit noch ausreichend vorhandenen Flächenreserven hinaus städtebaulich zu begründen sein. Aus Sicht der Verwaltung kann die Planung eines Autohofs nicht befürwortet werden. Eine weitere Ausdehnung des Gewerbegebietes Friesheim in die freie Landschaft ohne städtebaulichen Bezug zur Ortslage Friesheim hat erkennbar negative Auswirkungen auf das Landschaft- und Ortsbild. Sowohl eine Erschließung unmittelbar entlang des Friedhofs als auch die aufgezeigte Alternativerschließung - mit einer Länge von ca. 1,5 km - ist aus immissionstechnischer Sicht nicht unproblematisch; die Alternativerschließung zerschneidet zudem die freie Landschaft und unterbindet bisherige Freizeitwegeverbindungen über die Verlängerung Strunkpfad, Wildweg und Am Weilerweg. Unabhängig von der Frage, wie sich auf der Grundlage einer entsprechenden Standortuntersuchung (Marktanalyse) die Wirtschaftlichkeit des beantragten Projekts darstellt, wird darauf hingewiesen, das nicht zuletzt auch aufgrund des vorhandenen attraktiven Landschaftsraums und der Wohnqualität in der Stadt Erftstadt („weiche Standortfaktoren“) die Branche Logistik bzw. Autobahninfrastruktur bisher keine potenzielle Zielgruppe aktiver gewerblicher Ansiedlungspolitik ist. (Bösche) Anlage -2-