Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 48/2008
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 Datum: 28.01.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.03.2008
11.03.2008
Antrag bzgl. Errichtung eines Autohofes am Gewerbegebiet E.-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.01.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung eines Autohofs in der beantragten Form bedingt planungsrechtlich eine Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Ob die dafür erforderliche Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz durch die zuständige Bezirksplanungsbehörde
Köln erteilt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Voraussichtlich wird jedoch bei der beantragten Größe und den städtebaulichen Auswirkungen - ein Änderungsverfahren des
Regionalplans notwendig, da die Fläche außerhalb des Siedlungsbereichs liegt und somit nicht
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung für den Ortsteil Friesheim entspricht. In diesem
Zusammenhang wird insbesondere die regionalplanerische Erforderlichkeit einer Darstellung von
gewerblichen Bauflächen über den Rahmen der bisher im Flächennutzungsplan dargestellten und
zur Zeit noch ausreichend vorhandenen Flächenreserven hinaus städtebaulich zu begründen sein.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Planung eines Autohofs nicht befürwortet werden. Eine weitere
Ausdehnung des Gewerbegebietes Friesheim in die freie Landschaft ohne städtebaulichen Bezug
zur Ortslage Friesheim hat erkennbar negative Auswirkungen auf das Landschaft- und Ortsbild.
Sowohl eine Erschließung unmittelbar entlang des Friedhofs als auch die aufgezeigte
Alternativerschließung - mit einer Länge von ca. 1,5 km - ist aus immissionstechnischer Sicht nicht
unproblematisch; die Alternativerschließung zerschneidet zudem die freie Landschaft und
unterbindet bisherige Freizeitwegeverbindungen über die Verlängerung Strunkpfad, Wildweg und
Am Weilerweg.
Unabhängig von der Frage, wie sich auf der Grundlage einer entsprechenden
Standortuntersuchung (Marktanalyse) die Wirtschaftlichkeit des beantragten Projekts darstellt, wird
darauf hingewiesen, das nicht zuletzt auch aufgrund des vorhandenen attraktiven
Landschaftsraums und der Wohnqualität in der Stadt Erftstadt („weiche Standortfaktoren“) die
Branche Logistik bzw. Autobahninfrastruktur bisher keine potenzielle Zielgruppe aktiver
gewerblicher Ansiedlungspolitik ist.
(Bösche)
Anlage
-2-