Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 34/2008
Az.: 51 13-00
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 24.01.2008
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
20.02.2008
Finanz- und Personalausschuss
13.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Familienzentren in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind in Höhe von12.500 € in den Haushalt 2008 einzubringen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.01.2008
Beschlussentwurf:
Für die dritte Stufe des Verfahrens der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu
Familienzentren werden dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen, Soziales und
Integration die kath. Kindertageseinrichtung St. Pataleon Erftstadt-Ep und die städt.
Kindertagesstätte Erftstadt-Köttingen benannt.
Welche weiteren 3 Familienzentren für Erftstadt benannt werden, wird ab dem nächsten Jahr
entschieden.
Die Stadt Erftstadt stellt für jedes durch Landesmittel geförderte Familienzentrum in Erftstadt
beginnend ab dem 01.08.2008 zusätzliche städtische Mittel von Höhe von 6000,- € pro
Kindergartenjahr zur Verfügung.
Begründung:
Am 13.06.07 fand eine gemeinsame Leiterinnenbesprechung aller Erftstädter Kindertagesstätten
im Jugendamt statt. Es wurde einvernehmlich beschlossen, einen Arbeitskreis zu gründen, an dem
die Kindertagesstätten teilnehmen, die ein Interesse an der Umwandlung ihrer Kita in ein
Familienzentrum haben.
Die konstituierende Sitzung fand am 22.08.07 statt. Es nahmen Leitungen folgender Einrichtungen
teil:
Kath. Kitas St. Barbara, St.Alban Liblar, St. Lambertus Bliesheim, St.Kunibert Gymnich,
St. Kilian Lechenich, St. Pantaleon Erp, Evang. Friedenskirchengemeinde, Waldorf Elterninitiative
Liblar, Städt. Kitas Lechenich Nord, Köttingen, Liblar Theodor-Heuß-Str., Familienzentrum WillyBrandt-Str.
Zielsetzung dieses Arbeitskreises ist es, bis zum Sommer 08 unter Berücksichtigung
trägerspezifischer Besonderheiten die Kriterien für alle Erftstädter Familienzentren nach
einheitlichen Qualitätsstandards zu entwickeln und einvernehmlich fünf weitere Familienzentren
vorzuschlagen.
Die TeilnehmerInnen stimmen die Beschlüsse trägerintern ab.
Der AK Familienzentren Erftstadt traf sich bisher fünf mal.
Arbeitsaufträge wurden nach Schwerpunkten gewichtet wie zum Beispiel die Gestaltung der
Neugeborenenbesuche, Kooperationspartner, Personal/Budgetfrage.
Um wichtige Detailfragen klären zu können und die pädagogischen Inhalte abzustimmen, wurden
dezidierte Fachdiskussionen geführt und protokollarisch festgehalten.
So wurde unter anderem beschlossen:
Die Gestaltung der Neugeborenenbesuche und die Begrüßungsmappe werden für alle
Familienzentren einheitlich entwickelt.
„ Die Familie in Erftstadt willkommen zu heißen“ ist die wichtigste Zielsetzung der Besuche. Durch
gezielte Aufklärung und das Angebot früher Hilfen sollen die Eltern in ihrer
Erziehungsverantwortung gestärkt werden. Es ist im Hinblick auf den § 8a SGB VIII unabdingbar,
die Hausbesuche von fachlich qualifizierten Kinderschutzbeauftragten durchzuführen.
In Liblar werden diese Besuche seit Januar 07 vom Familienzentrum Willy-Brandt-Str.
durchgeführt. Die Familienzentren St. Kilian und St. Kunibert beginnen im Januar 08 in ihren
Einzugsgebieten.
Voraussetzung einer guten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern ist eine genaue Absprache
der Kompetenzen und die Analyse des Umfeldes. In Zusammenarbeit mit dem ASD und dem
Jugendamt und unter Berücksichtigung des Sozialraumbedarfes entscheidet jedes Familienzentrum mit dem jeweiligen Träger, was angeboten werden soll. Kooperationsverträge werden
geschlossen, um die Bedingungen zu fixieren und verbindlich planen zu können. Basierend auf der
bisherigen guten Zusammenarbeit greifen die Familienzentren gerne auf die offene Sprechstunde
der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Erftstadt-Lechenich zurück. Dieses
zusätzliche Angebot als Unterstützung für Eltern und ErzierInnen ist für zukünftig 8
Familienzentren jedoch ohne Aufstockung der Personalausstattung der Beratungsstelle nicht
möglich. Dazu ist eine Inanspruchnahme des für Familienzentren gewährten Landeszuschusses
erforderlich.
Jeder Tageseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als
„Familienzentrum NRW“ verfügt, gewährt das Land gem. § 21 (3) KiBiz einen Zuschuss von
12.000 € .
Um die Familienzentren zu qualifizieren wie auch die Hausbesuche personell zu ermöglichen,
beschließt der AK, dem Jugendhilfeausschuss den Vorschlag zu unterbreiten, jedes
mit Landesmitteln finanzierte Familienzentrum seitens der Stadt Erftstadt zusätzlich freiwillig mit
von 6.000 € pro Kindergartenjahr zu unterstützen. Für 2008 sind insofern noch Haushaltsmittel in
Höhe von 10.000,-- € ( 4 Raten 8-12/08) einzubringen.Diese Gelder sind wie die Landesmittel , als
Einzelmaßnahme für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums,
sowie für die Sicherstellung der für die Aufgabenstellung des Familienzentrums notwendigen
Angebote oder des Einkaufs von Leistungen Dritter vorgesehen. Die Mittel können in gleicher
Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum
(zusätzliches Personal; Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildung) oder
für Beratungsleistungen eingesetzt werden.
Sie sind nicht für Instandhaltungskosten etc. zu nutzen. Die Verwendung der Gelder obliegt dem
Träger.
Als weitere Einrichtungen, die im Jahr 2008 „ans Netz“ gehen , werden einvernehmlich die städt.
Kita Köttingen - für den Bereich der Stadtteile Blessem/Bliesheim/ Kierdorf/
Köttingen - und die kath. Kita Erp – für den Bereich der Stadtteile Borr/ Niederberg/ Friesheim/ Erp
vorgeschlagen.
Von der Erper Kirchengemeinde wird in nächster Zeit ein Konzept für ein Familienzentrum
erarbeitet.
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Als Verbund haben die kath. Kindertagesstätten St. Alban, St. Barbara Liblar und St. Lambertus
Bliesheim in den Folgejahren Interesse für ein Familienzentrum bekundet. Der AK wird seine
Arbeit fortsetzen, die Familienzentren vernetzen und weitere Vorschläge für Erftstadt erarbeiten.
Die Empfehlungen wurden einvernehmlich getroffen und sind mit den jeweiligen Trägern
abgestimmt.
Zur Zeit gibt es noch keine Vorgaben des Landes, wie das Zertifizierungsverfahren der Kath.
Familienzentren St. Kilian Lechenich und St. Kunibert Gymnich erfolgen kann. Ein
Gütesiegelverfahren 2008 für Familienzentren in der Erprobungsphase ist noch nicht
bekanntgegeben. Das Kinderbildungsgesetz regelt die Finanzierung der „Gütesiegel“anerkannten
Familienzentren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber noch nicht klar, ob die Landesförderung eine
Kontigentierung vorsieht.
Die Meldung der beiden Kindertageseinrichtungen Erp und Köttingen, erfolgt vorsorglich ebenfalls
zum Stichtag 15.03.2008 an das Land. Das weitere Vefahren ist abzuwarten..
(Bösche)
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