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Beschlussvorlage (Familienzentren in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 34/2008 Az.: 51 13-00 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 24.01.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 20.02.2008 Finanz- und Personalausschuss 13.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Familienzentren in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind in Höhe von12.500 € in den Haushalt 2008 einzubringen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.01.2008 Beschlussentwurf: Für die dritte Stufe des Verfahrens der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren werden dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen, Soziales und Integration die kath. Kindertageseinrichtung St. Pataleon Erftstadt-Ep und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Köttingen benannt. Welche weiteren 3 Familienzentren für Erftstadt benannt werden, wird ab dem nächsten Jahr entschieden. Die Stadt Erftstadt stellt für jedes durch Landesmittel geförderte Familienzentrum in Erftstadt beginnend ab dem 01.08.2008 zusätzliche städtische Mittel von Höhe von 6000,- € pro Kindergartenjahr zur Verfügung. Begründung: Am 13.06.07 fand eine gemeinsame Leiterinnenbesprechung aller Erftstädter Kindertagesstätten im Jugendamt statt. Es wurde einvernehmlich beschlossen, einen Arbeitskreis zu gründen, an dem die Kindertagesstätten teilnehmen, die ein Interesse an der Umwandlung ihrer Kita in ein Familienzentrum haben. Die konstituierende Sitzung fand am 22.08.07 statt. Es nahmen Leitungen folgender Einrichtungen teil: Kath. Kitas St. Barbara, St.Alban Liblar, St. Lambertus Bliesheim, St.Kunibert Gymnich, St. Kilian Lechenich, St. Pantaleon Erp, Evang. Friedenskirchengemeinde, Waldorf Elterninitiative Liblar, Städt. Kitas Lechenich Nord, Köttingen, Liblar Theodor-Heuß-Str., Familienzentrum WillyBrandt-Str. Zielsetzung dieses Arbeitskreises ist es, bis zum Sommer 08 unter Berücksichtigung trägerspezifischer Besonderheiten die Kriterien für alle Erftstädter Familienzentren nach einheitlichen Qualitätsstandards zu entwickeln und einvernehmlich fünf weitere Familienzentren vorzuschlagen. Die TeilnehmerInnen stimmen die Beschlüsse trägerintern ab. Der AK Familienzentren Erftstadt traf sich bisher fünf mal. Arbeitsaufträge wurden nach Schwerpunkten gewichtet wie zum Beispiel die Gestaltung der Neugeborenenbesuche, Kooperationspartner, Personal/Budgetfrage. Um wichtige Detailfragen klären zu können und die pädagogischen Inhalte abzustimmen, wurden dezidierte Fachdiskussionen geführt und protokollarisch festgehalten. So wurde unter anderem beschlossen: Die Gestaltung der Neugeborenenbesuche und die Begrüßungsmappe werden für alle Familienzentren einheitlich entwickelt. „ Die Familie in Erftstadt willkommen zu heißen“ ist die wichtigste Zielsetzung der Besuche. Durch gezielte Aufklärung und das Angebot früher Hilfen sollen die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. Es ist im Hinblick auf den § 8a SGB VIII unabdingbar, die Hausbesuche von fachlich qualifizierten Kinderschutzbeauftragten durchzuführen. In Liblar werden diese Besuche seit Januar 07 vom Familienzentrum Willy-Brandt-Str. durchgeführt. Die Familienzentren St. Kilian und St. Kunibert beginnen im Januar 08 in ihren Einzugsgebieten. Voraussetzung einer guten Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern ist eine genaue Absprache der Kompetenzen und die Analyse des Umfeldes. In Zusammenarbeit mit dem ASD und dem Jugendamt und unter Berücksichtigung des Sozialraumbedarfes entscheidet jedes Familienzentrum mit dem jeweiligen Träger, was angeboten werden soll. Kooperationsverträge werden geschlossen, um die Bedingungen zu fixieren und verbindlich planen zu können. Basierend auf der bisherigen guten Zusammenarbeit greifen die Familienzentren gerne auf die offene Sprechstunde der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Erftstadt-Lechenich zurück. Dieses zusätzliche Angebot als Unterstützung für Eltern und ErzierInnen ist für zukünftig 8 Familienzentren jedoch ohne Aufstockung der Personalausstattung der Beratungsstelle nicht möglich. Dazu ist eine Inanspruchnahme des für Familienzentren gewährten Landeszuschusses erforderlich. Jeder Tageseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als „Familienzentrum NRW“ verfügt, gewährt das Land gem. § 21 (3) KiBiz einen Zuschuss von 12.000 € . Um die Familienzentren zu qualifizieren wie auch die Hausbesuche personell zu ermöglichen, beschließt der AK, dem Jugendhilfeausschuss den Vorschlag zu unterbreiten, jedes mit Landesmitteln finanzierte Familienzentrum seitens der Stadt Erftstadt zusätzlich freiwillig mit von 6.000 € pro Kindergartenjahr zu unterstützen. Für 2008 sind insofern noch Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,-- € ( 4 Raten 8-12/08) einzubringen.Diese Gelder sind wie die Landesmittel , als Einzelmaßnahme für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums, sowie für die Sicherstellung der für die Aufgabenstellung des Familienzentrums notwendigen Angebote oder des Einkaufs von Leistungen Dritter vorgesehen. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal; Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildung) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden. Sie sind nicht für Instandhaltungskosten etc. zu nutzen. Die Verwendung der Gelder obliegt dem Träger. Als weitere Einrichtungen, die im Jahr 2008 „ans Netz“ gehen , werden einvernehmlich die städt. Kita Köttingen - für den Bereich der Stadtteile Blessem/Bliesheim/ Kierdorf/ Köttingen - und die kath. Kita Erp – für den Bereich der Stadtteile Borr/ Niederberg/ Friesheim/ Erp vorgeschlagen. Von der Erper Kirchengemeinde wird in nächster Zeit ein Konzept für ein Familienzentrum erarbeitet. -2- Als Verbund haben die kath. Kindertagesstätten St. Alban, St. Barbara Liblar und St. Lambertus Bliesheim in den Folgejahren Interesse für ein Familienzentrum bekundet. Der AK wird seine Arbeit fortsetzen, die Familienzentren vernetzen und weitere Vorschläge für Erftstadt erarbeiten. Die Empfehlungen wurden einvernehmlich getroffen und sind mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Zur Zeit gibt es noch keine Vorgaben des Landes, wie das Zertifizierungsverfahren der Kath. Familienzentren St. Kilian Lechenich und St. Kunibert Gymnich erfolgen kann. Ein Gütesiegelverfahren 2008 für Familienzentren in der Erprobungsphase ist noch nicht bekanntgegeben. Das Kinderbildungsgesetz regelt die Finanzierung der „Gütesiegel“anerkannten Familienzentren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber noch nicht klar, ob die Landesförderung eine Kontigentierung vorsieht. Die Meldung der beiden Kindertageseinrichtungen Erp und Köttingen, erfolgt vorsorglich ebenfalls zum Stichtag 15.03.2008 an das Land. Das weitere Vefahren ist abzuwarten.. (Bösche) -3-