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Beschlussvorlage (Finanzierung der Sommerferienbetreuung für Kinder der Offenen Ganztagsschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Finanzierung der Sommerferienbetreuung für Kinder der Offenen Ganztagsschulen) Beschlussvorlage (Finanzierung der Sommerferienbetreuung für Kinder der Offenen Ganztagsschulen) Beschlussvorlage (Finanzierung der Sommerferienbetreuung für Kinder der Offenen Ganztagsschulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 26/2008 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40, 51 Datum: 21.01.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 20.02.2008 Schulausschuss 26.02.2008 Finanz- und Personalausschuss 12.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Finanzierung der Sommerferienbetreuung für Kinder der Offenen Ganztagsschulen Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen i. H. v. 14.000,00 € bereit gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.01.2008 Beschlussentwurf: Den Kindern der Erftstädter „Offenen Ganztagsschulen“ wird die beitragsfreie Teilnahme an einer bis zu dreiwöchigen Sommerferienbetreuung ermöglicht. Für diese Maßnahme wird ein Budget in Höhe von insg. 14.000,-- Euro als Kostenerstattung an die jeweiligen Ferienspielbetreiber zur Verfügung gestellt. Begründung: Aus aktuellem Anlass wurde die bisherige Praxis der kostenpflichtigen Teilnahme von Kindern der „Offenen Ganztagsschulen“ an den Sommerferienspielen vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen kritisiert, da eine gesonderte Beitragserhebung neben den Elternbeiträgen für den „Offenen Ganztag“ unzulässig sei. Seit Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ werden die Modalitäten dieses schulischen Angebots in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der jeweiligen Schule, dem entsprechenden Trägerverein und der Stadt geregelt. Danach stellen die Trägervereine in Abstimmung mit den Schulen ein bedarfsgerechtes Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebot sicher, welches außer an allen Unterrichtstagen und unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) auch in den Oster- und Herbstferien gewährleistet ist. Zur Umsetzung dieser Maßnahme erhalten die jeweiligen Trägervereine eine durch Elternbeiträge und Landesmittel finanzierte verlässliche Pauschale pro Grundschulkind und Schuljahr in Höhe von 1.470,-- Euro bzw. pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Höhe von 2.310,-- Euro. Die Erbringung einer Sommerferienbetreuung durch die schulischen Trägervereine ist nicht Gegenstand der bisher im Rahmen des Budgets vereinbarten Kooperation und nicht im oben beschriebenen Leistungsumfang enthalten. Der Erlass „Offene Ganztagsschule“ sieht vor, dass der Schulträger in den Ferien in Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bei Bedarf ein ggf. auch schulübergreifendes Ferienprogramm ermöglichen soll. Auf die Beitragsfrage wird in diesem Zusammenhang nicht eingegangen. Daher wurden neben der in den hiesigen Kooperationsverträgen geregelten Betreuung in den Oster- und Herbstferien entsprechende Betreuungsbedarfe in den Sommerferien organisatorisch durch eine bevorzugte Teilnahme der Kinder des „Offenen Ganztags“ an den von der Stadt bezuschussten Ferienspielen berücksichtigt. Die traditionell bewährten Anbieter dieser Ferienspiele – z.B. Caritas Verband Erftkreis e.V., Stadtverband der Arbeiterwohlfahrt, Jugendkulturverein Szene 1993 e.V. sowie das Kinder-, Jugend- und Bürgerzentrum Köttingen – bieten eine Sommerferienbetreuung gegen Zahlung eines einkommensabhängigen, sozial gestaffelten Kostenbeitrags für die Dauer von bis zu drei Wochen an, der zusätzlich zum Elternbeitrag für die „Offene Ganztagsschule“ erhoben wird. Nachdem eine Erftstädter Mutter ein grundsätzlich kostenfreies Ferienangebot im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ beim Ministerium für Schule und Weiterbildung eingefordert hatte, wurde die Zulässigkeit der gesonderten Beitragserhebung als nicht erlasskonformes Vorgehen durch das Ministerium schriftlich festgestellt. Da die Erftstädter Anwendungspraxis auch in anderen Kommunen durchaus üblich ist, regte die Verwaltung anlässlich eines Gesprächs mit dem zuständigen Vertreter des Schulamtes des Rhein-Erft-Kreises an, im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Ferienbetreuung alle Kommunen im Regierungsbezirk Köln über diese Auslegung des Erlasses zu informieren. Um die zukünftigen Modalitäten einer so definierten Ferienbetreuung für „Offene Ganztagsschulen“ zu erörtern, wurde die Problematik zunächst mit den Schulleitungen und Trägervereinen der Erftstädter „Offenen Ganztagsschulen“ diskutiert. Diese Verantwortlichen sprachen sich übereinstimmend für ein Angebot im Rahmen der bewährten Ferienspielstrukturen aus. Ein auf langjähriger Erfahrung aufbauendes umfangreiches Programm ermöglicht den Schülerinnen und Schülern des „Offenen Ganztags“ zudem durch eine gemeinsame Betreuung mit anderen Kindern auch schulübergreifende Kontakte zu knüpfen. Eine Fortsetzung dieses traditionellen Angebots ist zusätzlich unter dem jugendpolitischen Aspekt der Förderung des sozialen Engagements der Jugend zu betrachten, da sich die Betreuungskräfte überwiegend aus der Altersgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen rekrutieren. Die Ferienspiele werden jährlich von ca. 70 jungen Erftstädterinnen und Erftstädtern durchgeführt, die sich mit großem Engagement für die Kinder einsetzen und mit diesen Sozialerfahrungen den Einstieg ins Ehrenamt finden. Ein konkurrierendes Sommerferienangebot durch die schulischen Träger wurde nicht präferiert und könnte mit den vorhandenen Ressourcen auch nicht vorgehalten werden. Die Alternative eines schulbezogenen Parallelangebots birgt darüber hinaus die Gefahr, die bisherigen Ferienspiele wegen mangelnder Nachfrage einstellen zu müssen. Außerdem ermöglicht ein losgelöst vom gewohnten Schulumfeld stattfindendes Freizeitangebot auch aus pädagogischer Sicht mehr Spielraum, um den Feriencharakter räumlich bewusst hervorzuheben. Sollte jedoch das grundsätzlich fakultative Angebot der traditionellen Ferienspielanbieter nicht bedarfsgerecht für die Kinder der „Offenen Ganztagsschulen“ zustande kommen, muss die Sommerferienbetreuung durch eine entsprechende Anpassung in den Kooperationsvereinbarungen garantiert sein. Zur Umsetzung dieser Leistung müssen die jeweiligen Betreiber der Sommerferienangebote eine teilnehmerabhängige Kostenerstattung erhalten. Als Kalkulationsgrößen für ein bereitzustellendes Kostenerstattungsbudget in Höhe von 14.000,-- Euro dienen der durchschnittliche Beitragssatz für die Sommerferienspiele von ca. 40,--2- Euro pro Woche und Kind sowie die geplante Teilnehmerzahl von ca. 150 Kindern für zwei Ferienwochen und ca. 50 Kindern für drei Wochen. Die Ermittlung des Betreuungsbedarfs in den Sommerferien basiert auf Erfahrungswerten anderer Kommunen, die von ca. einem Drittel der Kinder des „Offenen Ganztags“ ausgehen, wobei in der dritten Ferienwoche eine verminderte Nachfrage angenommen wird. Die Schulleitungen und schulischen Trägervereine sprachen sich im Interesse einer qualitativen Steigerung des Ganztagsangebots einschließlich der Ferienbetreuung für die Ausschöpfung des gesetzlich zulässigen Beitragsrahmens bis zur Höchstgrenze von 150,-- Euro ab dem kommenden Schuljahr aus. Die dadurch erzielten Einnahmezuwächse könnten nach Berücksichtigung der Kostenerstattung für die Sommerferienbetreuung als Finanzierung einer erhöhten Trägerpauschale verwendet werden, um die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Erftstädter „Offenen Ganztagsschulen“ weiter ausbauen zu können. In Vertretung (Erner) -3-