Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 26/2008
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40, 51 Datum: 21.01.2008
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
20.02.2008
Schulausschuss
26.02.2008
Finanz- und Personalausschuss
12.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Finanzierung der Sommerferienbetreuung für Kinder der Offenen Ganztagsschulen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen i. H. v. 14.000,00 € bereit gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.01.2008
Beschlussentwurf:
Den Kindern der Erftstädter „Offenen Ganztagsschulen“ wird die beitragsfreie Teilnahme an einer
bis zu dreiwöchigen Sommerferienbetreuung ermöglicht. Für diese Maßnahme wird ein Budget in
Höhe von insg. 14.000,-- Euro als Kostenerstattung an die jeweiligen Ferienspielbetreiber zur
Verfügung gestellt.
Begründung:
Aus aktuellem Anlass wurde die bisherige Praxis der kostenpflichtigen Teilnahme von Kindern der
„Offenen Ganztagsschulen“ an den Sommerferienspielen vom Ministerium für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen kritisiert, da eine gesonderte Beitragserhebung
neben den Elternbeiträgen für den „Offenen Ganztag“ unzulässig sei.
Seit Einführung der „Offenen Ganztagsschule“ werden die Modalitäten dieses schulischen
Angebots in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der jeweiligen Schule, dem
entsprechenden Trägerverein und der Stadt geregelt. Danach stellen die Trägervereine in
Abstimmung mit den Schulen ein bedarfsgerechtes Betreuungs-, Bildungs- und
Erziehungsangebot sicher, welches außer an allen Unterrichtstagen und unterrichtsfreien Tagen
(außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) auch in den Oster- und Herbstferien
gewährleistet ist. Zur Umsetzung dieser Maßnahme erhalten die jeweiligen Trägervereine eine
durch Elternbeiträge und Landesmittel finanzierte verlässliche Pauschale pro Grundschulkind und
Schuljahr in Höhe von 1.470,-- Euro bzw. pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
Höhe von 2.310,-- Euro.
Die Erbringung einer Sommerferienbetreuung durch die schulischen Trägervereine ist nicht
Gegenstand der bisher im Rahmen des Budgets vereinbarten Kooperation und nicht im oben
beschriebenen Leistungsumfang enthalten.
Der Erlass „Offene Ganztagsschule“ sieht vor, dass der Schulträger in den Ferien in
Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bei Bedarf ein ggf. auch
schulübergreifendes Ferienprogramm ermöglichen soll. Auf die Beitragsfrage wird in diesem
Zusammenhang nicht eingegangen. Daher wurden neben der in den hiesigen
Kooperationsverträgen geregelten Betreuung in den Oster- und Herbstferien entsprechende
Betreuungsbedarfe in den Sommerferien organisatorisch durch eine bevorzugte Teilnahme der
Kinder des „Offenen Ganztags“ an den von der Stadt bezuschussten Ferienspielen berücksichtigt.
Die traditionell bewährten Anbieter dieser Ferienspiele – z.B. Caritas Verband Erftkreis e.V.,
Stadtverband der Arbeiterwohlfahrt, Jugendkulturverein Szene 1993 e.V. sowie das Kinder-,
Jugend- und Bürgerzentrum Köttingen – bieten eine Sommerferienbetreuung gegen Zahlung eines
einkommensabhängigen, sozial gestaffelten Kostenbeitrags für die Dauer von bis zu drei Wochen
an, der zusätzlich zum Elternbeitrag für die „Offene Ganztagsschule“ erhoben wird.
Nachdem eine Erftstädter Mutter ein grundsätzlich kostenfreies Ferienangebot im Rahmen der
„Offenen Ganztagsschule“ beim Ministerium für Schule und Weiterbildung eingefordert hatte,
wurde die Zulässigkeit der gesonderten Beitragserhebung als nicht erlasskonformes Vorgehen
durch das Ministerium schriftlich festgestellt. Da die Erftstädter Anwendungspraxis auch in
anderen Kommunen durchaus üblich ist, regte die Verwaltung anlässlich eines Gesprächs mit dem
zuständigen Vertreter des Schulamtes des Rhein-Erft-Kreises an, im Interesse einer einheitlichen
Handhabung der Ferienbetreuung alle Kommunen im Regierungsbezirk Köln über diese
Auslegung des Erlasses zu informieren.
Um die zukünftigen Modalitäten einer so definierten Ferienbetreuung für „Offene
Ganztagsschulen“ zu erörtern, wurde die Problematik zunächst mit den Schulleitungen und
Trägervereinen der Erftstädter „Offenen Ganztagsschulen“ diskutiert. Diese Verantwortlichen
sprachen sich übereinstimmend für ein Angebot im Rahmen der bewährten Ferienspielstrukturen
aus. Ein auf langjähriger Erfahrung aufbauendes umfangreiches Programm ermöglicht den
Schülerinnen und Schülern des „Offenen Ganztags“ zudem durch eine gemeinsame Betreuung mit
anderen Kindern auch schulübergreifende Kontakte zu knüpfen. Eine Fortsetzung dieses
traditionellen Angebots ist zusätzlich unter dem jugendpolitischen Aspekt der Förderung des
sozialen Engagements der Jugend zu betrachten, da sich die Betreuungskräfte überwiegend aus
der Altersgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen rekrutieren. Die Ferienspiele werden
jährlich von ca. 70 jungen Erftstädterinnen und Erftstädtern durchgeführt, die sich mit großem
Engagement für die Kinder einsetzen und mit diesen Sozialerfahrungen den Einstieg ins Ehrenamt
finden.
Ein konkurrierendes Sommerferienangebot durch die schulischen Träger wurde nicht präferiert
und könnte mit den vorhandenen Ressourcen auch nicht vorgehalten werden. Die Alternative
eines schulbezogenen Parallelangebots birgt darüber hinaus die Gefahr, die bisherigen
Ferienspiele wegen mangelnder Nachfrage einstellen zu müssen. Außerdem ermöglicht ein
losgelöst vom gewohnten Schulumfeld stattfindendes Freizeitangebot auch aus pädagogischer
Sicht mehr Spielraum, um den Feriencharakter räumlich bewusst hervorzuheben.
Sollte jedoch das grundsätzlich fakultative Angebot der traditionellen Ferienspielanbieter nicht
bedarfsgerecht für die Kinder der „Offenen Ganztagsschulen“ zustande kommen, muss die
Sommerferienbetreuung
durch
eine
entsprechende
Anpassung
in
den
Kooperationsvereinbarungen garantiert sein. Zur Umsetzung dieser Leistung müssen die
jeweiligen Betreiber der Sommerferienangebote eine teilnehmerabhängige Kostenerstattung
erhalten. Als Kalkulationsgrößen für ein bereitzustellendes Kostenerstattungsbudget in Höhe von
14.000,-- Euro dienen der durchschnittliche Beitragssatz für die Sommerferienspiele von ca. 40,--2-
Euro pro Woche und Kind sowie die geplante Teilnehmerzahl von ca. 150 Kindern für zwei
Ferienwochen und ca. 50 Kindern für drei Wochen. Die Ermittlung des Betreuungsbedarfs in den
Sommerferien basiert auf Erfahrungswerten anderer Kommunen, die von ca. einem Drittel der
Kinder des „Offenen Ganztags“ ausgehen, wobei in der dritten Ferienwoche eine verminderte
Nachfrage angenommen wird.
Die Schulleitungen und schulischen Trägervereine sprachen sich im Interesse einer qualitativen
Steigerung des Ganztagsangebots einschließlich der Ferienbetreuung für die Ausschöpfung des
gesetzlich zulässigen Beitragsrahmens bis zur Höchstgrenze von 150,-- Euro ab dem kommenden
Schuljahr aus. Die dadurch erzielten Einnahmezuwächse könnten nach Berücksichtigung der
Kostenerstattung für die Sommerferienbetreuung als Finanzierung einer erhöhten
Trägerpauschale verwendet werden, um die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Erftstädter
„Offenen Ganztagsschulen“ weiter ausbauen zu können.
In Vertretung
(Erner)
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