Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 366/2006
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 27.04.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
31.05.2006
Rat
20.06.2006
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
28.11.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Auftrag zur Durchführung einer abschließenden archäologischen
Bodenuntersuchung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 119, II. Bauabschnitt
Finanzielle Auswirkungen:
Im Wirtschaftsplan 2006 stehen Mittel in Höhe von 200.000,00 € zur Verfügung. Da ein Teil der Arbeiten in das
Jahr 2007 fällt, sollte der Restbetrag in Höhe von 115.357,31 € im Wirtschaftsplan 2007 bereitgestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.04.2006
Beschlussentwurf:
Der Landschaftsverband Rheinland, -Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Str.
133 in Bonn erhält den Auftrag zur Durchführung einer abschließenden archäologischen
Untersuchung auf einer Fläche von ca. 11.400 qm (im beigefügten Plan entsprechend markiert) im
Bereich des zweiten Bauabschnittes im Bebauungsplan Nr. 119, Erftstadt-Gymnich.
Die Untersuchungen erfolgen zu einem Festpreis in Höhe von 315.357,31 €.
In dem Festpreis enthalten sind neben dem Öffnen einer Fläche von bis zu 11.400 qm die
Erstellung von Dokumentationen, Abziehen, Abfahren, Verfüllen und erneute Einebnung des
Abraums, Befundbezogene Gesamt- und Detailuntersuchungen, Pflege und Archivierung der
Funde, Zusammenstellung der Dokumentation nach dem Stellenkartensystem, Anfertigung eines
technischen und wissenschaftlichen Abschlussberichtes, naturwissenschaftliche Untersuchungen
durch Fachinstitute, Erarbeitung einer kleinen Ausstellung, Veranstaltungen für die Öffentlichkeit,
gegebenenfalls Presseveranstaltung und Durchführung eines Vortrages für die Öffentlichkeit nach
endgültigem Abschluss der Ausgrabungstätigkeit enthalten.
Sollten im Rahmen der Untersuchungen Steinsarkophage gefunden werden, sind die Kosten
deren Bergung und Bewachung nicht enthalten.
Begründung:
Für den zweiten Teilbereich des BP 119 muss die abschließende archäologische Untersuchung
vor der weiteren Ersterschließung noch durchgeführt werden. Die Erfahrungen aus dem ersten
Teilabschnitt haben gezeigt, dass eine Möglichkeit gesucht werden muss den Kostenrahmen im
Vorfeld festzulegen und einzuschränken. Für eine Ausschreibung ist der Leistungsumfang nur
schwer zu definieren, da sich dieser erst nach Freilegung der ersten Schichten ergibt. Aufgrund
der bisherigen Voruntersuchungen ist klar, dass eine hohe Funddichte vorhanden ist.
Bei der abschließenden archäologischen Untersuchung wird im ersten Arbeitsschritt der
Oberboden mit einem Bagger entfernt. Danach erfolgt die Säuberung des Planums mittels
Abzieher und Schaufel. Eventuelle Befunde werden mit Hilfe von Zeichnungen, Fotografien und
tachymetrischen Einmessungen dokumentiert. Falls die Befunddichte es vorgibt, erfolgt als
nächster Arbeitsschritt ein Schneiden von Befunden mit Spaten und von kellengeputzten Profilen.
Diese Untersuchungen werden bei Bedarf bis zu einer Tiefe von drei Metern unter
Geländeoberfläche durchgeführt.
In der ersten Untersuchung wurde der ursprüngliche Angebotspreis um ca. 250 % überschritten,
da bei der Grabung, wegen der Dichte der Fundstücke, immer tiefer gründigere Untersuchungen
vorgenommen werden mussten. Diese Problematik ist bei der nun anstehenden Untersuchung
auch zu erwarten, da im zweiten Teilabschnitt nur nach Stellen gesucht wird, welche bei den
Voruntersuchungen eine hohe Funddichte aufgewiesen haben.
Der LVR hat sich bereit erklärt, der Stadt Erftstadt die Grabungen für einen Festpreis
durchzuführen. Der Grabungsaufwand beinhaltet die archäologische Untersuchung aller Befunde
inklusive so genannter Sonderbefunde und deren befundtypischer Bearbeitung (z.B. Gräber, Erd-,
Steinkeller, Hypokaustanlagen, Brunnen, Öfen, usw. bis auf eine Tiefe von drei Meter unter
Geländeoberkante). Mehrkosten können nur für die Bergung von Steinsarkophagen und ggf. für
deren Bewachung entstehen. Somit liegt ein kalkulierbarer Kostenrahmen vor. Sollten wider
Erwarten große Grabungsaktivitäten erforderlich sein, ist sicherlich der LVR ein zuverlässiger
Partner, da er über erfahrendes eigenes Personal verfügt um ein solches Arbeitsvolumen zu
bewältigen.
Durch den im Angebot angegebenen Zeitrahmen von 6 Monaten Untersuchungen vor Ort, ist mit
einer Freigabe des Geländes ( und somit auch dem weiteren Ausbau von Kanal und Straßen ) ab
Frühjahr 2007 zu rechnen. Für eine weitere Vermarktung des BP-Gebietes ist dieser Termin
passend, da voraussichtlich in 2006 alle vorhanden Grundstücke des ersten Teilbereiches
veräußert werden können. Eine Verlängerung des Untersuchungszeitraumes ist aus diesen
Gründen nicht wünschenswert.
Das Angebot des LVR beinhaltet auch eine öffentlich wirksame Präsentationsmöglichkeit für die
Bürger der Stadt Erftstadt ( Tag der offenen Grabung, Vorstellung der Ausgrabungsergebnisse in
der Öffentlichkeit ).
Abschließend kann gesagt werden im LVR einen verlässlichen Partner gefunden zu haben.
(Bösche)
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