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Beschlussvorlage (Einmündungsbereich BP 145 an die Frauenthaler Straße in E.- Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 16/2008 Az.: 6619-BP 145 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.01.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 29.01.2008 Bemerkungen Einmündungsbereich BP 145 an die Frauenthaler Straße in E.- Blessem Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.01.2008 Beschlussentwurf: Der Ausbau nach Variante 2 (Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel) wird beschlossen. Begründung: Variante 1 (Fußgängerüberweg mit Mittelinsel) Variante 1 bietet dem Fußgänger durch den Fußgängerüberweg mit Mittelinsel die höchste Sicherheit beim Überqueren der Frauenthaler Straße. Allerdings gelangt der Verkehr ungebremst nach Blessem. Die Variante lässt große Flächen in den Nebenanlagen zum Begrünen frei. Aus Gründen der Sichtbarkeit wird nur eine niedrige Bepflanzung zugelassen. Die Zu- und Ausfahrt der Hausnummer 5 kann sicher gewährleistet werden. Variante 2 (Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel) Die Variante 2 wird von der Verwaltung favorisiert. Durch die Verschwenkung der Frauenthaler Straße in Richtung Blessem wird der Verkehr beruhigt, der Fußgängerüberweg schützt den Fußgänger beim Überqueren der Straße. Beide Varianten haben die Vorteile der Abrechnungsfähigkeit und die Möglichkeit auf eine ansprechende Begrünung. Die vorhandenen Gehwege rechts und links der Frauenthaler Straße bleiben jeweils erhalten. Wie in Variante 1 ist die sichere Zu- und Ausfahrt zu Hausnummer 5 sichergestellt. Variante 3 (Mini-Kreisverkehr) Die Errichtung eines Mini-Kreisverkehrs bringt einige Probleme mit sich. Durch den Wegfall der Verschwenkung und durch die überfahrbare Mittelinsel wird der Verkehr aus Richtung Liblar kaum gebremst. Weiterhin ist zu befürchten, dass es durch die kurze Distanz zur Kreuzung mit Mittelinsel Frauenthaler Straße / In der Aue zu einem Unfallschwerpunkt kommt, da beide Kreuzungen verkehrstechnisch verschieden sind. Die Kreuzung Frauenthaler Straße / In der Aue müsste erneut umgebaut werden, die Mittelinsel könnte dadurch wegfallen. Kritisch ist auch die Zufahrt zu Hausnummer 5 aus Richtung Liblar bzw. die Ausfahrt in Richtung Blessem zu bewerten. Um ausreichende Platzverhältnisse auch für den landwirtschaftlichen Verkehr zu schaffen, muss die Mittelinsel des Kreisverkehrs überfahrbar ausgebaut werden. Dies und der gleichzeitige große Flächenbedarf des Kreisverkehrs geht zu Lasten der möglichen Grünflächen. Die Kosten für den Bau des Kreisverkehrs müssten allein von der Stadt Erftstadt getragen werden, da dieser nicht abrechnungsfähig ist. Von einem Ausbau als Kreisverkehr soll daher abgesehen werden. Für die Errichtung eines normalen Kreisverkehrs mit begrünbarer Mittelinsel stehen keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. (Bösche) -2-