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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Graf-Emundus-Straße (Bezug S8/0276))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Graf-Emundus-Straße (Bezug  S8/0276))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 731/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.12.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Graf-Emundus-Straße (Bezug S8/0276) Finanzielle Auswirkungen: Bei einer Anlage des Fußgängerüberweges werden für die notwendigen Bordsteinabsenkungen und eine zusätzliche Beleuchtung ca 4.000,00 Euro benötigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.10.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Graf-Edmundus-Straße in Höhe ChristianDahmen-Straße hatte ich schon im Herbst 2005 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger der Graf-Edmundus-Straße (L 162) und der Kreispolizeibehörde einen Ortstermin. Hierbei wurde diese Einrichtung nicht für erforderlich gehalten. Da der zuständige Bezirkspolizeibeamte jedoch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle befürwortete, hatte ich nochmals im Sommer diesen Jahres mit den zuständigen Behörden einen Ortstermin an gleicher Stelle. Erneut waren die Kreispolizeibehörde sowie der Baulastträger der Auffassung, dass aufgrund der zu erwartenden niedrigen Fußgängerfrequenz und der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbremse am Ortseingang kein gesondeter Fußgängerüberweg notwendig ist. Auch Schülerverkehr ist hier nicht vorhanden. Es wurde vereinbart, die Verkehrssituation zunächst weiter zu beobachten. Nach den geltenden Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) müssten in der Spitzenstunde mindestens 50 Fußgänger die Graf-Edmundus-Straße in Höhe der ChristianDahmen Straße überqueren. Da hier lt. Beobachtungen des Bezirkspolizisten die Kinder aus dem Neubaugebiet die Graf-Edmundus-Straße überqueren, um zu den Sportanlagen zu gelangen, werde ich zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs nachmittags in der Spitzenstunde 1-2 Fußgängerzählungen vornehmen. Falls die erforderliche Anzahl an Fußgängern erreicht werden sollte, beabsichtige ich den beantragten Fußgängerüberweg in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde dem Baulastträger anzuordnen. (Bösche)