Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 731/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
07.12.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der
Graf-Emundus-Straße (Bezug S8/0276)
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Anlage des Fußgängerüberweges werden für die notwendigen Bordsteinabsenkungen und eine
zusätzliche Beleuchtung ca 4.000,00 Euro benötigt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.10.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Graf-Edmundus-Straße in Höhe ChristianDahmen-Straße hatte ich schon im Herbst 2005 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Baulastträger der Graf-Edmundus-Straße (L 162) und der Kreispolizeibehörde einen Ortstermin.
Hierbei wurde diese Einrichtung nicht für erforderlich gehalten. Da der zuständige
Bezirkspolizeibeamte jedoch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle
befürwortete, hatte ich nochmals im Sommer diesen Jahres mit den zuständigen Behörden einen
Ortstermin an gleicher Stelle. Erneut waren die Kreispolizeibehörde sowie der Baulastträger der
Auffassung, dass aufgrund der zu erwartenden niedrigen Fußgängerfrequenz und der bereits
vorhandenen Geschwindigkeitsbremse am Ortseingang kein gesondeter Fußgängerüberweg
notwendig ist. Auch Schülerverkehr ist hier nicht vorhanden. Es wurde vereinbart, die
Verkehrssituation zunächst weiter zu beobachten.
Nach den geltenden Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) müssten
in der Spitzenstunde mindestens 50 Fußgänger die Graf-Edmundus-Straße in Höhe der ChristianDahmen Straße überqueren. Da hier lt. Beobachtungen des Bezirkspolizisten die Kinder aus dem
Neubaugebiet die Graf-Edmundus-Straße überqueren, um zu den Sportanlagen zu gelangen,
werde ich zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs nachmittags in der Spitzenstunde 1-2
Fußgängerzählungen vornehmen. Falls die erforderliche Anzahl an Fußgängern erreicht werden
sollte, beabsichtige ich den beantragten Fußgängerüberweg in Abstimmung mit der
Kreispolizeibehörde dem Baulastträger anzuordnen.
(Bösche)