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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Aufbau eines "Sozialen Frühwarnsystems")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Aufbau eines "Sozialen Frühwarnsystems") Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Aufbau eines "Sozialen Frühwarnsystems")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 59/2008 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 05.02.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 20.02.2008 Finanz- und Personalausschuss 13.03.2008 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Aufbau eines "Sozialen Frühwarnsystems" Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.02.2008 Beschlussentwurf: Für den Fall, dass geeignete interne Bewerbungen nicht zur Verfügung stehen, wird der Bürgermeister ermächtigt, eine/n Sozialarbeiter/in mit 19,25 Wochenstunden begrenzt bis zum 31.07.2009 für den Allgemeinen Sozialen Dienst einzustellen. Begründung: Aus familiären Gründen hat eine Sozialarbeiterin des Amtes für Jugend, Familie und Soziales, die in der Aussiedlerberatung eingesetzt ist, vom 01.02.2008 bis zum 31.07.2009 ihre Arbeitszeit auf 19,25 Std. reduziert. Nach Ansicht der Amtsleitung muss die Stelle über diesen begrenzten Zeitraum nicht neu besetzt werden. Die freiwerdenden Personalkosten sollen stattdessen für den Aufbau eines „Sozialen Frühwarnsystems“ im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verwandt werden. Geplant ist, dass der Abteilungsleiter „Soziale Dienste“, der mit einer halben Stelle weiterhin im Allgemeinen Sozialen Dienst eingesetzt ist, diese Aufgabe wahrnehmen soll. Er soll die Aufgaben genauestens definieren, Vernetzungsstrukturen mit Ärzten, Kliniken und Hebammen schaffen, die vorhandenen Vernetzungsstrukturen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen optimieren, Schwachstellen feststellen und analysieren und praktikable Lösungsvorschläge erarbeiten und an deren Umsetzung federführend mitwirken. Neben den jetzigen Aufgaben ist dies allerdings nicht möglich. Es bedarf einer Entlastung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Insofern muss für einen begrenzten Zeitraum bis zum 31.07.2009 eine erfahrene Fachkraft gefunden werden. Sollte eine interne Besetzung ergebnislos sein, muss eine externe Kraft eingestellt werden. Dazu ist ein Beschluss des zuständigen Ausschusses erforderlich. Die Konzeption des Erftstädter Frühwarnsystems geht vorerst von 5 Modulen aus: 1. Familienzentren für die Gruppe der 0 – 3-Jährigen 2. Kindertagesstätten für die Gruppe der 3 – 6-Jährigen 3. „FÖRSTA“ für die Gruppe der 6 – 10-Jährigen 4. „Mobile“ für die Gruppe der 10- 16-Jährigen und 5. das Projekt „Schulverweigerung“ für 11 – 17-jährigen Haupt- und Förderschüler. I.V. (Erner) -2-