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Beschlussvorlage (Freigestellte Leitung und Berufspraktikanten für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Freigestellte Leitung und Berufspraktikanten für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008) Beschlussvorlage (Freigestellte Leitung und Berufspraktikanten für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 46/2008 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 28.01.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 20.02.2008 Finanz- und Personalausschuss 12.03.2008 Betrifft: Bemerkungen Freigestellte Leitung und Berufspraktikanten für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.01.2008 Beschlussentwurf: Die Freistellung der Leitungen der städt. Kindertagesstätten und die Ausbildung von Berufspraktikanten wird ab dem 01.08.2008 bis auf weiteres im bisherigen Umfang beibehalten. Begründung: Zum 01.08.2008 tritt das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz - in Kraft. Es bringt erhebliche Veränderungen mit sich. Der künftige Personaleinsatz in Kitas finanziert sich nach Kindpauschalen, die die Buchung von Betreuungszeiten der Eltern zur Grundlage haben. Die Personalvereinbarungen, die einrichtungs- und gruppenspezifisch die Stundenkontingente der Fachkräfte zuordnen, liegen zur Zeit noch nicht vor. Bisher gibt es lediglich kalkulatorische Rechengrößen zur Ermittlung der Kindpauschale. In diesen Rechengrößen ist eine anteilmäßige Freistellung der Leitung wie auch der Berufspraktikanten enthalten. Der freigestellten Leitung einer Kindertagesstätte obliegt die Verantwortung für die Umsetzung der pädagogischen Konzeption gemäß der Ziele und des Auftrags der Einrichtung. In Abstimmung mit dem Träger initiiert und begleitet sie Veränderungsprozesse zum Zwecke der Qualitäsentwicklung und Qualitätssicherung. Ihr obliegt es, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII vor Ort wahrzunehmen, bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken und das Jugendamt zu informieren. Eine Verlässlichkeit in der Organisationsform der städt. Kinderbildungseinrichtungen steht für die Qualität des Trägers. Oberste Prämisse muss sein, Qualität im pädagogischen Angebot vorzuhalten und die pädagogischen Fachkräfte der Kitas nicht zu verunsichern. Deshalb sollte vorerst bei der Freistellung der Leitung keine Änderung vollzogen werden. Für die Ausbildung von Berufspraktikanten stehen im Stellenplan jährlich 12 Planstellen zur Verfügung. Die Berufspraktikanten werden während des Ausbildungsjahres vom Fachpersonal ausgebildet und zusätzlich eingesetzt. Die praktische Ausbildung von jungen ErzieherInnen ist notwendige Nachwuchsförderung für die städtischen Kitas. Für das neue Kindergartenjahr liegen zur Zeit 14 Bewerbungen vor. Damit die BewerberInnen ihre praktische Berufsausbildung beginnen können, sollten die Ausbildungsstellen wie geplant besetzt und unverzüglich Zusagen erteilt werden, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden kann, ob die Kindpauschale für die Finanzierung dieser Stellen auskömmlich ist. In Vertretung (Erner) -2-