Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 46/2008
Az.: 51 13-17/5
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 28.01.2008
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
20.02.2008
Finanz- und Personalausschuss
12.03.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Freigestellte Leitung und Berufspraktikanten für die städtischen
Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2008
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.01.2008
Beschlussentwurf:
Die Freistellung der Leitungen der städt. Kindertagesstätten und die Ausbildung von
Berufspraktikanten wird ab dem 01.08.2008 bis auf weiteres im bisherigen Umfang beibehalten.
Begründung:
Zum 01.08.2008 tritt das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz - in Kraft. Es bringt erhebliche
Veränderungen mit sich. Der künftige Personaleinsatz in Kitas finanziert sich nach
Kindpauschalen, die die Buchung von Betreuungszeiten der Eltern zur Grundlage haben.
Die Personalvereinbarungen, die einrichtungs- und gruppenspezifisch die Stundenkontingente der
Fachkräfte zuordnen, liegen zur Zeit noch nicht vor. Bisher gibt es lediglich kalkulatorische
Rechengrößen zur Ermittlung der Kindpauschale. In diesen Rechengrößen ist eine anteilmäßige
Freistellung der Leitung wie auch der Berufspraktikanten enthalten.
Der freigestellten Leitung einer Kindertagesstätte obliegt die Verantwortung für die Umsetzung der
pädagogischen Konzeption gemäß der Ziele und des Auftrags der Einrichtung. In Abstimmung mit
dem Träger initiiert und begleitet sie Veränderungsprozesse zum Zwecke der Qualitäsentwicklung
und Qualitätssicherung. Ihr obliegt es, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a
SGB VIII vor Ort wahrzunehmen, bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von
Hilfen hinzuwirken und das Jugendamt zu informieren.
Eine Verlässlichkeit in der Organisationsform der städt. Kinderbildungseinrichtungen steht für die
Qualität des Trägers. Oberste Prämisse muss sein, Qualität im pädagogischen Angebot
vorzuhalten und die pädagogischen Fachkräfte der Kitas nicht zu verunsichern. Deshalb sollte
vorerst bei der Freistellung der Leitung keine Änderung vollzogen werden.
Für die Ausbildung von Berufspraktikanten stehen im Stellenplan jährlich 12 Planstellen zur
Verfügung. Die Berufspraktikanten werden während des Ausbildungsjahres vom Fachpersonal
ausgebildet und zusätzlich eingesetzt. Die praktische Ausbildung von jungen ErzieherInnen ist
notwendige Nachwuchsförderung für die städtischen Kitas. Für das neue Kindergartenjahr liegen
zur Zeit 14 Bewerbungen vor. Damit die BewerberInnen ihre praktische Berufsausbildung
beginnen können, sollten die Ausbildungsstellen wie geplant besetzt und unverzüglich Zusagen
erteilt werden, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden kann, ob die
Kindpauschale für die Finanzierung dieser Stellen auskömmlich ist.
In Vertretung
(Erner)
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