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Beschlussvorlage (Straßenreinigung -Verlängerung des Vertrages der Fa. Poensgen-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
24.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Straßenreinigung -Verlängerung des Vertrages der Fa. Poensgen-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 377/2006 Az.: 70 10 -03 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.04.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 24.05.2006 Bemerkungen Straßenreinigung -Verlängerung des Vertrages der Fa. Poensgen- Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Straßenreinigung sind im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.04.2006 Beschlussentwurf: Der Vertrag „Straßenreinigung“ mit der Fa. Poensgen wird nicht zum 01.06.2006 gekündigt. Er verlängert sich somit um ein weiteres Jahr. Begründung: Die Fa. Poensgen ist für die Stadt Erftstadt im Bereich der Straßenreinigung seit 1979 tätig. Es wurde damals vereinbart, dass sich der Vertrag nach einer anfänglichen Laufzeit von 5 Jahren immer wieder um ein weiteres Jahr verlängert, falls er nicht von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Das ursprüngliche Vertragsverhältnis ist somit immer noch gültig, es könnte jedoch zum 01.06.2006 gekündigt werden. Die Fa. Poensgen erhält für die Maschinenreinigung 350 €/km Straße, zuzüglich Handreinigung etc.. Eine Recherche bei den umliegenden Kommunen hat ergeben (siehe beigefügte Anlage), dass die „Altverträge“ sich etwa auf einem gleichen Preisniveau wie in Erftstadt befinden, jedoch die „Neuverträge“ sich auf das 1,5- bis 2-fache Niveau einpendeln. Ich gehe somit davon aus, dass bei einer Neuausschreibung der Arbeitspreis nicht absinken wird, sondern im Gegenteil, eine kräftige Erhöhung der Kehrgebühren zu erwarten ist. Diese müsste ggf. an die Gebührenzahler weitergegeben werden. Ein analoger Sachverhalt hat z. B. bei der Stadt Düren unter anderem dazu geführt, dass hier die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung in Eigenregie von der Stadt (als Eigenbetrieb) übernommen wurden Als Anlage ist die Stellungnahme des RPA beigefügt. (Bösche)