Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 42/2008
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 28.01.2008
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
01.04.2008
Bemerkungen
Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 3
Neuwahl der Delegierten der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.01.2008
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt entsendet als Delegierte in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes,
Mitgliedergruppe 3 (kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden)
1. Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche
2. Stadtverordneten Klaus Wirtz
Herr StV Kurt Kukla wird der Wahlversammlung als weiterer Delegierter der Stadt Erftstadt für die
Wahl der vom Entsendeverfahren ausgenommenen restlichen Sitze der Delegiertenversammlung
vorgeschlagen.
Begründung:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30.04.2008. Bisher entsendet die Stadt Erftstadt die folgenden Delegierten:
1. Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche
2. Stadtverordneter Klaus Wirtz
3. Stadtverordneter Kurt Kukla
Für die Stadt Erftstadt ist die Beitragseinheit 2,9951 maßgebend für die Entsendung von
Delegierten. Damit ist die Stadt Erftstadt wie bisher berechtigt 2 Delegierte zu entsenden.
Für die verbleibende Beitragteileinheit von 0,9951 ist das Verfahren nach § 15 Abs. 4 Erftverbandsgesetz (Benennung von Wahlvorschlägen für die Wahlversammlung) maßgebend.
In einer besonderen Wahlversammlung wählen alle Mitglieder mit Beitragteileinheiten die
Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze sowie einen 1, und 2. Nachfolger für den Fall des
Ausscheidens eines Delegierten. Mit der Beitragsteileinheit 0,9951 ist die Stadt Erftstadt in der am
31.03.2008 stattfindenden Wahlversammlung vertreten.
Wie bei der letzten Wahlversammlung schlägt die Stadt Erftstadt Herrn StV Kurt Kukla zur Wahl
als Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze vor.
(Bösche)
-2-