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Antrag (Antrag bzgl. Aktualisierung und Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Aktualisierung und Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 74/2008 Az.:40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 12.02.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 27.05.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Aktualisierung und Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes Finanzielle Auswirkungen: Mittel werden aus dem Budget erwirtschaftet Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.02.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Der Schulentwicklungsplan der Stadt Erftstadt steht zur Fortschreibung an. Durch die sich seit den vergangenen Jahren grundlegend verändernde Bildungslandschaft wird es zunehmend problematischer die zukünftige Entwicklung im Schulbereich und ihre weitreichenden Auswirkungen abzuschätzen, da auf keine entsprechenden Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann. Wegen der nicht zu unterschätzenden Aussagekraft und Tragweite ist die professionelle und zügige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erforderlich. Diese Aufgabe liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Schulverwaltung. Bei der dort zunehmenden Vielfalt von neuen Aufgaben und Projekten ist jedoch davon auszugehen, dass eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen wird. In Anlehnung an die langjährige bewährte Praxis vieler Kommunen beabsichtige ich daher, erstmals die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an ein darauf spezialisiertes Planungsbüro zu vergeben. Entsprechende Firmen verfügen aufgrund ihrer personellen und technischen Ausstattung auch über die Möglichkeit, Herausforderungen, die sich insbesondere aus dem demographischen Wandel ergeben, planerisch darzustellen. Es wird sichergestellt, dass die im Antrag genannten und für Erftstadt spezifischen Belange bei einer externen Vergabe Berücksichtigung finden werden, da die Federführung und Verantwortung für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes selbstverständlich weiterhin beim Schulverwaltungsamt verbleibt. In Vertretung (Erner)