Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
18.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 376/2006
Az.: 61.21-20/144
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 28.04.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
18.05.2006
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 144, E. - Lechenich, Römerhofpark,
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
V 8 / 0377 Rat 16.03.2005
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.04.2006
Beschlussentwurf:
Der von der Verwaltung vorgestellte städtebauliche Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen und
die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
(BauGB) in Form einer 1-wöchigen Offenlage durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 16.03.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144, E.Lechenich, Römerhofpark, beschlossen. Ziel dieses Planes ist es u.a., die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan festgesetzten
Nutzungen Parkanlage und Sport,-Spiel- und Festwiese sowie des Regionale-Projektes
„Erlebnisraum Römerstrasse“ zu schaffen. Die zur Zeit in der Planung bzw. Realisierung
befindliche BMX-Bahn und Grillhütte ist ebenfalls Bestandteil der Planung. Darüber hinaus ist ein
Standort für die Neuanlage einer Bogensportanlage vorgesehen.
Am 17.12.2002 beschloss der Rat der Stadt Erftstadt die Teilnahme an der Regionale 2010 mit
dem Projekt „Erlebnisraum Römerstraße“. Nach mehreren Workshops in 2003/04 gliedert sich das
Projekt in 3 Themenbereiche:
1.
2.
3.
Historische Römerstraße
Römisches Landleben
Straßenbaugeschichte
Zur Realisierung bietet sich aufgrund der Lage an der historischen Römerstraße Köln-Trier und der
unmittelbaren Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz ein Teil des Römerhofparks (Fläche
zwischen B 265, A1/61 und K 44) an.
Die Durchführung zweier ExpertenWorkshops im November und Dezember letzten Jahres führten
zu dem Ergebnis, das römische Landleben am Beispiel einer Mansio darzustellen.
Der Begriff Mansio stammt vom lateinischen Verb manere (bleiben) ab und bedeutet übersetzt
Rast, Aufenthalt oder Aufenthaltsort. Eine Mansio beschreibt im Allgemeinen ein Rasthaus bzw.
eine Unterkunft und Nachtquartier, welches sich in regelmäßigen Abständen entlang wichtiger
Straßen, meist Fernstraßen, befunden hat.
In einem Arbeitgruppentreffen am 14. März 2006 unter Teilnahme u.a. des LVR (Rheinisches Amt
für Bodendenkmalpflege) sowie eines Facharchitekten wurden wichtige Rahmenbedingungen wie
die Lage der Gebäude, deren Konstruktion und Architektur besprochen.
Für Juli/August dieses Jahres ist nunmehr in Kooperation mit dem IJGD (Internationaler Jugend
Gemeinschaftsdienst) die Durchführung eines internationalen Workcamps für 15 Jugendliche im
Alter zwischen 15 und 25 Jahren geplant. Die Jugendlichen sollen die Möglichkeit erhalten, auf
einer Fläche im Römerhofpark auf der Grundlage der bisherigen Planungen zum Bau einer Mansio
ein erstes Gebäude (Eingangsbereich) in Lehmbautechnik zu realisieren.
Damit das erste Gebäude errichtet bzw. eine bauordnungsrechtliche Genehmigung erteilt werden
kann, ist die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit planungsrechtlich notwendig.
Um den vorgesehenen Zeitplan nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die Beteiligung der
Öffentlichkeit nunmehr kurzfristig durchzuführen.
In diesem Zusammenhang hat sich die Regionale 2010 Agentur zwischenzeitlich positiv zur
weiteren Qualifizierung des Erftstädter Projektes geäußert.
Die bisher im Flächennutzungsplan enthaltenen weiteren Freizeitnutzungen sowie der im Rahmen
des Projektes „Erlebnisraum Römerstraße“ geplante Themenbereich Straßenbaugeschichte sind
in Form von Platzhalterflächen im Vorentwurf eingearbeitet.
Eine Konkretisierung der Planinhalte - insbesondere der Sport-, Spiel- und Freizeitnutzungen kann noch zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt erfolgen.
(Bösche)
Anlage
- Städtebaulicher Vorentwurf
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