Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 14/2008
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.01.2008
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
20.02.2008
Finanz- und Personalausschuss
12.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Kindertagesstätten und Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Begründung der Vorlage
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.01.2008
Beschlussentwurf:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von
Kindern in Kindertagesstätten und Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in
Erftstadt wird mit Wirkung des neuen Kindergartenjahres am 01.08.2008 beschlossen.
Begründung:
Das zum 01.08.2008 in Kraft tretende Gesetz zur frühen Bildung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz –KIBIZ) regelt in § 23 (1), dass für die Inanspruchnahme von Angeboten in
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege Teilnahme- oder Kostenbeiträge vom
Jugendamt festgesetzt werden können. Für den Fall, dass Elternbeiträge erhoben werden, regelt §
23 (4), dass eine soziale Staffelung vorzusehen ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen sind. Ebenso können ermäßigte Beiträge oder
eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, auch wenn sie eine Ganztagsschule im Primarbereich
besuchen, vorgesehen werden.
Der von der Verwaltung des Jugendamtes vorgeschlagene Entwurf der neuen Satzung geht von
folgenden Punkten aus:
1. Der Elternbeitrag wird nicht erhöht.
2. Die alten Sätze bleiben weitestgehend identisch.
3. Die neue 35 Stunden-Regelung entspricht dem alten Kindergarten.
4. Die neue 45 Stunden-Regelung entspricht der alten Kindertagestättengruppe mit
Ganztagsbetrieb.
5. Für die neue 25 Stunden-Regelung im „Kindergartenbereich“ wird der 35 Stunden-Satz um
10 % gekürzt.
6. Eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder im Ganztagsschulbereich der Primarstufe wird
eingeführt. Damit gilt die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in allen 3
Betreuungsbereichen.
7. Da die neue Regelgruppe in den Kindertageseinrichtungen Kinder von 2 Jahren bis zum
Beginn der Schulpflicht umfasst, unterscheidet die neue Satzung beitragsmäßig nicht mehr
zwischen Kindern unter 3 und über 3 Jahren sondern unter 2 und über 2 Jahren.
8. Obwohl die Verwaltung anderer Meinung ist, wird auf den erneuten Vorschlag, die
Elternbeiträge bei gut verdienenden Eltern mit Einkommen über 61.355 € in weiteren
Stufen zu erhöhen, verzichtet, weil der Rat diesen Vorschlag vor 1,5 Jahren bereits
abgelehnt hat.
9. Die Kostenbeiträge für die Betreuung in Kindertagespflege verändern sich in den Bereichen
der 35 Stunden und 45 Stunden-Regelung nicht. Im Bereich der 25 Stunden-Regelung
werden sie erhöht und dem „Kindergartenbeitrag“ bis 35 Stunden gleichgesetzt.
10. Die Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und unter 2 Jahren
in Kindertagesstätten sind identisch.
Eine Analyse der Beitragsstruktur der jetzigen Zahlfälle im Kita-Bereich ergibt folgendes Bild:
Einkommensgruppe
Zahlkinder
bis 12.271,00 €
12.271,01 € bis 24.542,00 €
24.542,01 € bis 36.813,00 €
36.813,01 € bis 49.084,00 €
49.084,01 € bis 61.355,00 €
über 61.355,00 €
Geschwisterkinder
-beitragsfrei245
142
194
235
131
321
1268
Prozent der Zahlkinder
1
12
24
28
17
45
127
19,32 %
11,20 %
15,30 %
18,53 %
10,33 %
25,32 %
100,00 %
Bei der Tagespflege sieht die Struktur wie folgt aus:
Zahlkinder
Einkommensgruppe
bis 12.271,00 €
12.271,01 € bis 24.542,00 €
24.542,01 € bis 36.813,00 €
36.813,01 € bis 49.084,00 €
49.084,01 € bis 61.355,00 €
über 61.355,00 €
Geschwisterkinder
-beitragsfrei2
4
0
3
5
11
25
Prozent der Zahlkinder
0
1
0
0
2
3
6
8,00 %
16,00 %
0,00 %
12,00 %
20,00 %
44,00 %
100,00 %
In 2007 lag die Gesamteinnahme für beide Bereiche bei 1.386.603,36 €. Davon entfielen auf
Kitas:
Tagespflege::
1.367.166,25 € und
19.437,11 €.
Greift die geplante Geschwisterermäßigung, entstehen Einnahmeausfälle in den
Kindertagesstätten wie im Primarschulbereich gegenüber heute in Höhe von 60.000 € jährlich.
-2-
Werden die vom Jugendhilfeauschuss am 20.02.2008 zu beschließenden Gruppenformen mit den
entsprechenden Betreuungszeiten zu Grunde gelegt, errechnet sich ein jährliches
Elternbeitragsaufkommen von 1.364.347,90 €, das erstmalig in 2009 zu erzielen ist.
Ob diese Größe erreicht oder überschritten wird, kann erst gegen Ende dieses Jahres errechnet
werden, da die heutige Planung der Gruppen von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Eltern
(Betreuungsvertrag mit der Einrichtung) abweichen kann.
Die Verwaltung wird den Ausschuss zeitnah informieren. Bei in etwa gleichbleibenden
Elternbeiträgen kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, die Einkommensgrenzen
der Einkommensentwicklung anzupassen. Das heißt, mit den Beiträgen erst bei 15.000 €
anzufangen, um sie dann in 12.000er Schritten zu erhöhen. Diese Maßnahme entlastet alle
Beitragszahler.
Zeitgleich sollte auch erst dann über eine Gleichsetzung von OGATA-Beitrag und Kita-Beitrag
entschieden werden, da entweder der OGATA-Beitrag in den unteren Stufen gesenkt oder der
Kita-Beitrag erhöht werden müsste.
Die neue Satzung nimmt einige Ergänzungen und redaktionelle Klarstellungen auf, die aus
Gründen der besseren Lesbarkeit als Anlage 2 in einer Gegenüberstellung.der alten wie der neuen
Satzung mit kurzer Begründung dargestellt sind.
Der 25 Stunden-Beitrag im Bereich der Tagespflege muss , wenn er mit der Regelung der unter 2
Jährigen in Kindertagesstätten gleichgesetzt bleiben soll, erhöht werden, weil andernfalls in
diesem Bereich die Elternbeiträge für unter 2 Jährige bei höherem Betreuungsaufwand niedriger
wären als für 2 bis 6 Jährige.
Von der Erhöhung wären ab dem 01.08. konkret 14 Eltern betroffen.
I.V.
(Erner)
-3-