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Beschlussvorlage (Stellungnahme Stadtelternrat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Stellungnahme Stadtelternrat) Beschlussvorlage (Stellungnahme Stadtelternrat)

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Inhalt der Datei

Stadtelternrat der Stadt Erftstadt Dr. Gerda Oswald (1. Vorsitzende) Kleine Jüch 14 50374 Erftstadt ./ Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herr Ernst Dieter Bösche Am Holzdamm 10 50374 Erftstadt Stellungnahme zum neuen Kinderbildungsgesetz KiBiz zur Diskussion im JHA Sehr geehrter Herr Bösche, wir, der Stadtelternrat in Erftstadt, verfolgen mit großem Interesse die Entwicklungen rund um das neue Kinderbildungsgesetz. Wir begrüßen sehr die dort genannten Aufgaben und Ziele, z. B.: . ein qualifiziertes Angebot an Bildung, Erziehung und Betreuung fiir Kinder in den Kindergärten zu gewährleisten, . die Betreuungsangebote fiir Kinder unter 3 Jahren auszubauen, . die Betreuungszeiten am Bedarf der Familien zu orientieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sichern. . Dass die Umsetzung dieses Gesetzes auch fiir das Jugendamt Schwierigkeiten mit sich bringt, wurde uns dort schon in einer offenen und kooperativen Gesprächsrunde mit Herrn Brost, Frau Zierke-Kaiser, Frau Röttgen und Herrn Tourne dargelegt. Es ist uns bewusst, dass es ein Spannungsfeld rund um Angebot, Bedarf, Kosten und Finanzierung gibt. Wir als Stadtelternrat, die wir die Interessen der betroffenen Eltern vertreten, können uns mit den oben bereits angefiihrten Zielen identifizieren. Darüber hinaus möchten wir das Augenmerk noch auf weitere, fiir uns sehr wichtige Punkte richten. ~ Um die Betreuung durch Tagespflege, Kindergärten und Offenen Ganztagsschulen annehmen zu können, müssen sich das Angebot und die Kosten am Bedarf und an den finanziellen Möglichkeiten der Eltern orientieren. ~ Die Finanzierbarkeitder Betreuungist die entscheidendeGrundlagefiir ihre Nutzung.Bei der Festlegung der Beiträge bitten wir um die Berücksichtigung der Geschwisterkinder, auch in anderen Betreuungsformen. In anderen Kommunen gibt es diese Regelung bereits. Für Familien mit mehreren Kindern, die Beiträge entrichten müssen, ist durch die aktuelle Höhe der Beiträge und die Nichtberücksichtigung der Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen wie Tagespflege oder OGATA eine umfassende Inanspruchnahme der Betreuung momentan finanziell nicht tragbar. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das vorhandene Betreuungsangebot ist fiir diese Eltern damit auch hinfällig. --- -- - - -- - ... ... . ... . --. --. ---- Bei der Umsetzung des Gesetzes sollten diese Familien besser berücksichtigt werden. Den Müttern und vermehrt auch Vätern wird so eine erstrebenswerte Perspektive gegeben, ihre Arbeit nach der Eltemzeit wieder aufzunehmen. Zudem unterstützen viele dieser Familien die Kindergärten und Schulen durch ihre engagierte Mitarbeit. => Bei den Betreuungszeiten befürworten wir eine gewisse Flexibilität innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens, da die Arbeitgeber auch von uns Eltern Flexibilität verlangen. Die aktuelle Regelung mit der Buchung der Übermittagsbetreuung fiir einzelne Tage deckt sich sehr gut mit dem Bedarf der Eltern, speziell, wenn diese während der Eltemzeit in Teilzeit arbeiten. => Ein weiterer entscheidender Punkt fiir die Qualität der Betreuung ist die Kontinuität im Personalbereich. Für Kinder wie Eltern sind feste Bezugspersonen in Kindergärten wichtig rur ein gutes Vertrauensverhältnis und fiir die kindliche Entwicklung. Für das Personal selbst sind stabile Arbeitsverhältnisse eine Grundlage fiir Engagement und Motivation. Fortbildungen, die die Erziehungs- und Bildungsarbeit verbessern, können nur so sinnvoll geplant und dann auch angewandt werden. Für Erftstadt ist Familienfreundlichkeit ein bedeutsamer Standortfaktor. Wir hoffen, dass sich alle Entscheidungsträger kooperativ und konstruktiv fiir dieses Ziel einsetzen. Wir bieten unsere Mitarbeit bei der Umsetzung des neuen Kinderbildungsgesetzes an. Mit freundlichen Grüßen im Namen des Stadtelternrats - ---