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Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsausgaberesten im Rahmen der Haushaltsrechnung 2007 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsausgaberesten im Rahmen der Haushaltsrechnung 2007
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 25/2008 Az.: 20 25-01 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 18.01.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 12.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Bildung von Haushaltsausgaberesten im Rahmen der Haushaltsrechnung 2007 Finanzielle Auswirkungen: entfällt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.01.2008 Beschlussentwurf: Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2007 werden die aufgeführten Haushaltsausgabereste gebildet. Begründung: Nach der mit Verfügung der Bezirksregierung vom 07.12.2001 bekannt gegebenen Fassung des Handlungsrahmens zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten ist dem Rat eine Haushaltsresteliste zur Beratung über die Verwendung der Haushaltsreste vorzulegen und vom Rat zu beschließen. Mit Einführung des NKF ergibt sich diese Verpflichtung aus § 22 Abs. 4 GemHVO, demzufolge dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen ist. Die Übertragungen sind dann im Jahresabschluss 2008 im Plan-/Ist-Vergleich der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung gesondert anzugeben. Die in 2007 noch nicht erledigten Aufträge des Verwaltungshaushalts werden nicht vorgetragen, um eine doppelte Belastung – in 2007 durch Verschlechterung des Sollabschlusses; in 2008 durch Aufwandsbuchungen – zu vermeiden. Im Vermögenshaushalt wurden die Haushaltsreste primär gebildet, um die Verwendung der zweckgebundenen Landeszuweisugen der Schul- und Sportpauschale sicher zu stellen. Im Übrigen ergibt sich eine Belastung des Jahres 2008 nur durch die Abschreibungsbeträge der jeweiligen Wirtschaftsgüter in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Anschaffung und der Nutzungsdauer. Für 2007 bestand keine Vereinbarung über die Bildung von Bonus-/Malusvorträgen. (Bösche) Anlagen -2-