Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 25/2008
Az.: 20 25-01
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 18.01.2008
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
12.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Bildung von Haushaltsausgaberesten im Rahmen der Haushaltsrechnung 2007
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.01.2008
Beschlussentwurf:
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2007 werden die aufgeführten Haushaltsausgabereste
gebildet.
Begründung:
Nach der mit Verfügung der Bezirksregierung vom 07.12.2001 bekannt gegebenen Fassung des
Handlungsrahmens zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten ist dem Rat eine
Haushaltsresteliste zur Beratung über die Verwendung der Haushaltsreste vorzulegen und vom
Rat zu beschließen.
Mit Einführung des NKF ergibt sich diese Verpflichtung aus § 22 Abs. 4 GemHVO, demzufolge
dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den
Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen ist. Die Übertragungen sind dann im
Jahresabschluss 2008 im Plan-/Ist-Vergleich der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung
gesondert anzugeben.
Die in 2007 noch nicht erledigten Aufträge des Verwaltungshaushalts werden nicht vorgetragen,
um eine doppelte Belastung – in 2007 durch Verschlechterung des Sollabschlusses; in 2008 durch
Aufwandsbuchungen – zu vermeiden.
Im Vermögenshaushalt wurden die Haushaltsreste primär gebildet, um die Verwendung der
zweckgebundenen Landeszuweisugen der Schul- und Sportpauschale sicher zu stellen. Im
Übrigen ergibt sich eine Belastung des Jahres 2008 nur durch die Abschreibungsbeträge der
jeweiligen Wirtschaftsgüter in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Anschaffung und der
Nutzungsdauer.
Für 2007 bestand keine Vereinbarung über die Bildung von Bonus-/Malusvorträgen.
(Bösche)
Anlagen
-2-