Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 61/2008 Az.: Amt: - 082 BeschlAusf.: - 082 Datum: 12.02.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.03.2008 Antrag bzgl. Erstellung eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.02.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Wie ich bereits vor einigen Monaten in meiner Stellungnahme zum A 410/2007 dargelegt habe, halte ich es aktuell für geboten und auch erforderlich, sich eingehend mit der Entwicklung der Einzelhandelssituation in Erftstadt zu befassen. Das aus dem Jahr 1999 stammende „Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt“ hat einen Ausschnitt aus dem Einzelhandelsgeschehen erfasst, in dem darin nur die nahversorgungsrelevanten Sortimente untersucht wurden. Aufbauend auf die Erkenntnisse des Zentrenkonzeptes halte ich eine Aufweitung des Untersuchungsumfanges im Hinblick auf ein Einzelhandelskonzept für die Gesamtstadt für begrüßenswert. In einem ersten Schritt wäre dabei sicherlich mit einer Bestandsaufnahme und einer Ist-Analyse des vorhandenen Besatzes an Einzelhandel in Erftstadt zu beginnen. Darüber hinaus sollte mit dem Konzept aber auch vornehmlich der Frage nachgegangen werden, wie die vorhandenen Einzelhandelszentren – als da wären die Altstadt von Lechenich, die CarlSchurz-Straße und das Erftstadt-Center in Liblar – aufgewertet und gestärkt werden können. In diesem Zusammenhang könnte auch untersucht werden, welcher Branchenmix an welchen Standorten noch bestandsfähig ist bzw. neu angesiedelt werden könnte. Für das Liblarer Erftstadt-Center ist unter finanzieller Beteiligung aller Eigentümer von der BBEUnternehmensberatung GmbH ein Revitalisierungsgutachten erstellt worden, das seit kurzem vorliegt und in der Ausschusssitzung am 04.März vorgestellt werden soll. Es wäre in meinen Augen in jedem Falle lohnenswert, diese Untersuchung zumindest für den Bereich von Lechenich zu ergänzen. Wie bereits mitgeteilt, würden sich nach meinen Erkenntnissen die Kosten eines Einzelhandelskonzeptes für den gesamten Bereich der Stadt Erftstadt auf rd. 50.000,-- € belaufen. Grundsätzlich wäre es dabei sicherlich möglich, die Untersuchung in zwei inhaltlich sinnvolle Abschnitte zu unterteilen, die über den Zeitraum von zwei Jahren getrennt abgearbeitet werden können. Im Hinblick auf die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens werden auch immer wieder Daten zur Kaufkraft und zur Kaufkraftbindung erwähnt. Dabei ist zunächst einmal festzuhalten, dass in allen Untersuchungen immer wieder bestätigt wird, dass Erftstadt eine über den Bundesdurchschnitt liegende Kaufkraft aufweist. Allerdings können keine Zeitreihenuntersuchungen zur Kaufkraftbindung herangezogen werden. Im Jahre 1982 wurde in einem Gutachten der Wibera-Beratungsgesellschaft festgehalten, dass die Kaufkraftabflussquote in Erftstadt über36 % betragen würde. In der Zeit danach ist die Kaufkraftbindung dann gestiegen. In 2006 wurde von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg ein sog. Zentralitätsindex aufgestellt, nach dem in Erftstadt knapp 56 % des Umsatzes getätigt wird, der aufgrund der Kaufkraft im Stadtgebiet sowie in den Umlandgemeinden in Erftstadt gebunden werden könnte. Im Wibera-Gutachten von 1982 wird als Ursache für die relativ geringe Kaufkraftbindung die hohe Auspendlerquote aufgeführt. Durch diese geht auch heute noch relativ viel Kaufkraft für Erftstadt verloren. Daneben können aber auch als weitere Ursachen für den Kaufkraftabfluss der fehlende Sortimentsumfang, insbesondere in einzelnen Branchen, konstatiert werden. Allerdings muss auch festgehalten werden, dass die Datengrundlage für die Erhebung von Kaufkraftkennziffern in der Regel relativ schmal ist, so dass eine kritische Hinterfragung der veröffentlichten Daten geboten erscheint. Im Hinblick auf die Etablierung von zentrenunschädlichem Einzelhandel am Ortsrand oder in Gewerbegebieten ist zunächst einmal festzuhalten, dass in allen Gewerbegebieten in der Stadt Erftstadt der Einzelhandel grundsätzlich zulässig ist, mit Ausnahme der sog. zentrenrelevanten Sortimente, die ausdrücklich per Bebauungsplan ausgeschlossen sind. Die Diskussion in den städtischen politischen Gremien beschränkte sich in der Vergangenheit auf die Ansiedlung von Möbelhäusern und Baumärkten. Diese Betriebsarten sind in allen Gewerbegebieten in der Stadt Erftstadt vom Grundsatz her zunächst zulässig. Bedeutsam ist für derartige Betriebe allerdings, dass sie neben ihrem eigentlichen Kernsortiment auch sog. Randsortimente führen, die in aller Regel zentrenwirksam sind. Deshalb halte ich meine Auffassung aufrecht, eine Ansiedlung solcher Betriebe derart zu beschränken, dass zuvor der Nachweis geführt werden muss, dass sich die Randsortimente – deren Umfang in jedem Fall beschränkt werden muss – nicht schädlich auf die vorhandenen Einzelhandelszentren auswirkt. Eine derartige Beschränkung bzw. ein gänzlicher Ausschluss der Randsortimente hätte vermutlich jedoch auch die Folge, dass dadurch eine Ansiedlung für Investoren wesentlich unattraktiver würde. Abschließend weise ich in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass mit dem „Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms“ (LEPro) vom 19.06.2007 landesplanerische Vorgaben für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen aufgestellt wurden. Zulässig sind danach für Vorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten i.S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung lediglich Standorte in den Hauptzentren (Innenstädte bzw. Ortsmitten der Gemeinden) und in Stadtteilzentren. Durch den Bau der B 265n und den Umbau der Bonner Straße ergeben sich in Lechenich erhebliche Auswirkungen auf den Einzelhandel. Die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes für -2- diesen Standort halte ich daher für vordringlich. Sofern die Mittel für ein Gesamtkonzept für Erftstadt derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden können, sollte versucht werden, diese Fragestellung in Lechenich durch die Verwaltung, unterstützt durch eine Diplomarbeit und durch Einzelfallbezogene externe Beratung, zu untersuchen. Dazu sollte in den Haushalt 2008 ein Betrag in Höhe von 10.000,, € eingestellt werden. (Bösche) -3-