Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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SCHVVIMMEN
Freibad Erftstadt-Lechenlch
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(
Stadtwerke Erftstadt
zH Herrn Klinkhammer
Michael-Schiffer-Weg
50374 Erftstadt
7.5.2008
Betreibervertrag
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
anliegend erhalten Sie unsere mit allen Vereinsmitgliedem abgestimmte Stellungnahme zum Papier" Klärungsbedarf ".
Es wird Sie nicht wirklich überraschen, dass wir die Vorstellungen der Schulen weitgehend ablehnen, weil diese nicht praktikabel sind.
Dies wird aber zu neuem Unmut führen, zumal dies schon seit 2004 ein heißes
Thema war.
Außerdem mussten wir damit leben, dass 49 % der Parteien und auch der Bürgermeister das Projekt SCHWIMMEN
SONNENSPASSso nicht wollten - wenn denn
überhaupt.
Seitdem wurde von interessierter Seite keine Gelegenheit zur Diffamierung des Betreibers ausgelassen: Die unsägliche Kampagne "Näther", die gespielte Empörung
um den von uns angebrachten Übersteigeschutz und auch die irrationale Begründung
für die Kündigung des Vertrages in der Verwaltungsvorlage V 37/2008.
Das Maß ist irgendwann voll. Wir wurden oft genug gefragt, warum wir uns das
alles antun.
Hinzu kommt der schleichende Verfall des Bades und seiner Technik.
SCHWIMMEN SONNEN SPASS e.V., Hennes-Welsweller-Weg
~ 022 35/718 30 ~ 022 35/6 7951
2, 50374 Erftstadt
Konto: 101 2504019, BLZ: 37161289, VR-Bank Rheln-Erft eG
-Eingetragener Verein 2004Sl-Nr.22415794/2208
~ENSMSS
Freibad
Erftatadt-Lechenlch
Wir bestätigen aber gern, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen und Frau Stegh außergewöhnlich gut ist. Unter anderen Vorzeichen hätten wir uns auch vorstellen können,
die Aufgabe weiterzuführen.
Wir kündigen den Betreibervertrag fristgemäß zum 31.12. 2008.
Mit freundlichen Grüßen
für SCHWIMMEN SONNEN SPASS
( Joachim Acker)
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( Reinhard Oborski )
Vorsitzende
SCHWIMMEN SONNEN SPASS e.V., Hennes-Welsweller-Weg
~ 0 2235/718
30 ~ 0 22 35/6 79 51
Konto: 101 2504019,
2, 50374 Erftstadt
BLZ: 371 61289, VR-Bank Rheln-Erft eG
-Eingetragener
Verein 2004-
St.-Nr.224/5794/2208
Stellungnahme zum Papier "Klärungsbedarf"
Öffnungszeiten
Kein Handlungsbedarf
Schulnutzung
Schulsport und öffentlicher Badebetrieb zu gleicher Zeit sind für uns nicht miteinander vereinbar.
Sollte das "Schulschwimmen" bis 14.15 Uhr ausgedehnt werden, könnte der
öffentliche Badebetrieb erst um 15.00 Uhr beginnen.
Volleyball
Das Volleyball-Feld kann logischerweise während des öffentlichen Badebetriebes
nicht von den Schulen genutzt werden.
Geradezu absurd ist der Wunsch der Sportlehrerkonferenz, auch die angrenzenden
Wiesen - womöglich gar bis 17.30 Uhr - nutzen zu wollen.
Vorschläge:
1. Das Lechenicher Bad für die Öffentlichkeit sperren und nur noch als reines
Schulbad nutzen.
Die Alternative Kierdorf ist hierfür wegen des Schülertransportes nicht geeignet.
2. Das kleine Sandfeld an der Tennishalle komplett einzäunen und am Zaun zum
Gymnasium mit eigenem Zugang.
3. Ein Volleyballfeld auf dem Sportplatz errichten. Das Areal hierfür ist längs des
des Ballfangzauns vorhanden.
Bauliche Veränderung
Kein Handlungsbedarf.
Pauschalansatz für schulische Nutzung
Ist nur eine innerstädtische Verrechnungseinheit.
Fläche für Heizkraftwerk
Wäre nicht unser Problem, weil dafür von der Stadt ein neues Planschbecken gebaut
werden müsste.
Seite 2
Seite 2 der Stellungnahme zum Papier" Klärungsbedarf"
Sonderkündigung
Es ist logisch, dass bei einem Exitus des Bades auch der Vertrag enden muß.
Investitionsausgaben
Die Diskussion ist müßig. Wenn genügend Zeit für den "Dienstweg" vorhanden ist,
sollte der auch eingehalten werden.
Wenn aber schnell gehandelt werden muß ( wie bei der Bodensanierung des
Schwimmerbeckens ) kann nur eine schnelle Entscheidung helfen. Wenn der Eigenbetrieb Stadtwerke dies nicht hergibt, sollte man dessen Zuständigkeiten entsprechend ändern.
SCHWIMMEN SONNEN SPASS
Erftstadt, den 7. Mai 2008