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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Kündigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

~ENSMSS SCHVVIMMEN Freibad Erftstadt-Lechenlch [,fß.tJ-),D ( Stadtwerke Erftstadt zH Herrn Klinkhammer Michael-Schiffer-Weg 50374 Erftstadt 7.5.2008 Betreibervertrag Sehr geehrter Herr Klinkhammer, anliegend erhalten Sie unsere mit allen Vereinsmitgliedem abgestimmte Stellungnahme zum Papier" Klärungsbedarf ". Es wird Sie nicht wirklich überraschen, dass wir die Vorstellungen der Schulen weitgehend ablehnen, weil diese nicht praktikabel sind. Dies wird aber zu neuem Unmut führen, zumal dies schon seit 2004 ein heißes Thema war. Außerdem mussten wir damit leben, dass 49 % der Parteien und auch der Bürgermeister das Projekt SCHWIMMEN SONNENSPASSso nicht wollten - wenn denn überhaupt. Seitdem wurde von interessierter Seite keine Gelegenheit zur Diffamierung des Betreibers ausgelassen: Die unsägliche Kampagne "Näther", die gespielte Empörung um den von uns angebrachten Übersteigeschutz und auch die irrationale Begründung für die Kündigung des Vertrages in der Verwaltungsvorlage V 37/2008. Das Maß ist irgendwann voll. Wir wurden oft genug gefragt, warum wir uns das alles antun. Hinzu kommt der schleichende Verfall des Bades und seiner Technik. SCHWIMMEN SONNEN SPASS e.V., Hennes-Welsweller-Weg ~ 022 35/718 30 ~ 022 35/6 7951 2, 50374 Erftstadt Konto: 101 2504019, BLZ: 37161289, VR-Bank Rheln-Erft eG -Eingetragener Verein 2004Sl-Nr.22415794/2208 ~ENSMSS Freibad Erftatadt-Lechenlch Wir bestätigen aber gern, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen und Frau Stegh außergewöhnlich gut ist. Unter anderen Vorzeichen hätten wir uns auch vorstellen können, die Aufgabe weiterzuführen. Wir kündigen den Betreibervertrag fristgemäß zum 31.12. 2008. Mit freundlichen Grüßen für SCHWIMMEN SONNEN SPASS ( Joachim Acker) i4(!Wt ( Reinhard Oborski ) Vorsitzende SCHWIMMEN SONNEN SPASS e.V., Hennes-Welsweller-Weg ~ 0 2235/718 30 ~ 0 22 35/6 79 51 Konto: 101 2504019, 2, 50374 Erftstadt BLZ: 371 61289, VR-Bank Rheln-Erft eG -Eingetragener Verein 2004- St.-Nr.224/5794/2208 Stellungnahme zum Papier "Klärungsbedarf" Öffnungszeiten Kein Handlungsbedarf Schulnutzung Schulsport und öffentlicher Badebetrieb zu gleicher Zeit sind für uns nicht miteinander vereinbar. Sollte das "Schulschwimmen" bis 14.15 Uhr ausgedehnt werden, könnte der öffentliche Badebetrieb erst um 15.00 Uhr beginnen. Volleyball Das Volleyball-Feld kann logischerweise während des öffentlichen Badebetriebes nicht von den Schulen genutzt werden. Geradezu absurd ist der Wunsch der Sportlehrerkonferenz, auch die angrenzenden Wiesen - womöglich gar bis 17.30 Uhr - nutzen zu wollen. Vorschläge: 1. Das Lechenicher Bad für die Öffentlichkeit sperren und nur noch als reines Schulbad nutzen. Die Alternative Kierdorf ist hierfür wegen des Schülertransportes nicht geeignet. 2. Das kleine Sandfeld an der Tennishalle komplett einzäunen und am Zaun zum Gymnasium mit eigenem Zugang. 3. Ein Volleyballfeld auf dem Sportplatz errichten. Das Areal hierfür ist längs des des Ballfangzauns vorhanden. Bauliche Veränderung Kein Handlungsbedarf. Pauschalansatz für schulische Nutzung Ist nur eine innerstädtische Verrechnungseinheit. Fläche für Heizkraftwerk Wäre nicht unser Problem, weil dafür von der Stadt ein neues Planschbecken gebaut werden müsste. Seite 2 Seite 2 der Stellungnahme zum Papier" Klärungsbedarf" Sonderkündigung Es ist logisch, dass bei einem Exitus des Bades auch der Vertrag enden muß. Investitionsausgaben Die Diskussion ist müßig. Wenn genügend Zeit für den "Dienstweg" vorhanden ist, sollte der auch eingehalten werden. Wenn aber schnell gehandelt werden muß ( wie bei der Bodensanierung des Schwimmerbeckens ) kann nur eine schnelle Entscheidung helfen. Wenn der Eigenbetrieb Stadtwerke dies nicht hergibt, sollte man dessen Zuständigkeiten entsprechend ändern. SCHWIMMEN SONNEN SPASS Erftstadt, den 7. Mai 2008