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Antrag (Antrag bzgl. Bildungspartnerschaft zwischen Schulen und Volkshochschulen in NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 135/2008 Az.: -43-/-40- Amt: - 40 -/-43BeschlAusf.: - 43 -/-40Datum: 30.04.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 27.05.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Bildungspartnerschaft zwischen Schulen und Volkshochschulen in NRW Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt im Falle der Durchführung den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.05.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Erklärung des Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW und der kommunalen Spitzenverbände zur Bildungspartnerschaft von Volkshochschulen und Schulen plant die VHS Erftstadt über die bereits bestehende Kooperation mit der Theodor-Heuss-Hauptschule hinaus allen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Schülerkurse am Nachmittag anzubieten, sofern die Schulen einen Bedarf sehen und dies wünschen. Der der Erklärung zugrundeliegende Gedanke, Schüler/innen nach Abschluss der ersten Bildungsphase (Klasse 9) und vor dem Eintritt in die Berufsausbildung Zusatzqualifikationen zu ermöglichen und sie frühzeitig für die eigeninitiativ betriebene, öffentlich geförderte Weiterbildung zu begeistern, wird von der VHS ausdrücklich begrüßt. Eine erste Information über mögliche Kursangebote und Rahmenbedingungen erhalten die Schulen in der nächsten Sitzung der Stadtschulleiterkonferenz. Mit dem vom Ministerium auf Kreisebene eingerichteten Kompetenzteam, das Unterstützung hinsichtlich der Lehrerfortbildung und der Kontakte zu außerschulischen Partnern bietet, wurde bereits Kontakt aufgenommen. In der Theodor-Heuss-Hauptschule haben Schüler/innen bereits ein Jahr lang einen Lehrgang zur IT-Handlungskompetenz besucht und diesen mit einem europaweit anerkannten Xpert-Zertifikat abgeschlossen. Die Medienkompetenz zu stärken ist ein möglicher Bereich, denkbar sind aber auch Kurse zum Erwerb einer weiteren Fremdsprache oder kulturelle Zusatzangebot. Die Finanzierung der variablen Kosten – dazu zählen das Kursleiterhonorar sowie Sachkosten für Unterrichtsmaterialien und Prüfungsgebühren - muss entweder über Teilnehmerentgelte sichergestellt sein oder aus Mitteln der auftraggebenden Schule (Förderverein, Berufsvorbereitungsetat, kapitalisierte Lehrerstunden im Ganztagsbereich) erfolgen. Hingewiesen sei darauf, dass die Kurse nicht wie in der Gebührenordnung vorgesehen zum 50% ermäßigten Schülertarif (pro Unterrichtsstunde statt 1,80 € nur 0,90 €) angeboten werden können, sondern als zusätzlich zum Kursprogramm geplante Auftragsmaßnahmen gesondert kalkuliert werden müssen. Die VHS muss Teilnehmerentgelte in Höhe von 218.670 € in 2008 erwirtschaften und kann diese Summe nur erzielen, wenn an VHS-Kursen vorwiegend Personen teilnehmen, die die Teilnehmergebühr zu 100 % zahlen und zusätzliche Einnahmen über Auftragsmaßnahmen erzielt werden. Eine Möglichkeit der Kofinanzierung besteht über Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF), die das Land öffentlich geförderten Weiterbildungseinrichtungen für besondere Projekte - wie auch das Projekt „Weiterbildung geht zur Schule“- zur Verfügung gestellt hat. Diese Mittel sind als Ersatz für eine gekürzte institutionelle Förderung gedacht und dienen dazu, den Planungsaufwand für besondere Projekte abzudecken. Da diese Mittel nur begrenzt zur Verfügung stehen, verfährt der Landesverband der Volkshochschule als zuständige ESF-Projektagentur zur Zeit so, dass jede Volkshochschule immerhin mit mindestens einem Antrag berücksichtigt wird. In 2008 nutzt die VHS Erftstadt die ESF-Förderung für die Durchführung eines Montessori-DiplomLehrgangs. Die nächste Antragsrunde für Projekte in 2009 wird im Herbst sein. Falls die weiterführenden Schulen Interesse an Nachmittagskursen haben, könnte die VHS bei der Antragstellung für 2009 die Förderrichtlinie „Weiterbildung geht zur Schule“ bevorzugt berücksichtigen. In Vertretung (Erner) -2-