Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
27.05.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 135/2008
Az.: -43-/-40-
Amt: - 40 -/-43BeschlAusf.: - 43 -/-40Datum: 30.04.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
27.05.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bildungspartnerschaft zwischen Schulen und Volkshochschulen in NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt im Falle der Durchführung den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.05.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Erklärung des Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW und der
kommunalen Spitzenverbände zur Bildungspartnerschaft von Volkshochschulen und Schulen plant
die VHS Erftstadt über die bereits bestehende Kooperation mit der Theodor-Heuss-Hauptschule
hinaus allen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Schülerkurse am Nachmittag anzubieten,
sofern die Schulen einen Bedarf sehen und dies wünschen. Der der Erklärung zugrundeliegende
Gedanke, Schüler/innen nach Abschluss der ersten Bildungsphase (Klasse 9) und vor dem Eintritt
in die Berufsausbildung
Zusatzqualifikationen zu ermöglichen und sie frühzeitig für die
eigeninitiativ betriebene, öffentlich geförderte Weiterbildung zu begeistern, wird von der VHS
ausdrücklich begrüßt. Eine erste Information über mögliche Kursangebote und
Rahmenbedingungen erhalten die Schulen in der nächsten Sitzung der Stadtschulleiterkonferenz.
Mit dem vom Ministerium auf Kreisebene eingerichteten Kompetenzteam, das Unterstützung
hinsichtlich der Lehrerfortbildung und der Kontakte zu außerschulischen Partnern bietet, wurde
bereits Kontakt aufgenommen.
In der Theodor-Heuss-Hauptschule haben Schüler/innen bereits ein Jahr lang einen Lehrgang zur
IT-Handlungskompetenz besucht und diesen mit einem europaweit anerkannten Xpert-Zertifikat
abgeschlossen. Die Medienkompetenz zu stärken ist ein möglicher Bereich, denkbar sind aber
auch Kurse zum Erwerb einer weiteren Fremdsprache oder kulturelle Zusatzangebot. Die
Finanzierung der variablen Kosten – dazu zählen das Kursleiterhonorar sowie Sachkosten für
Unterrichtsmaterialien und Prüfungsgebühren - muss entweder über Teilnehmerentgelte
sichergestellt sein oder aus Mitteln der auftraggebenden Schule (Förderverein,
Berufsvorbereitungsetat, kapitalisierte Lehrerstunden im Ganztagsbereich) erfolgen.
Hingewiesen sei darauf, dass die Kurse nicht wie in der Gebührenordnung vorgesehen zum 50%
ermäßigten Schülertarif (pro Unterrichtsstunde statt 1,80 € nur 0,90 €) angeboten werden können,
sondern als zusätzlich zum Kursprogramm geplante Auftragsmaßnahmen gesondert kalkuliert
werden müssen. Die VHS muss Teilnehmerentgelte in Höhe von 218.670 € in 2008 erwirtschaften
und kann diese Summe nur erzielen, wenn an VHS-Kursen vorwiegend Personen teilnehmen, die
die Teilnehmergebühr zu 100 % zahlen und zusätzliche Einnahmen über Auftragsmaßnahmen
erzielt werden. Eine Möglichkeit der Kofinanzierung besteht über Mittel aus dem Europäischen
Sozialfond (ESF), die das Land öffentlich geförderten Weiterbildungseinrichtungen für besondere
Projekte - wie auch das Projekt „Weiterbildung geht zur Schule“- zur Verfügung gestellt hat. Diese
Mittel sind als Ersatz für eine gekürzte institutionelle Förderung gedacht und dienen dazu, den
Planungsaufwand für besondere Projekte abzudecken. Da diese Mittel nur begrenzt zur Verfügung
stehen, verfährt der Landesverband der Volkshochschule als zuständige ESF-Projektagentur zur
Zeit so, dass jede Volkshochschule immerhin mit mindestens einem Antrag berücksichtigt wird. In
2008 nutzt die VHS Erftstadt die ESF-Förderung für die Durchführung eines Montessori-DiplomLehrgangs. Die nächste Antragsrunde für Projekte in 2009 wird im Herbst sein. Falls die
weiterführenden Schulen Interesse an Nachmittagskursen haben, könnte die VHS bei der
Antragstellung für 2009 die Förderrichtlinie „Weiterbildung geht zur Schule“ bevorzugt
berücksichtigen.
In Vertretung
(Erner)
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