Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 202/2006
Az.: 61.21-00 Abr. Fr.Zü
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.02.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.03.2006
Rat
21.03.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Ergänzungssatzung (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), E. - Friesheim, Zülpicher Straße,
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.02.2006
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Planvorentwurfes die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 34 Abs. 6 und 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3
Baugesetzbuch (BauGB)) in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit der Ergänzungssatzung (ehemals Abrundungssatzung) sollen mehrere
Außenbereichsgrundstücke an der Zülpicher Straße in die im Zusammenhang bebaute Ortslage
von Friesheim einbezogen werden. Durch entsprechende Festsetzungen soll gleichzeitig ein
städtebaulich sinnvoller baulicher Ortrandabschluss mit entsprechender Ortsrandeingrünung
geschaffen werden.
Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche
dargestellt. Unter Beachtung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten sowie der Lage
am Ortsrand ist nach dem Vorentwurf für die Außenbereichsfläche eine ausschließlich
eingeschossige Bebauung mit einzelnen gestalterischen Festsetzungen vorgesehen.
Aufgrund der Lage des Plangebietes im derzeit gültigen und seit 1910 geltenden
Überschwemmungsgebiet des Rotbaches konnte das im Juni 2000 beschlossene Planverfahren
zur Aufstellung einer Abrundungssatzung bzw. Ergänzungssatzung nicht fortgesetzt werden.
Nachdem der Erftverband nunmehr im letzten Jahr eine Neuberechnung des Hochwasserspiegels
(HQ 100 – Linie bzw. hundertjährliches Hochwasser) durchgeführt hat, kann ein Teil (ca. die Hälfte)
des ursprünglich vorgesehenen Areals bzw. der im Flächennutzungsplan dargestellten
Wohnbaufläche einer Bebauung zugeführt werden. Die Realisierung der geplanten Bebauung ist
jedoch erst nach der Inbetriebnahme des Hochwasser-Rückhaltebeckens Niederberg
(voraussichtlich Ende 2006) möglich.
Der erarbeitete Vorentwurf der Ergänzungssatzung ist mit dem Erftverband und der „Unteren
Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises“ sowie dem Rheinische Amt für Denkmalpflege
weitgehend abgestimmt. Die darüber hinaus von anderen Behörden und Trägern öffentlicher
Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind, soweit städtebaulich und
planungsrechtlich erforderlich und möglich, in den Satzungsvorentwurf eingearbeitet.
Im weiteren Verfahren ist nach der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (in
Form einer einmonatigen Offenlage) der Beschluss über die Anregungen (Abwägung) und der
Satzungsbeschluss vorgesehen.
(Bösche)
Anlage
-
Anlageplan
Satzungsentwurf einschl. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner)
-2-