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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung eines bestehenden Bebauungsplans)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung eines bestehenden Bebauungsplans)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 131/2008 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 04.03.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 11.06.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 23.09.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 09.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Änderung eines bestehenden Bebauungsplans Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.03.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Die Eigentümer der Grundstücke Bussardweg 10 und Bonner Straße 101 (s. Anlageplan) haben den Antrag (s. Anlage) gestellt, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5, Erftstadt-Lechenich, zu ändern. Danach soll für diese mit jeweils einem eingeschossigen Wohngebäude bebauten Grundstücke die bisher festgesetzte Geschosszahl von ein- auf dreigeschossig erhöht und gleichzeitig die überbaubare Grundstücksfläche (Baufläche) zur Bonner Straße erweitert werden. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Erhöhung der Geschosszahl von ein- auf zweigeschossig vertretbar, da die unmittelbar angrenzenden Grundstücke ebenfalls zweigeschossig bebaut sind bzw. bebaut werden können. Eine von den Antragstellern gewünschte dreigeschossige Bebauung ist hingegen, insbesondere im Innenbereich, städtebaulich nicht vertretbar und fügt sich nicht in die bestehende Nachbarbebauung ein. Die dreigeschossige Bebauung „Office-Center“ im Eckbereich Bonner Straße/An der Vogelrute kann insoweit nicht als Massstab gelten. Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst einen Entwurf für eine vereinfachte Änderung auf der Grundlage einer zweigeschossigen Bebauung auszuarbeiten, die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit (Grundstücksnachbarn) zu beteiligen und das Ergebnis dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen. In diesem Zusammenhang liegen der Verwaltung bereits Schreiben von Nachbarn vor, in denen sie sich grundsätzlich gegen eine Erhöhung der bisher im Bebauungsplan festgesetzten Geschosszahl aussprechen. (Bösche)