Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (1. Anlage zur Antrag 771/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
239 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (1. Anlage zur Antrag 771/2006) Antrag (1. Anlage zur Antrag 771/2006) Antrag (1. Anlage zur Antrag 771/2006) Antrag (1. Anlage zur Antrag 771/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 239 kB

Inhalt der Datei

Stadtverwaltung. Stadtverwaltuna. Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10.50374 Erftstadt STAD ERFTSTAD An die Fraktionen im Rat der Stadt Erftstadt Dienststelle Telefax 02235/409-542 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 Herr Wirtz 02235/409-324 61 A Antrag 771/2006: Äußerungen Ausschuss bzgl. Stellungnahme in der Bürgeranhörung für Stadtentwicklung des Gutachters Dat m 27. 1.2006 zu seinen mü dlichen zum Thema "Jugendkulturhalle"; am 05.12.2006 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme des Geschäftsführers der Firm ACCON Köln, GmbH, Herrn Dipl.-Ing. Weigand, zu seinen Äußerungen als "Privatperson" wä rend der Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt-Liblar, Jugendkultur alle am 07.11.2006. Aus Sicht der Verwaltung sind dazu Klarstellungen erforderlich: Es ist vom Gutachter in seinem Schreiben nicht richtig angeführt, dass gemäß AufgabensteIlung..." lediglich die technischen Möglichkeiten der Kulturhalle beschrieb n"... und bewertet wurden. Vielmehr hat der Gutachter - das Gutachten vom 16.05.2006 liegt den Fraktionen vor in seiner AufgabensteIlung sowohl die Schallabstrahlungen der Halle als auch die sozialen G räusche im Außenbereich und des zugehörigen Parkplatzes als Geräuschquellen definiert. Dazu hat er im Gutachten u.a. ausgeführt, dass die Nutzung der Veranstaltungshall auch in der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) problemlos möglich ist, jedoch empfohlen, n ch 22.00 Uhr Personenansammlungen in den hinteren Bereich des Grundstückes (Position B/G tachten) zu verlegen und auf die Nutzung des Parkplatzes nach 22.00 Uhr zu v rzichten; Personenansammlungen angrenzend an die Heidebroichstraße (Position AIGutachte ) führen nach 22.00 Uhr zu erheblichen Richtwertüberschreitungen. Dass Geräuschemissionen von Menschenansammlungen nur bedingt gutacht prognostizieren bzw. zu bewerten sind, hat der Gutachter bereits in seinem dargelegt und entsprechend berücksichtigt. Diese Sachlage ist zudem in Besprechungen mit dem Gutachter (19.01.2006 und 2903.2006) und im Beisein des Jugendamtsleiters und Leiters des Eigenbetriebs Immobilien irtschaft thematisiert worden; vom Gutachter sind seinerzeit weder Bedenken gegen die Fortfü rung des Planverfahrens vorgetragen worden noch spiegelt sich dies in seinem Gutachten wied r. Besuchszeiten: morllilg§- froililg§ donnerstags außerdem Ordnungsamt donnerstags Einwohnerabteilung samstags Sozialamt donnerstags S~~i~I:,,_~.~~~':..~~~~~. von 00.00-12.00 Uhr von von von von .c....._ 14.00-16.00 14.00-18.00 09.00-11.00 14.00-16.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Bauordnungsamt montags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr donnerstags von 00.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln 0191000100 ~~:~~~~ ::~~I:.~~!"~~~n~~~~11~LZ (BLZ 370 502 99) 37161289) e-mail: buergerrneister@erftst.de Busverbindungen: Linien 920, 979, 990 Rathaus Liblar Haltestelle Libl r EKZ Haus Ganser Hallestelle Le. arkt -2- Dahingegen hat der Gutachter in den Besprechungen im Rahmen des Gutacht ns zum Bebauungsplan Nr.121, E.-Gymnich, Schützenstraße, die Planung einer Wohnbebau ng in der Nähe der Schützenhalle und des Jugendraums der Schützengesellschaft als kritisch ewertet, woraufhin diese Planung entsprechend umgestellt wurde. Ohne im Einzelnen auf die weiteren Äußerungen des Gutachters einzugeh n, kann zusammenfassend festgestellt werden, dass vom Gutachter keine immission rechtlich relevanten Tatbestände vorgetragen werden, welche eine Umsetzung der Planun auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes "Jugendkulturhalle" , insbesondere bei Einha tung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr, in Frage stellen. Dies berührt allerdings nicht die ohnehin planungsrechtlich erforderliche Einstel ung der vorgetragenen privaten Belange in den weiteren Abwägungsprozess zum Bebau ngsplan; dazu bedarf es jedoch keiner Belehrung durch einen Schallgutachter. Mit freundlichen Grüßen (~ Anlaae Ing nieurbüro für Schallu Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH' Eupener SIr. 150 . 50933 Köln-Braunsf Stadtverwaltung Herrn Bösche Postfach 2565 Be Rückfragen: Erftstadt He r W igand 02 1 - 947 23 65 50359 Erftstadt Bürgerbeteiligung zum BP Nr. 15 B vom 07.11.2006, Ihr Schreiben vom 13.11.2006 Sehr geehrter Herr Bösche, bei dem von uns erstellten Gutachten zum BP Nr. 15B (Bericht Nr. ACB 0306 - 40 handelt es sich um eine Immissionsprognose nach TA Lärm. Im Rahmen ein Prognose können und dürfen nur Aspekte abgehandelt werden, für die es sowohl Geräusch-Emissionsansätze gibt, als auch eine entsprechende Rechtsvorschrift, missionspegel zu bewerten sind. Das vorgenannte Gutachten kann damit nur di strahlung des Baukörpers aufgreifen und mehr oder weniger hilfsweise einen Ans räuschemissionen von "Menschenansammlungen" im Freien treffen. Letzteres ist greifbar, da der Ansatz auf einer Studie für Außengastronomie (Biergärten) beruht Pegel in der Praxis nach oben offen sein können. Im Sinne des Anlagenbegriffs w der Fahrzeugverkehr auf den betriebseigenen, nicht öffentlichen Flächen beurteilt. Alle darüber hinaus gehenden Geräuschereignisse wie z. B. Parksuchverkehr auf der öffentlichen Straße Parken und Türenschlagen auf der öffentlichen Straße Musik aus parkenden Autos Zweiräder, die zu laute Auspuffanlagen haben Jegliche menschlichen Äußerungen außerhalb der Halle Alle geräuschbehafteten Tätigkeiten außerhalb der Halle Geräusch auf der Zuwegung usw. ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Tel: 08192/9960 10 Tel: 08192/996029 BOras Bertin. Augsburg. Stuttgart V:\Brlefe\J(4051M289.doc ACCON Köln GmbH Eupener SIr. 150 50933 Köln-Braunsfeld Tel: 0221/947 23 65/66 Fax: 0221/947 23 67 Bankverbindung: Stadtsparkasse Köln BLZ 370 50 198 Konlo-Nr. 130 21 99 169 - 289) r solchen belastbare ie die ImSchallabtz für Geschon anund diese rde ferner K 405169289 Seite 2 entziehen sich weitgehend einer seriösen gutachterlichen Beurteilung, da es hierfü lastbaren Emissionsansätze gibt, oder die Beurteilungsgrundlagen wie TA Lärm, 0 BlmSchV (für den öffentlichen Verkehrsraum) nicht greifen. Es ist nicht möglich hie werte zu nennen und diese dann mit immissionsschutzrechtlichen Anforderungen d oder ggf. auch der Freizeitlärmrichtlinie zu beurteilen. keine beer die 16. ür Zahlenr TA Lärm Genau die Aspekte, die aller Erfahrung nach (siehe Verlauf der Bürgerbeteiligung Beschwerden führen, fallen somit zwangsweise aus dem Rahmen eines Gutachte Gleichwohl ist diese, aus Sicht eines Gutachters ebenfalls häufig unbefriedigende weise mit den zuständigen Aufsichtsbehörden (Staatliche Umweltämter) abgestim hierzu im Rahmen eines Gutachtens keine sinnvolle Alternative ohne sich in haiti technische Spekulationen zu verlieren. Diese Zusammenhänge wurden unsererseits erläutert und auch im Rahmen des ähnlich gelagerten Gutachtens zum BP Nr. 121 auf die Schützenhalle umfangreich diskutiert. Offensichtlich ist es uns aber nicht g Zusammenhänge gegenüber dem Planungsamt transparent zu machen. häufig zu s heraus. orgehenst. Es gibt se schallim Vorfeld m Hinblick lungen die Das vorgelegte Gutachten ist somit in sich stimmig und belastbar, da es gemäß Au gabensteIlung lediglich die technischen Möglichkeiten der Kulturhalle beschreiben und nic tauf ordnungsrechtliche Belange abstellen kann. Die Frage der Zulässigkeit der Jugendkulturhalle ist damit keinesfalls allein durch in Gutachten, welches wie auch im vorliegenden Fall u. U. wesentliche Konflikte ausklamme n muß, zu entscheiden. Die Gebietsverträglichkeit muß im Rahmen der Abwägung durch den räger der Planungshoheit aber unter Berücksichtigung dieser Aspekte erfolgen. Es ist eine Lebenserfahrung und erst nachrangig ein gutachterlicher Erfahrungswert, daß ein Ort wie die geplante Veranstaltungshalle im besten Sinne ein Anziehungspunkt sei wird und es zu einer Reihe der vorgenannten, konfliktträchtigen Geräuschäußerungen auß rhalb des Beurteilungsrahmens eines Gutachtens kommen kann. Vollkommen richtig ist, daß die persönliche Einschätzung eines Gutachters in der R gel außen vor bleiben sollte. In Anbetracht der im Sinne der vorgenannten Erläuterungen offe sichtlichen Fehlinterpretationen des Gutachtens von allen Seiten, erschien eine Offenlegun der persönlichen Meinung in diesem Falle legitim. Es wäre der Sache dienlich gewesen, sämtliche Standpunkte im gemeinsam zu diskutieren. Wir bedauern, daß dies nicht geschehen ist. Mit freundlichen Grüßen /~ Dipl.-Ing. Manfred Weigand