Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
239 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung.
Stadtverwaltuna.
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10.50374
Erftstadt
STAD
ERFTSTAD
An die Fraktionen
im Rat der Stadt Erftstadt
Dienststelle
Telefax 02235/409-542
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
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Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
Herr Wirtz
02235/409-324
61
A
Antrag
771/2006:
Äußerungen
Ausschuss
bzgl. Stellungnahme
in der Bürgeranhörung
für Stadtentwicklung
des
Gutachters
Dat m
27. 1.2006
zu seinen
mü dlichen
zum Thema "Jugendkulturhalle";
am 05.12.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme des Geschäftsführers der Firm ACCON
Köln, GmbH, Herrn Dipl.-Ing. Weigand, zu seinen Äußerungen als "Privatperson" wä rend der
Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt-Liblar, Jugendkultur alle am
07.11.2006.
Aus Sicht der Verwaltung sind dazu Klarstellungen erforderlich:
Es ist vom Gutachter in seinem Schreiben nicht richtig angeführt, dass gemäß
AufgabensteIlung..." lediglich die technischen Möglichkeiten der Kulturhalle beschrieb n"... und
bewertet wurden.
Vielmehr hat der Gutachter - das Gutachten vom 16.05.2006 liegt den Fraktionen vor in seiner
AufgabensteIlung sowohl die Schallabstrahlungen der Halle als auch die sozialen G räusche
im Außenbereich und des zugehörigen Parkplatzes als Geräuschquellen definiert.
Dazu hat er im Gutachten u.a. ausgeführt, dass die Nutzung der Veranstaltungshall auch in
der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) problemlos möglich ist, jedoch empfohlen, n ch 22.00
Uhr Personenansammlungen in den hinteren Bereich des Grundstückes (Position B/G tachten)
zu verlegen und auf die Nutzung des Parkplatzes nach 22.00 Uhr zu v rzichten;
Personenansammlungen angrenzend an die Heidebroichstraße (Position AIGutachte ) führen
nach 22.00 Uhr zu erheblichen Richtwertüberschreitungen.
Dass Geräuschemissionen von Menschenansammlungen nur bedingt gutacht
prognostizieren bzw. zu bewerten sind, hat der Gutachter bereits in seinem
dargelegt und entsprechend berücksichtigt.
Diese Sachlage ist zudem in Besprechungen mit dem Gutachter (19.01.2006 und 2903.2006)
und im Beisein des Jugendamtsleiters und Leiters des Eigenbetriebs Immobilien irtschaft
thematisiert worden; vom Gutachter sind seinerzeit weder Bedenken gegen die Fortfü rung des
Planverfahrens vorgetragen worden noch spiegelt sich dies in seinem Gutachten wied r.
Besuchszeiten:
morllilg§- froililg§
donnerstags außerdem
Ordnungsamt donnerstags
Einwohnerabteilung samstags
Sozialamt donnerstags
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von 00.00-12.00 Uhr
von
von
von
von
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14.00-16.00
14.00-18.00
09.00-11.00
14.00-16.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Bauordnungsamt
montags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr
donnerstags von 00.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln 0191000100
~~:~~~~ ::~~I:.~~!"~~~n~~~~11~LZ
(BLZ 370 502 99)
37161289)
e-mail: buergerrneister@erftst.de
Busverbindungen:
Linien 920, 979, 990
Rathaus Liblar Haltestelle Libl r EKZ
Haus Ganser Hallestelle Le. arkt
-2-
Dahingegen hat der Gutachter in den Besprechungen im Rahmen des Gutacht ns zum
Bebauungsplan Nr.121, E.-Gymnich, Schützenstraße, die Planung einer Wohnbebau ng in der
Nähe der Schützenhalle und des Jugendraums der Schützengesellschaft als kritisch ewertet,
woraufhin diese Planung entsprechend umgestellt wurde.
Ohne im Einzelnen auf die weiteren Äußerungen des Gutachters einzugeh n, kann
zusammenfassend festgestellt werden, dass vom Gutachter keine immission rechtlich
relevanten Tatbestände vorgetragen werden, welche eine Umsetzung der Planun auf der
Grundlage des vorliegenden Konzeptes "Jugendkulturhalle" , insbesondere bei Einha tung der
Nachtruhe ab 22.00 Uhr, in Frage stellen.
Dies berührt allerdings nicht die ohnehin planungsrechtlich erforderliche Einstel ung der
vorgetragenen privaten Belange in den weiteren Abwägungsprozess zum Bebau ngsplan;
dazu bedarf es jedoch keiner Belehrung durch einen Schallgutachter.
Mit freundlichen Grüßen
(~
Anlaae
Ing nieurbüro für Schallu Schwingungstechnik
ACCON Köln GmbH' Eupener SIr. 150 . 50933 Köln-Braunsf
Stadtverwaltung
Herrn Bösche
Postfach 2565
Be Rückfragen:
Erftstadt
He r
W igand
02 1 - 947 23 65
50359 Erftstadt
Bürgerbeteiligung zum BP Nr. 15 B vom 07.11.2006, Ihr Schreiben vom 13.11.2006
Sehr geehrter Herr Bösche,
bei dem von uns erstellten Gutachten zum BP Nr. 15B (Bericht Nr. ACB 0306 - 40
handelt es sich um eine Immissionsprognose nach TA Lärm. Im Rahmen ein
Prognose können und dürfen nur Aspekte abgehandelt werden, für die es sowohl
Geräusch-Emissionsansätze gibt, als auch eine entsprechende Rechtsvorschrift,
missionspegel zu bewerten sind. Das vorgenannte Gutachten kann damit nur di
strahlung des Baukörpers aufgreifen und mehr oder weniger hilfsweise einen Ans
räuschemissionen von "Menschenansammlungen" im Freien treffen. Letzteres ist
greifbar, da der Ansatz auf einer Studie für Außengastronomie (Biergärten) beruht
Pegel in der Praxis nach oben offen sein können. Im Sinne des Anlagenbegriffs w
der Fahrzeugverkehr auf den betriebseigenen, nicht öffentlichen Flächen beurteilt.
Alle darüber hinaus gehenden Geräuschereignisse wie z. B.
Parksuchverkehr auf der öffentlichen Straße
Parken und Türenschlagen auf der öffentlichen Straße
Musik aus parkenden Autos
Zweiräder, die zu laute Auspuffanlagen haben
Jegliche menschlichen Äußerungen außerhalb der Halle
Alle geräuschbehafteten Tätigkeiten außerhalb der Halle
Geräusch auf der Zuwegung usw.
ACCON GmbH
Gewerbering 5
86926 Greifenberg
Tel: 08192/9960
10
Tel: 08192/996029
BOras
Bertin. Augsburg.
Stuttgart
V:\Brlefe\J(4051M289.doc
ACCON Köln GmbH
Eupener SIr. 150
50933 Köln-Braunsfeld
Tel: 0221/947
23 65/66
Fax: 0221/947 23 67
Bankverbindung:
Stadtsparkasse Köln
BLZ 370 50 198
Konlo-Nr. 130 21 99
169 - 289)
r solchen
belastbare
ie die ImSchallabtz für Geschon anund diese
rde ferner
K 405169289
Seite 2
entziehen sich weitgehend einer seriösen gutachterlichen Beurteilung, da es hierfü
lastbaren Emissionsansätze gibt, oder die Beurteilungsgrundlagen wie TA Lärm, 0
BlmSchV (für den öffentlichen Verkehrsraum) nicht greifen. Es ist nicht möglich hie
werte zu nennen und diese dann mit immissionsschutzrechtlichen Anforderungen d
oder ggf. auch der Freizeitlärmrichtlinie zu beurteilen.
keine beer die 16.
ür Zahlenr TA Lärm
Genau die Aspekte, die aller Erfahrung nach (siehe Verlauf der Bürgerbeteiligung
Beschwerden führen, fallen somit zwangsweise aus dem Rahmen eines Gutachte
Gleichwohl ist diese, aus Sicht eines Gutachters ebenfalls häufig unbefriedigende
weise mit den zuständigen Aufsichtsbehörden (Staatliche Umweltämter) abgestim
hierzu im Rahmen eines Gutachtens keine sinnvolle Alternative ohne sich in haiti
technische Spekulationen zu verlieren. Diese Zusammenhänge wurden unsererseits
erläutert und auch im Rahmen des ähnlich gelagerten Gutachtens zum BP Nr. 121
auf die Schützenhalle umfangreich diskutiert. Offensichtlich ist es uns aber nicht g
Zusammenhänge gegenüber dem Planungsamt transparent zu machen.
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Das vorgelegte Gutachten ist somit in sich stimmig und belastbar, da es gemäß Au gabensteIlung lediglich die technischen Möglichkeiten der Kulturhalle beschreiben und nic tauf ordnungsrechtliche Belange abstellen kann.
Die Frage der Zulässigkeit der Jugendkulturhalle ist damit keinesfalls allein durch in Gutachten, welches wie auch im vorliegenden Fall u. U. wesentliche Konflikte ausklamme n muß, zu
entscheiden. Die Gebietsverträglichkeit muß im Rahmen der Abwägung durch den räger der
Planungshoheit aber unter Berücksichtigung dieser Aspekte erfolgen.
Es ist eine Lebenserfahrung und erst nachrangig ein gutachterlicher Erfahrungswert, daß ein
Ort wie die geplante Veranstaltungshalle im besten Sinne ein Anziehungspunkt sei wird und
es zu einer Reihe der vorgenannten, konfliktträchtigen Geräuschäußerungen auß rhalb des
Beurteilungsrahmens eines Gutachtens kommen kann.
Vollkommen richtig ist, daß die persönliche Einschätzung eines Gutachters in der R gel außen
vor bleiben sollte. In Anbetracht der im Sinne der vorgenannten Erläuterungen offe sichtlichen
Fehlinterpretationen des Gutachtens von allen Seiten, erschien eine Offenlegun der persönlichen Meinung in diesem Falle legitim.
Es wäre der Sache dienlich gewesen, sämtliche Standpunkte im
gemeinsam zu diskutieren. Wir bedauern, daß dies nicht geschehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
/~
Dipl.-Ing. Manfred Weigand