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Beschlussvorlage (Antrag des VfB Erftstadt auf einen Investitionskostenzuschuss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Antrag des VfB Erftstadt auf einen Investitionskostenzuschuss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 125/2008 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 27.02.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag des VfB Erftstadt auf einen Investitionskostenzuschuss Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.02.2008 Beschlussentwurf: Der Antrag des VfB Erftstadt wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt. Begründung: Mit Schreiben vom 29.08.2007 hat der VfB Erftstadt einen Investitionskostenzuschuss gemäß den Richtlinien für Sport treibende Vereine in Erftstadt beantragt. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um einen weiteren Anbau an das Vereinsheim im Hennes-Weisweiler-Weg. Dieser Anbau wird jedoch über einen eigenen Zugang, eigene Sanitärräume und eine eigene Heizungsanlage verfügen. Es ist geplant, dass das Haus Lebenshilfe das neue Gebäude für eigene sportliche Aktivitäten an einem Tag in der Woche nutzen kann. Gem. Ziffer 8 der o. g. Richtlinien können Investitionen über 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € bis zu 25 % bezuschusst werden. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht bezuschusst. Dabei gelten als Investitionen Neuerstellungen von Immobilien, die der sportlichen Betätigung mittelbar oder unmittelbar dienen. Im vorliegenden Fall beträgt die maximale Summe des Zuschussbetrages 30.000,00 €; dieser Betrag kann auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. In Anlehnung an ähnliche Anträge wird eine Aufteilung des Zuschussbetrages auf drei Jahre vorgeschlagen. In Vertretung (Erner)