Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 125/2008
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 27.02.2008
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag des VfB Erftstadt auf einen Investitionskostenzuschuss
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.02.2008
Beschlussentwurf:
Der Antrag des VfB Erftstadt wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.08.2007 hat der VfB Erftstadt einen Investitionskostenzuschuss gemäß den
Richtlinien für Sport treibende Vereine in Erftstadt beantragt. Bei dem geplanten Neubau handelt
es sich um einen weiteren Anbau an das Vereinsheim im Hennes-Weisweiler-Weg. Dieser Anbau
wird jedoch über einen eigenen Zugang, eigene Sanitärräume und eine eigene Heizungsanlage
verfügen. Es ist geplant, dass das Haus Lebenshilfe das neue Gebäude für eigene sportliche
Aktivitäten an einem Tag in der Woche nutzen kann.
Gem. Ziffer 8 der o. g. Richtlinien können Investitionen über 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe
von 120.000,00 € bis zu 25 % bezuschusst werden. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht
bezuschusst. Dabei gelten als Investitionen Neuerstellungen von Immobilien, die der sportlichen
Betätigung mittelbar oder unmittelbar dienen.
Im vorliegenden Fall beträgt die maximale Summe des Zuschussbetrages 30.000,00 €; dieser
Betrag kann auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. In Anlehnung an ähnliche Anträge wird eine
Aufteilung des Zuschussbetrages auf drei Jahre vorgeschlagen.
In Vertretung
(Erner)