Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 124/2008
Az.: 8221
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 821 Datum: 26.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
11.03.2008
Bemerkungen
Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Weide auf dem Gelände der
städtischen Gemeinschaftsgrundschule Donatusschule Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel werden aus dem Budget des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, Betriebszweig
Gebäude, zur Verfügung gestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.02.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer zweistämmigen Weide mit Stammdurchmessern von 22 und 25 cm (entspricht
einem Stammumfang von 70 cm, bzw. 78 cm) auf dem Gelände der städtischen
Gemeinschaftsgrundschule Donatus wird lt. § 6 Abs. 1 (b und d) der Baumschutzsatzung der Stadt
Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten an der Donatus-GGS Liblar wird ein zweiter
baulicher Rettungsweg über Fluchtbalkone geschaffen. Exakt im Auslauf der Fluchttreppe befindet
sich die im Beschlussentwurf genannte zweistämmmige Weide.
Nach § 3 Abs. 2 sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm, gemessen in einer
Höhe von 100 cm über dem Erdboden (geschützte Bäume), geschützt. Liegt der Kronenansatz
unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 100 cm beträgt und
mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweist. Beide Stämme der Weide
haben gemeinsam einen Stammumfang von mehr als 100 cm.
Nach Aussage des Fachingenieurs, der das Brandschutzkonzept erstellt hat, kommt ein
Verschieben der Treppe in das nächste Trägerfeld nicht in Betracht, da sich hierbei Rettungswege
vor Fenstern von Klassenräumen mit Brandlasten erheblich/unzulässig verlängern würden und bei
diesem Fluchtbalkon keine zweite Fluchtrichtung gegeben ist.
(Bösche)