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Beschlussvorlage (Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Weide auf dem Gelände der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Donatusschule Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Weide auf dem Gelände der städtischen  Gemeinschaftsgrundschule Donatusschule Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 124/2008 Az.: 8221 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 821 Datum: 26.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 11.03.2008 Bemerkungen Fällung einer durch die Baumschutzsatzung geschützten Weide auf dem Gelände der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Donatusschule Liblar Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel werden aus dem Budget des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, Betriebszweig Gebäude, zur Verfügung gestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.02.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung einer zweistämmigen Weide mit Stammdurchmessern von 22 und 25 cm (entspricht einem Stammumfang von 70 cm, bzw. 78 cm) auf dem Gelände der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Donatus wird lt. § 6 Abs. 1 (b und d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten an der Donatus-GGS Liblar wird ein zweiter baulicher Rettungsweg über Fluchtbalkone geschaffen. Exakt im Auslauf der Fluchttreppe befindet sich die im Beschlussentwurf genannte zweistämmmige Weide. Nach § 3 Abs. 2 sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden (geschützte Bäume), geschützt. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 100 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweist. Beide Stämme der Weide haben gemeinsam einen Stammumfang von mehr als 100 cm. Nach Aussage des Fachingenieurs, der das Brandschutzkonzept erstellt hat, kommt ein Verschieben der Treppe in das nächste Trägerfeld nicht in Betracht, da sich hierbei Rettungswege vor Fenstern von Klassenräumen mit Brandlasten erheblich/unzulässig verlängern würden und bei diesem Fluchtbalkon keine zweite Fluchtrichtung gegeben ist. (Bösche)