Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Graf-Emundus-Str. in E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Graf-Emundus-Str. in E.-Friesheim) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Graf-Emundus-Str. in E.-Friesheim)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 120/2008 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.02.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 11.03.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Graf-Emundus-Str. in E.-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.02.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Robinien (Robinia pseudoacacia, StU 150cm und 145 cm) wird lt. § 6 Abs. 1 (d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die betreffenden Robinien stehen am Ortsrand von Friesheim in exponierter Lage. Der Standort befindet sich in einem städtischen, ca. 2 m breitem Pflanzstreifen in unmittelbarer Straßennähe zur L 162. Eine Robinie, die sich ebenfalls in dem Pflanzstreifen befunden hat, ist bereits im Jahr 2007 umgestürzt. An den freigelegten Wurzeln dieser umgestürzten Robinie lassen sich deutlich Schäden erkennen, die zu einer mangelnden Standsicherheit des Baumes geführt haben. Diese massiven Wurzelschäden sind mechanischen Ursprungs und vermutlich bei einer früheren Straßenbaumaßnahme entstanden. Aufgrund desselben Standortes ist bei den beiden verbliebenden Robinien davon auszugehen, dass ebenfalls umfangreiche Wurzelschäden vorhanden sind. Es ist, besonders auch im Zusammenhang mit der exponierten Lage, anzunehmen, dass die Bäume in ihrer Standsicherheit erheblich beeinträchtigt sind. (Bösche) -2-