Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
11.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 120/2008
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.02.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
11.03.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung an der Graf-Emundus-Str. in
E.-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.02.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Robinien (Robinia pseudoacacia, StU 150cm und 145 cm) wird lt. § 6
Abs. 1 (d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die betreffenden Robinien stehen am Ortsrand von Friesheim in exponierter Lage. Der
Standort befindet sich in einem städtischen, ca. 2 m breitem Pflanzstreifen in
unmittelbarer Straßennähe zur L 162.
Eine Robinie, die sich ebenfalls in dem Pflanzstreifen befunden hat, ist bereits im Jahr
2007 umgestürzt. An den freigelegten Wurzeln dieser umgestürzten Robinie lassen sich
deutlich Schäden erkennen, die zu einer mangelnden Standsicherheit des Baumes
geführt haben. Diese massiven Wurzelschäden sind mechanischen Ursprungs und
vermutlich bei einer früheren Straßenbaumaßnahme entstanden.
Aufgrund desselben Standortes ist bei den beiden verbliebenden Robinien davon
auszugehen, dass ebenfalls umfangreiche Wurzelschäden vorhanden sind. Es ist,
besonders auch im Zusammenhang mit der exponierten Lage, anzunehmen, dass die
Bäume in ihrer Standsicherheit erheblich beeinträchtigt sind.
(Bösche)
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