Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - für das Geschäftsjahr 2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - für das Geschäftsjahr 2007) Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - für das Geschäftsjahr 2007)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 766/2006 Az.: 81 06 -30 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 06.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder für das Geschäftsjahr 2007 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2006 Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2007 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 318.100,00 € 616.600,00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 373.003,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 84.305,00 € 407.000,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 343.555,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 370.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2007 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Vergleich zu den Vorjahren. Freibad: Im Grunde gilt das zuvor bezüglich des Hallenbades gesagte auch für die Freibäder. Dennoch stehen gerade dort sowohl der Aufwand zur Erhaltung wie auch die Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des Betriebes in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Erträgen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, doch unterliegt sie einer stetigen Veränderung zuungunsten des Jahresergebnisses. Die Unterhaltungsaufwendungen sind in verschiedenen Bereichen einfach nicht mehr planbar und unterliegen einer „altersbedingten“ Steigerung. So kann es von jetzt auf gleich zu einem Ausfall eines Anlagenteiles kommen – z.B. der Heizungsanlage- die einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkäme und mithin müsste der gesamte Betrieb für eine Saison in Frage gestellt werden. Diese Frage stellt sich derzeit mit dem Blick auf das Jahr 2007 noch nicht. Die Betriebsleitung kann jedoch nicht ausschließen, dass so ein Fall unerwartet eintritt. Bis dahin ist diese bemüht, mit dem gestrafften Budget den Betreib der Freibäder aufrecht zu erhalten. Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €.. Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. (Bösche) -2-