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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2007) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2007)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 765/2006 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.11.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 06.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für das Geschäftsjahr 2007 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.11.2006 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2006 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag in Höhe von 8.822.795,00 € Aufwand in Höhe von 8.818.900,00 € und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf 3.164.800,00 € festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von aufzunehmen. 2.500.000 € 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2007 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2007 ist im Wesentlichen geprägt durch die erstmals eingeführte Verzinsung des Anlagevermögens sowie der Einführung einer Grundgebühr zur Deckung eines Teils der Fixkosten des Unternehmens. Durch die Verzinsung des Anlagevermögens ist ein Betrag von 1,05 Mio. Euro zusätzlich über die Entgelte zu erwirtschaften. Die Abwasserbeseitigung ist zu rd. 80% fixkostendominiert und es ist daher sinnvoll, einen Teil davon über eine Grundgebühr abzudecken. Dies ist im Plan auch so berücksichtigt, wobei die definitive Höhe der Grundgebühr die Höhe des zu erhebenden Entgeltes derart beeinflusst, dass genaue Werte erst mit Beschluss der Preisregelung Abwasserbeseitigung festgelegt werden können. Um ein abgestimmtes Bild in den Vorlagen zu liefern, hat die Betriebsleitung –analog der Werte in der Vorlage zur Preisregelung- dem Wirtschaftsplan ein Entgelt von 2,13 €/ cbm und eine Grundgebühr von 2,50 Euro pro Monat zugrunde gelegt. Die Betriebsleitung hat dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht nur im laufenden Jahr den Aufgaben zur Abwasserbeseitigung gerecht wird, sondern sie muss auch einen gesetzeskonformen Betrieb für die kommenden Jahre sicherstellen. Dazu ist es wichtig, den Eigenbetrieb strategisch so auszurichten, dass es möglichst nicht zu einem „Sanierungsstau“ und späteren krassen Entgeltsteigerungen kommt. Denn anders als in den Jahren zuvor, wird seitens der Wirtschaftsprüfer eine Aktivierung von Sanierungen –sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der Wasserversorgung- als äußerst kritisch gesehen. Demzufolge werden künftige Sanierungen nur noch über direkte Deckung aus den Entgelten –und nicht wie bisher über den Vermögensplan- zu finanzieren sein. Ausnahmen bleiben jedoch klassische hydraulische Sanierungen, also da wo Leitungen durch größere ersetzt werden. Die Betriebsleitung geht daher davon aus, dass der vorliegende Wirtschaftsplan 2007 dazu geeignet ist, den gesetzeskonformen und langfristig sicheren Betrieb der Abwasserbeseitigung zu gewährleisten. (Bösche) -2-