Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 765/2006
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.11.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
06.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - für
das Geschäftsjahr 2007
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2006
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2006 wird im Erfolgsplan mit einem
Ertrag in Höhe von
8.822.795,00 €
Aufwand in Höhe von
8.818.900,00 €
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
3.164.800,00 €
festgesetzt.
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
aufzunehmen.
2.500.000 €
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2007 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben.
Der Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2007 ist im Wesentlichen geprägt durch die
erstmals eingeführte Verzinsung des Anlagevermögens sowie der Einführung einer Grundgebühr
zur Deckung eines Teils der Fixkosten des Unternehmens. Durch die Verzinsung des Anlagevermögens ist ein Betrag von 1,05 Mio. Euro zusätzlich über die Entgelte zu erwirtschaften. Die
Abwasserbeseitigung ist zu rd. 80% fixkostendominiert und es ist daher sinnvoll, einen Teil davon
über eine Grundgebühr abzudecken. Dies ist im Plan auch so berücksichtigt, wobei die definitive
Höhe der Grundgebühr die Höhe des zu erhebenden Entgeltes derart beeinflusst, dass genaue
Werte erst mit Beschluss der Preisregelung Abwasserbeseitigung festgelegt werden können. Um
ein abgestimmtes Bild in den Vorlagen zu liefern, hat die Betriebsleitung –analog der Werte in der
Vorlage zur Preisregelung- dem Wirtschaftsplan ein Entgelt von 2,13 €/ cbm und eine Grundgebühr von 2,50 Euro pro Monat zugrunde gelegt.
Die Betriebsleitung hat dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht nur im laufenden Jahr den
Aufgaben zur Abwasserbeseitigung gerecht wird, sondern sie muss auch einen gesetzeskonformen Betrieb für die kommenden Jahre sicherstellen. Dazu ist es wichtig, den Eigenbetrieb strategisch so auszurichten, dass es möglichst nicht zu einem „Sanierungsstau“ und späteren krassen
Entgeltsteigerungen kommt. Denn anders als in den Jahren zuvor, wird seitens der Wirtschaftsprüfer eine Aktivierung von Sanierungen –sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der
Wasserversorgung- als äußerst kritisch gesehen. Demzufolge werden künftige Sanierungen nur
noch über direkte Deckung aus den Entgelten –und nicht wie bisher über den Vermögensplan- zu
finanzieren sein. Ausnahmen bleiben jedoch klassische hydraulische Sanierungen, also da wo
Leitungen durch größere ersetzt werden.
Die Betriebsleitung geht daher davon aus, dass der vorliegende Wirtschaftsplan 2007 dazu geeignet ist, den gesetzeskonformen und langfristig sicheren Betrieb der Abwasserbeseitigung zu gewährleisten.
(Bösche)
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